Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes erhalten?

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Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhalten Verkehrssünder regelmäßig lediglich eine kostenpflichtige Verwarnung von den Behörden. Zahlen Sie das hierin festgelegte Verwarngeld innerhalb der siebentägigen Frist, ist der Sachverhalt für die Behörde erledigt. Geschieht dies nicht, eröffnet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren und versendet einen Bußgeldbescheid an den Betroffenen.

FAQ: Bußgeldbescheid, obwohl Sie das Verwarngeld gezahlt haben

Was ist der Unterschied zwischen Bußgeldbescheid und Verwarnung?

Eine Verwarnung – auch Knöllchen genannt – kann bei geringfügigen Verstößen im Straßenverkehr ausgestellt werden. Bei einem Bußgeldbescheid wird hingegen ein offizielles Bußgeldverfahren eingeleitet, für welches weitere Kosten anfallen. Zahlen Sie ein Verwarngeld nicht pünktlich, erhalten Sie daraufhin einen Bußgeldbescheid.

Wie kann es dazu kommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, obwohl Sie das Verwarngeld bezahlt haben?

Das kann passieren, wenn Sie zu spät überwiesen, die Vorgangsnummer nicht oder falsch angegeben oder die Überweisung auf ein falsches Konto getätigt haben.

Müssen Sie ein zusätzliches Bußgeld zwingend zahlen?

Das kommt auf den Einzelfall an. Haben Sie zu spät überwiesen, berechnet Ihnen die zuständige Behörde in der Regel nur die zusätzlichen Gebühren und Auslagen, die für den Bußgeldbescheid entstanden sind.

Warum haben Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes erhalten?

Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes erhalten? Müssen Sie nun noch mal zahlen?
Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes erhalten? Müssen Sie nun noch mal zahlen?

Ob nun nach einem Parkverstoß, einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung oder aber anderen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten: Nicht immer trudelt beim Betroffenen ein Bußgeldbescheid ein. Stattdessen können die Behörden zunächst auch nur eine Verwarnung aussprechen. Geht das für das Knöllchen erhobene Verwarngeld innerhalb der Sieben-Tage-Frist bei der Bußgeldbehörde ein, ist die Sache erledigt.

Verläuft die Frist allerdings fruchtlos, wird das Bußgeldverfahren eröffnet. Ihnen geht dann ein Bußgeldbescheid zu. Neben dem Verwarngeld treten hier noch weitere Gebühren und Auslagen (oft 28,50 Euro) hinzu, die Sie ebenfalls zahlen müssen. Doch was ist, wenn Sie das Verwarngeld bereits bezahlt haben und einen Bußgeldbescheid trotz der Zahlung erhalten?

Folgende Fehlerquellen sind denkbar

  1. Sie haben das Verwarngeld zu spät überwiesen und die benötigte Überweisungsdauer nicht berücksichtigt, sodass das Geld erst nach der Ausstellung des Bußgeldbescheids einging.
  2. Sie haben die im Knöllchen angegebene Vorgangsnummer nicht korrekt, gar nicht oder aber nur teilweise bei der Überweisung angegeben, sodass die Zuordnung des Geldes nicht möglich ist.
  3. Sie haben einen Fehler bei der Angabe der BIC oder IBAN gemacht, sodass das Geld nicht auf dem Konto der Behörde einging.
In all diesen Fällen muss die Behörde zunächst davon ausgehen, dass Sie die Verwarnung nicht angenommen haben und wird Ihnen einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes zusenden. Müssen Sie dann nochmal bezahlen?

Bußgeldbescheid trotz Zahlung: Müssen Sie auch diese Kosten tragen?

Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung: Nicht in jedem Fall müssen Sie erneut komplett zahlen.
Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung: Nicht in jedem Fall müssen Sie erneut komplett zahlen.

Wenn Sie einen Fehler bei der Überweisung gemacht haben oder das gezahlte Verwarngeld nicht rechtzeitig auf dem Konto der Bußgeldstelle eingeht, müssen Sie in der Regel auch die Gebühren und Auflagen tragen, die mit Eröffnung des Bußgeldverfahrens angefallen sind. Allerdings müssen Sie nicht in jedem Fall auch das Verwarngeld noch einmal zahlen.

Ist das Verwarngeld zu spät eingegangen aber zuordenbar, genügt in der Regel die Entrichtung der zusätzlichen Gebühren und Auslagen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung erhalten haben.

Haben Sie eine falsche Vorgangsnummer angegeben, können Sie ggf. mit der Behörde die korrekte Zuordnung ermöglichen, indem Sie den Beleg für die Überweisung an diese senden. Auch dann müssen ggf. nur die zusätzlichen Kosten getragen werden, nicht die gesamten.

Anders hingegen kann es aussehen, wenn Sie den Bußgeldbescheid trotz vermeintlicher Zahlung erhalten haben, bei der Überweisung aber nicht die korrekte Kontoverbindung angegeben haben. In diesem Fall kann die Bußgeldbehörde regelmäßig den Ausgleich der gesamten Summe verlangen. Sie müssen sich dann oftmals selbst darum bemühen, dass das falsch überwiesene Geld zu Ihnen zurückkommt.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, den Sie trotz Zahlung des Verwarngeldes erhalten haben? Prüfen Sie, ob Sie bei der Überweisung Fehler gemacht haben und wann der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Beachten Sie dabei auch die Laufzeiten bei den Banken (im Schnitt zwei bis drei Tage). Haben Sie sich nichts vorzuwerfen, kann ein Einspruch gegen den Bescheid ggf. lohnen. Dies kann jedoch letztlich nur ein Anwalt konkret einschätzen – und dafür entstünden im Zweifel zusätzliche Kosten.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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