Auch in der besten Verwaltung kann schon einmal das ein oder andere schief gehen bzw. durcheinander kommen. Das Problem: Gerade ein Formfehler beim Bußgeldbescheid kann diesen schlimmstenfalls unwirksam machen. Deshalb sollte jeder Betroffene zunächst eingehend seinen Bußgeldbescheid prüfen – vielleicht ergibt sich hieraus ein Einspruchsgrund.
FAQ: Den Bußgeldbescheid korrekt prüfen
Ein Bußgeldbescheid muss gewissen formellen Anforderungen genügen. Des Weiteren muss der Beschuldigte den Verstoß tatsächlich begangen haben. Liegen Fehler vor, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.
In § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) ist festgelegt, welche Angaben der Bescheid enthalten muss. Gehen Sie genau durch, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Schauen Sie dann nach, ob inhaltliche Fehler enthalten sind.
Nein, es handelt sich um maschinell erstelltes Dokument, welches ohne Unterschrift gültig ist.
Ihr Bußgeldbescheid enthält falsche Angaben?
Inhalt
Bevor erläutert werden kann, welche Form- und Inhaltsfehler einen Bußgeldbescheid unwirksam machen können, muss zunächst erstmal geklärt werden, was in einem solchen Schreiben eigentlich überhaupt enthalten sein muss. Viele Empfänger denken nämlich schon, sie könnten das Schreiben ignorieren, weil es noch nicht einmal unterzeichnet ist. Doch stimmt das?
Folgende Angaben muss ein Bußgeldbescheid nach § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) enthalten:
- Angaben zum Beschuldigten und ggf. Nebenbeteiligten
- Name und Anschrift des Verteidigers (Bußgeldstelle/Vertreter)
- expliziter Tatvorwurf inklusive Tatzeit und -ort
- gesetzliche Merkmale des Verstoßes
- angewandte Bußgeldvorschrift
- Beweismittel (mindestens einen Hinweis auf diese, müssen aber nicht selbst beigefügt sein)
- festgesetzte Geldbuße
- Nebenfolgen (Hinweis auf Punkte nicht zwingend!)
- Rechtsbehelfsbelehrung
Wenn Sie den Ihnen zugesandten Bußgeldbescheid prüfen, sollten Sie also zunächst einmal untersuchen, ob all die in § 66 OWiG genannten Vorgaben erfüllt sind. Fehlt eine der obigen Angaben, kann der Bußgeldbescheid falsch sein und ein Einspruch sich eventuell lohnen.
Falscher Bußgeldbescheid dank fehlender Rechtsbehelfsbelehrung?
Besonders schnell kann die Unwirksamkeit sich aufgrund einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung ergeben. In dieser findet der Betroffene u. a. Angaben zu möglichen Rechtsbehelfen (hier: Einspruch), der Einspruchsfrist, den Folgen des Einspruchs und die Bestimmungen dazu, wann Rechtskraft eintritt.
Achten Sie also auch vor allem darauf, dass diese beigefügt ist, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid überprüfen.
Bußgeldbescheid prüfen: Inhaltliche Fehler entdeckt?
Was nun aber, wenn zwar alle Angaben vorhanden sind, diese aber zum Teil fehlerhaft sind? Die Antwort: Es kommt auf die Tragweite der Fehler an. Entdecken Sie auf Bußgeldbescheid & Strafzettel ein falsches Kennzeichen, kann dies einen Einspruch begründen, sofern nicht einfach nur ein einfacher Zahlen- oder Buchstabendreher enthalten ist.
Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen und hier einen falschen Namen entdecken. Ist Ihr Name als betroffener nur geringfügig falsch („ss“ statt „ß“ oder Buchstabendreher) lässt sich Ihre Identität im Zusammenspiel mit Geburtsdatum und Anschrift zweifelsfrei bestimmen, macht der kleine Fehler den Bußgeldbescheid nicht automatisch unwirksam.
Und was ist nun mit der fehlenden Unterschrift im Bußgeldbescheid? Dies macht einen Bußgeldbescheid ebenfalls regelmäßig nicht unwirksam, da die Dokumente maschinell erstellt werden und keiner handschriftlichen Signatur bedürfen.
Zahlungsaufforderung [x]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zwar der Halter des Fahrzeuges jedoch nicht der Fahrer. Bitte wenden Sie sich an
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sie fährt das Auto .
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Hallo Petra,
bitte beachten Sie, dass wir keine Bußgeldstelle repräsentieren. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage ist hier nicht möglich. Wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde.
– Die Redaktion