Bußgeldbescheid ignorieren: Alles andere als ein Geniestreich!

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Viele gehen davon aus, dass sie einen Bußgeldbescheid einfach ignorieren könnten, wenn sie nachweislich nicht der beschuldigte Fahrer gewesen sein können. Hierbei handelt es sich jedoch um einen hartnäckigen Irrtum, der zum Teil schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen kann.

FAQ: Bußgeldbescheid ignorieren

Was passiert, wenn ich den Bußgeldbescheid ignoriere?

Nach 14 Tagen wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn Sie Einwände haben, sollten Sie innerhalb dieser Zeit Einspruch einlegen.

Ich will den Bescheid nicht bezahlen und einfach weiter ignorieren, was kann passieren?

Zwei Wochen nach Rechtskraft ist die Zahlung fällig. Wer nicht zahlt, muss mit einer Mahnung rechnen. Im schlimmsten Fall droht Erzwingungshaft.

Kann ich einen Anhörungsbogen ignorieren?

Auf diesen müssen Sie nur reagieren, wenn die Angaben zu Ihrer Person nicht vollständig oder falsch sind.

Warum Sie einen Bußgeldbescheid niemals ignorieren sollten!

Aus den Augen, aus dem Sinn: Den Bußgeldbescheid zu ignorieren, ist sicher keine gute Idee - aber warum?
Aus den Augen, aus dem Sinn: Den Bußgeldbescheid zu ignorieren, ist sicher keine gute Idee – aber warum?

Auf dem Blitzerfoto sind eindeutig nicht Sie abgebildet? Sie waren zum Zeitpunkt der Tat gar nicht im Lande? Die Verfolgungsverjährung ist bereits eingetreten? Diese und andere Gründe verleiten beschuldigte Verkehrsteilnehmer dazu, auf einen ihnen zugesandten Bußgeldbescheid stur und stoisch einfach gar nicht zu reagieren. Das Problem dabei:

Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb der 14-tägigen Frist einen Einspruch erheben, wird der Bescheid automatisch rechtskräftig. Mit Rechtskraft gilt der hierin Beschuldigte unwiederbringlich als Täter. Er muss die Sanktionen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot mithin in Kauf nehmen.

Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit begangen hat oder nicht bzw. ob Verjährung eingetreten war. Es gilt deshalb: Auch dann, wenn Sie nachweislich nicht der beschuldigte Fahrer waren, müssen Sie einen Einspruch gegenüber der Behörde erheben und dies nachvollziehbar darlegen. Sie sollten den Bußgeldbescheid also nicht ignorieren, wenn Sie am Ende nicht doch das Bußgeld tragen wollen.

Sie weigern sich, die Sanktionen anzuerkennen?

Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren und keinen Einspruch erheben, wird er rechtskräftig.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren und keinen Einspruch erheben, wird er rechtskräftig.

Viele Verkehrsteilnehmer erkennen den bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheid auch nicht an und weigern sich schlicht, das hierin verhängte Bußgeld an die Behörde zu zahlen. Aber es drohen nicht einfach nur Mahnungen, wenn Sie einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid ignorieren.

Wenn Sie das Bußgeld nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechtskraft zahlen, flattern die ersten Mahnungen ins Haus. Ignorieren Sie auch diese und zahlen das Bußgeld nicht, kann ein Gericht in letzter Konsequenz Erzwingungshaft anordnen. Auf eine baldige Verjährung der Forderung zu hoffen, ist übrigens ebenfalls nicht sinnvoll. Die Vollstreckungsverjährung setzt frühestens drei Jahre nach Rechtskraft des Bescheids ein.

Ist zudem ein Fahrverbot als Nebenstrafe im Bußgeldbescheid enthalten, gilt besondere Vorsicht: Haben Sie in den letzten zwei Jahren vor Rechtskraft des Bußgeldbescheids bereits ein Fahrverbot ableisten müssen, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall greift das Fahrverbot bereits ab dem ersten Tag nach Rechtskraft.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren, diesen Aspekt nicht berücksichtigen und weiterhin während des Fahrverbots ein Kfz im Straßenverkehr führen, müssen Sie im Falle einer Kontrolle mit weit empfindlicheren Sanktionen rechnen. Denn Sie machen sich hierbei des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn Sie trotz wirksamen Fahrverbots Auto fahren. Den Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann am Ende also sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?

Anders als beim Bußgeldbescheid können Betroffene eine Anhörung im Bußgeldverfahren häufig ignorieren.
Anders als beim Bußgeldbescheid können Betroffene eine Anhörung im Bußgeldverfahren häufig ignorieren.

Weit weniger gravierende Konsequenzen bringt es mit sich, wenn Sie einen Ihnen vorab übersandten Anhörungsbogen ignorieren. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Sie können also von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Sie müssen den Anhörungsbogen darüber hinaus auch nur dann an die zuständige Behörde zurücksenden, wenn Ihre Personendaten nicht korrekt sind. Nach Ablauf der Rücksendefrist wird die Behörde dann den Bußgeldbescheid ausstellen und Ihnen zukommen lassen.

Gegen diesen können Sie dann ggf. Einspruch erheben. Den Bußgeldbescheid ignorieren hingegen sollten Sie aus den oben genannten Gründen in keinem Fall.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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