Sind Sie zu schnell gefahren, haben Sie eine rote Ampel überfahren oder zu wenig Abstand zum Vordermann gehalten, müssen Sie damit rechnen, schon bald einen Bußgeldbescheid im Briefkasten zu finden. Manchmal vergehen aber Wochen, bis überhaupt ein Bescheid eingeht. Viele Betroffene hoffen dann, dass die Verjährung beim Bußgeld eintritt und sie die Geldbuße nicht bezahlen müssen.
FAQ: Verjährung eines Bußgeldbescheids
Tritt die Verjährung ein, dürfen Ordnungswidrigkeiten nicht mehr verfolgt und geahndet werden.
Nach drei Monaten tritt die Verfolgungsverjährung in der Regel ein.
Ja, die Verjährung kann unter anderem dann unterbrochen werden, wenn die Behörde die Versendung eines Anhörungsbogens anordnet.
Zunächst sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob die Verjährung tatsächlich eingetreten ist. Falls ja, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Video: Die wichtigsten Infos zur Verjährung des Bußgeldbescheides
Welche Faktoren beeinflussen die Verjährung beim Bußgeld?
Inhalt
Zunächst ist zu klären, was eine Verjährung überhaupt bedeutet. Durch die Verjährung werden laut § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. Eine Behörde darf dann also beispielsweise kein Bußgeld mehr verlangen.
Wann beim Bußgeldbescheid die Verjährung eintritt, ist in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgehalten:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Wann verjährt also ein Bußgeldbescheid? In der Regel ist dies nach drei Monaten der Fall. Aber beachten Sie: Bei Verkehrsverstößen, die eine sehr hohe Geldbuße nach sich ziehen, greift die Verjährung gemäß § 31 des OWiG. Dieses sieht eine Verjährungsfrist von einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten vor, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000 bis zu 2.500 Euro bedroht sind.
Wann verjährt ein Strafzettel?
Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass ein Verstoß im Straßenverkehr nicht nur durch einen Bußgeldbescheid geahndet werden kann. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten – etwa bei Halte- und Parkverstößen – wird in der Regel ein Verwarngeld ausgesprochen. Dies wird umgangssprachlich auch Strafzettel oder Knöllchen genannt.
Tritt bei diesem, wie auch beim Bußgeldbescheid, eine Verjährung ein? Grundsätzlich haben Sie eine Woche Zeit, um das Verwarngeld zu bezahlen. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, wird ein Bußgeldbescheid erstellt. Bei diesem kommen im Gegensatz zum Verwarngeld noch Gebühren und Auslagen dazu.
Was führt zur Unterbrechung der Verjährung beim Bußgeldbescheid?
Beim Bußgeldbescheid tritt die Verjährung also meist nach drei Monaten ein. Ganz so einfach, wie es zunächst klingt, ist die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid jedoch nicht. Diese kann nämlich in verschiedenen Fällen unterbrochen werden.
Wann im Bußgeldverfahren die Verjährung unterbrochen wird, ist § 33 OWiG zu entnehmen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Fälle:
- Die Behörde ordnet an, einen Anhörungsbogen zu versenden
- Erlass des Bußgeldbescheids, wenn er danach innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird
- Eingang der Akten beim Amtsgericht
- Erhebung einer öffentlichen Klage
Wird beim Bußgeldbescheid die Verjährung unterbrochen, beginnt die Frist erneut zu laufen. Sie beträgt dann in der Regel maximal sechs Monate. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, nachdem drei Monate vergangen sind, heißt das noch nicht, dass die Verjährungsfrist für das Bußgeld tatsächlich abgelaufen ist.
Wurde in der Zwischenzeit angeordnet, einen Anhörungsbogen zu versenden, tritt die Verjährung beim Bußgeld ein. Die Verjährungsfristen für einen Bußgeldbescheid sind also ein äußerst komplexes Thema. Bei Fragen zur Verjährungsfrist sollten sich Betroffene an einen Rechtsanwalt wenden.
Guten Tag
Ich habe einen folgenden Fall vorliegen. Das Autohaus wollte unser neues Auto zulassen, nach vielem hin und her wurde die Zulassung abgelehnt
Begründung, ich hätte in 2012 einen Bußgeld über 25,00 € erhalten , diesem in 2016 (!) widersprochen und die Summe wäre jetzt auf 140,00 € angewachsen jetzt haben wir das Jahr 2019 ! In diesem Zeitraum jedoch habe ich min. Drei neue Autos zugelassen und keinerlei Beanstandungen erlebt. Mir ist bekannt das der Staat nicht auf sein Geld verzichtet. Ich kann mir keinen Reim daraus machen. Wie ist ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
G. Cengiz