Rechtliche Vorgaben ließen sich ohne die Einsetzung von bestimmten Fristen wohl kaum in geordneten Bahnen umsetzen. Auch bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten kommen unterschiedlichste zeitliche Beschränkungen zum Tragen. Erfahren Sie im Folgenden, welche Fristen es beim Bußgeldbescheid zu beachten gilt.
FAQ: Für den Bußgeldbescheid wichtige Frist(en)
Die Verfolgungsverjährung beträgt 3-6 Monate. Die Vollstreckungsverjährung kann sich auf bis zu 5 Jahre belaufen. Den Unterschied lesen Sie hier.
Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlegen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Nachdem er rechtskräftig geworden ist, müssen Sie den Bescheid innerhalb von 14 Tagen bezahlen.
Verhängung von einem Bußgeld: Diese Fristen sollten Sie kennen!
Inhalt
Eins vorab: Es gilt nicht nur eine wichtige Frist für den Bußgeldbescheid. Zu unterscheiden sind zum einen die Verjährungsfristen beim Bußgeldbescheid und zum anderen die für den Betroffenen wichtige Einspruchsfrist.
Fristen für die Behörden: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
Sie wurden geblitzt? Welche Frist müssen die Beamten nun einhalten? Fest steht: Nicht nur dem Betroffenen ist beim Bußgeldbescheid eine bestimmte Frist gesetzt. Auch den Behörden ist ein enger zeitlicher Rahmen gesteckt. Unterschieden wird dabei zwischen:
- Verfolgungsverjährung: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig drei Monate nach dem Tatzeitpunkt. Bei Alkoholverstößen ist diese Frist auf sechs Monate erhöht. Geht dem Beschuldigten ein Bußgeldbescheid zu, diese Fristen sind jedoch bereits abgelaufen, kann ein Einspruch gegen den Bescheid aufgrund von verjährten Ansprüchen erfolgversprechend sein.
- Vollstreckungsverjährung: Ist die Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid fruchtlos abgelaufen oder wurde ein Einspruch abschließend zurückgewiesen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die hierin enthaltenen Forderungen müssen vom Betroffenen entrichtet werden. Geschieht dies nicht, haben die Behörden insgesamt drei Jahre Zeit, um den Betrag einzutreiben. Bei Geldbußen über 1.000 Euro beträgt die Frist sogar fünf Jahre. Nach Ablauf sind die Forderungen nicht mehr durchsetzbar.
Die Frage: „Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid bei mir ankommt?“, lässt sich mithin nicht pauschal beantworten. Sie können allerdings davon ausgehen, dass spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ohne Erhalt eines Bescheids Verjährung eingetreten ist – es sei denn, Sie sollen wegen Alkohols am Steuer belangt werden.
Wann kommt der Bußgeldbescheid? Frist für die Zustellung
Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid ist durch die Verfolgungsverjährung bereits festgelegt. Doch ein Unsicherheitsfaktor bleibt bestehen, die Postlaufzeiten. In der Regel benötigt ein innerhalb Deutschlands versandter Brief ein bis drei Werktage, bis er zugestellt wurde.
Diese Postlaufzeiten muss die Bußgeldstelle ebenfalls berücksichtigen, denn: Ausschlaggebend für den Ablauf der Frist ist beim Bußgeldbescheid allein die Zustellung und nicht das Datum der Ausstellung in der Behörde.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: 14-tägige Frist beachten!
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten finden, ist für Sie vor allem eine Frist von Bedeutung: die Einspruchsfrist. Diese beträgt regelmäßig 14 Tage ab Zustellung des Bescheids.
Das genaue Zustelldatum können die Behörden im Übrigen der Zustellurkunde entnehmen, die der Postbote bei Einwurf des Dokuments in Ihren Briefkasten ausfüllt.
Legen Sie gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch innerhalb dieser Frist ein, wird er automatisch rechtskräftig. Die hierin bestimmten Sanktionen sind für Sie dann mithin verbindlich. Waren Sie also gar nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt oder haben Sie andere Einwände gegen den Bescheid, sollten Sie sich rechtzeitig bei der Behörde melden und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben.
