Wie bei jeder üblichen Rechnung gilt auch für den Bußgeldbescheid: Wenn Sie nicht innerhalb der ab Rechtskraft einsetzenden Zahlungsfrist die Geldbuße ausgleichen, drohen Mahnungen. Mit jeder weiteren wegen dem Bußgeldbescheid erlassenen Mahnung kommen dabei zusätzliche Kosten auf Sie zu, die obendrauf neben der Geldbuße, den Gebühren und Auslagen gezahlt werden müssen.
FAQ: Nach dem Bußgeldbescheid eine Mahnung erhalten
Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren und zwei Wochen nach Rechtskraft nicht zahlen.
Wer überhaupt nicht zahlt, muss unter Umständen mit einer Erzwingungshaft von maximal sechs Wochen rechnen.
Wenn Sie diesem Umstand selbst verschuldet haben (z. B. weil Sie sich nach dem Umzug nicht rechtzeitig umgemeldet haben), bleiben Sie auf den Mahngebühren sitzen.
Wie viel Zeit liegt zwischen Bußgeld und erster Mahnung?
Inhalt
Ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig, müssen die Betroffenen die darin enthaltenen Sanktionen akzeptieren und Geldbußen rechtzeitig ausgleichen. Wichtig sind dabei zwei Fristen:
- Rechtskräftig ist der Bußgeldbescheid automatisch dann, wenn die vierzehntägige Einspruchsfrist abgelaufen ist und kein Einspruch eingelegt wurde,
- Hiernach setzt dann die Zahlungsfrist ein, die wiederum 14 Tage ab Rechtskraft beträgt.
Wollen Sie also keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, müssen Sie die Geldbuße mithin spätestens vier Wochen nach der Zustellung ausgeglichen haben. Haben Sie den Bußgeldbescheid bis dahin nicht bezahlt, droht eine Mahnung.
Die zusätzlichen Kosten je auf den Bußgeldbescheid erlassenen Mahnung betragen in der Regel 5 Euro. Einheitliche Sätze finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz jedoch nicht. Die Mahngebühren ergeben sich stattdessen aus dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des jeweiligen ausstellenden Bundeslandes.
Bußgeldbescheid und Mahnung aussitzen? Erzwingungshaft droht
Wenn Sie auch auf mehrfache Mahnung hin nicht reagieren und den Betrag weiterhin nicht zahlen, gibt die Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt und die Zahlung mehrfach angemahnt hat, an den Gerichtsvollzieher weiter. Scheitert auch dieser bei der Eintreibung der offenen Summen, kann das Gericht im Zweifel Erzwingungshaft anordnen.
Die Erzwingungshaft kann – soweit eine einzelne Geldbuße betroffen ist – maximal sechs Wochen dauern (§ 96 Absatz 3 OWiG) und darf nur einmalig verhängt werden. Nach Ableistung bleibt die Schuldenlast jedoch bestehen, wenn auch die Haft nicht zum Einlenken geführt hat und der Betroffene sich weiterhin weigert, das Bußgeld zu zahlen.
Bußgeldbescheid nicht erhalten, aber jetzt stattdessen eine Mahnung?
Den ein oder anderen Verkehrssünder erwischt die wegen einem Bußgeld erteilte Mahnung kalt, weil er zuvor keinen Bescheid erhalten hat. Ist dies jedoch selbstverschuldet, weil etwa nach einem Umzug keine rechtzeitige Ummeldung erfolgte oder kein Nachsendeauftrag eingerichtet wurde, bleibt auch dieser Betroffene auf den zusätzlichen Mahnkosten sitzen.
Ich habe vergessen mein Blitzerfoto zu bezahlen. Ursprünglich waren es 25 Euro… heute kam die Mahnung. 25 Euro für das vergehen, 25 Euro „Gebühren “ und noch 3.50 Euro Auslagen… 53,50 sind jetzt fällig… darf das sein?? 5 Euro Mahngebühren hätte ich ja verstanden. Ich hab es wirklich einfach nur vergessen.
Guten Tag,
Ich habe zwar einen Bußgeldbescheid erhalten aber keine Mahnung danach. Jetzt habe ich jedoch schon einen gelben Brief im Briefkasten der zuzügliche Gebühren verlangt, wobei ich noch garnicht gemahnt worden bin? Was kann ich machen ?
Guten Tag,
Ich habe folgende Frage, ich habe falsch geparkt im Jahre 2015, in diesem Jahr habe ich 3 Mahnungen bekommen dadurch das ich zugleich in diesem Jahr umgezogen bin hat sich das anscheinend überschnitten, jetzt im September diesen Jahres kriege ich ein vollszreckungsbescheid und soll 30€40, zahlen, wegen den fünf Jahren, muss ich diese jetzt noch Zahlen oder ist dies verjährt. Mfg Schwarz, vielen Dank
Ich wurde geblitzt. Aktuell habe ich ein finanzielles Loch im Portemonnaie. Es sind 35 Euro fällig. Für die meisten mag das nicht viel klingen, aber es ist bei mir nun einmal gerade so. Meine Fragen:
1. Meistens soll das Geld innerhalb von sieben Werktagen bei der Bußgeldstelle eingehen. Dann bekomme ich demnach Post. Mahnung. Kostet die erste Mahnung definitiv Geld und wie lange kann ich die Zahlung „kostenfrei“ hinauszögern? Zahlen möchte ich auch. Ich war schließlich zu schnell. Nur eben nicht jetzt sofort.
2. Ist eine Ratenzahlung möglich?
Hallo Peter Z.
Bußgelder müssen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist gezahlt werden. Eine Ratenzahlung ist unter Umständen möglich.
Ihr Team von bussgeldkataloge.de