Bußgeldbescheid: Vorgegebene Frist für die Bezahlung
Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kommt eine weitere Frist zum Tragen, die Sie als Betroffener dringend beachten sollten: die Zahlungsfrist. Diese beträgt wiederum 14 Tage ab dem Datum der Rechtskraft. Das erhobene Bußgeld muss bis dahin inklusive der Gebühren und Auslagen erstattet werden.
Frist bei geringfügiger Ordnungswidrigkeit mit Verwarngeld
Nicht bei jeder begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit wird sofort ein Bußgeldverfahren eröffnet. In einigen Fällen erhalten Betroffene lediglich eine Verwarnung.
Für den Strafzettel ist die Frist für die Zustellung in der Regel unerheblich, da die meisten Verwarngeldangebote nicht per Post versandt, sondern direkt am Scheibenwischer des betroffenen Fahrzeugs hinterlegt werden.
Bei einer Verwarnung handelt es sich grundsätzlich nur um ein Angebot. Einen Rechtsanspruch hierauf haben Beschuldigte nicht. Und auch einen Einspruch können Sie gegen einen Strafzettel nicht erheben. Sie haben die Möglichkeit, den Strafzettel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Hiernach ist die Angelegenheit für die Behörden erledigt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir geht es um eine Verwarnung über 55 Euro für Falsch parken.
Tatzeit – 5. August 2019 – 3 monatige Verjährungsfrist wäre am 6. November 2019 abgelaufen.
Habe ich da was falsch verstanden?
1. für diesen Fall unerheblich aber wissenswert:
Verwarnung: Austellung: 21.01.2020 Frankiert: 28.01.2020 Zugestellt: 30.01.2020
welches Datum zählt für Verjährungsfrist (Behörde könnte Bescheid zurückdatieren!?)
2. 3 monatige Verjährungsfrist gilt nur für Ordnungswidrigkeiten, aber nicht für Verwarnungen?
3. nach Nichtbezahlung des Verwarnungsgeldes kann ein Bußgeldbescheid eingeleitet werden.
Dieser würde ohne Verwarnung nach 3 Monaten nach TATZEIT verjähren.
4. das würde eine Aushebelung der 3 monatigen Verjährungsfrist bedeuten.
Bußgeldstelle findet nach Ablauf der Verjährungsfrist Unterlagen
über Vergehen (nach 2 Jahren?)
So wird einfach ein Verwarnungsgeld verhängt. So hat die Behörde wenigstens die 55 Euro
und die Chance bei Nichtbezahlung oder Einspruch das Ordnungswidrigkeitsverfahren
einzuleiten.
5. Passend dazu der fast höhnische Text der Behörde – Zitat:
„Um einen Bußgeldbescheid zu vermeiden (Anmerkung: der am 6. November 2019 verjährt wäre), werden Sie hiermit verwarnt. Es wird ein Verwarnungsgeld von 55,00 € festgesetzt.
Guten Tag
Können Sie mir evtl helfen
Tattag 29.04.19
Erst wurde mein Chef angeschrieben wegen Rotlicht verstoß
Mein Chef hat sich angegeben weil er nicht sicher war ob ich es war.
Daraufhin hat er meine Daten angegeben .
Und habe dann am 8.07.19 ein anhörungsbogen bekommen .
Habe meine Personalien angegeben.
Und dann am 15.08.19 habe ich den bussgeld Bescheid bekommen habe Einspruch eingelegt .
Und bis heute noch nichts gehört .
Meine Frage ist es.verjährt ?
Ich habe vom 3.10.2018, heute 27.3.2019 eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen wie sind da die Fristen?
Günter
Hallo,
welches Datum eines Bußgeldbescheides ist relevant für die Verjährung?
Das Zustelldatum oder das Datum auf dem Bußgeldbescheid?
Vergehen 06.11.18
MfG
Wenn sich eine Behörde ein jahr nicht Melder das man noch Bussgeld zuzahlen hat .wann ist bei denen die Frist abgelaufen das dass Bußgeld zuzahlen ist ?
Hallo Werner H.
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.
– Die Redaktion