Bußgeldbescheid: Welche Frist Sie beim Blitzer beachten sollten

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Rechtliche Vorgaben ließen sich ohne die Einsetzung von bestimmten Fristen wohl kaum in geordneten Bahnen umsetzen. Auch bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten kommen unterschiedlichste zeitliche Beschränkungen zum Tragen. Erfahren Sie im Folgenden, welche Fristen es beim Bußgeldbescheid zu beachten gilt.

FAQ: Für den Bußgeldbescheid wichtige Frist(en)

Wie lange dauert beim Bußgeldbescheid die Verjährungsfrist?

Die Verfolgungsverjährung beträgt 3-6 Monate. Die Vollstreckungsverjährung kann sich auf bis zu 5 Jahre belaufen. Den Unterschied lesen Sie hier.

Wie lange habe ich Zeit, auf den Bußgeldbescheid zu reagieren?

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlegen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Bis wann muss ich den Bußgeldbescheid bezahlen?

Nachdem er rechtskräftig geworden ist, müssen Sie den Bescheid innerhalb von 14 Tagen bezahlen.

Verhängung von einem Bußgeld: Diese Fristen sollten Sie kennen!

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Welche Frist müssen Sie beachten?
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Welche Frist müssen Sie beachten?

Eins vorab: Es gilt nicht nur eine wichtige Frist für den Bußgeldbescheid. Zu unterscheiden sind zum einen die Verjährungsfristen beim Bußgeldbescheid und zum anderen die für den Betroffenen wichtige Einspruchsfrist.

Fristen für die Behörden: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung

Sie wurden geblitzt? Welche Frist müssen die Beamten nun einhalten? Fest steht: Nicht nur dem Betroffenen ist beim Bußgeldbescheid eine bestimmte Frist gesetzt. Auch den Behörden ist ein enger zeitlicher Rahmen gesteckt. Unterschieden wird dabei zwischen:

  1. Verfolgungsverjährung: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig drei Monate nach dem Tatzeitpunkt. Bei Alkoholverstößen ist diese Frist auf sechs Monate erhöht. Geht dem Beschuldigten ein Bußgeldbescheid zu, diese Fristen sind jedoch bereits abgelaufen, kann ein Einspruch gegen den Bescheid aufgrund von verjährten Ansprüchen erfolgversprechend sein.
  2. Vollstreckungsverjährung: Ist die Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid fruchtlos abgelaufen oder wurde ein Einspruch abschließend zurückgewiesen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die hierin enthaltenen Forderungen müssen vom Betroffenen entrichtet werden. Geschieht dies nicht, haben die Behörden insgesamt drei Jahre Zeit, um den Betrag einzutreiben. Bei Geldbußen über 1.000 Euro beträgt die Frist sogar fünf Jahre. Nach Ablauf sind die Forderungen nicht mehr durchsetzbar.
Achtung! Die für den Bußgeldbescheid gesetzte Frist der Verjährung, innerhalb derer dieser ausgestellt worden sein muss, kann einmalig unterbrochen werden. Dies kann etwa durch erstmalige Anhörung des betroffenen Fahrers durch einen Anhörungsbogen geschehen. Ab Ausstellung dessen beginnt die Frist der Vollstreckungsverjährung erneut. Erhalten Sie also etwa zwei Monate nach dem Verkehrsverstoß einen Anhörungsbogen, kann die Verjährung ggf. wiederum erst drei Monate später eintreten.

Die Frage: „Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid bei mir ankommt?“, lässt sich mithin nicht pauschal beantworten. Sie können allerdings davon ausgehen, dass spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ohne Erhalt eines Bescheids Verjährung eingetreten ist – es sei denn, Sie sollen wegen Alkohols am Steuer belangt werden.

Wann kommt der Bußgeldbescheid? Frist für die Zustellung

Ist die 14-tägige Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid fruchtlos abgelaufen, wird der Bescheid rechtskräftig.
Ist die 14-tägige Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid fruchtlos abgelaufen, wird der Bescheid rechtskräftig.

Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid ist durch die Verfolgungsverjährung bereits festgelegt. Doch ein Unsicherheitsfaktor bleibt bestehen, die Postlaufzeiten. In der Regel benötigt ein innerhalb Deutschlands versandter Brief ein bis drei Werktage, bis er zugestellt wurde.

Diese Postlaufzeiten muss die Bußgeldstelle ebenfalls berücksichtigen, denn: Ausschlaggebend für den Ablauf der Frist ist beim Bußgeldbescheid allein die Zustellung und nicht das Datum der Ausstellung in der Behörde.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: 14-tägige Frist beachten!

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten finden, ist für Sie vor allem eine Frist von Bedeutung: die Einspruchsfrist. Diese beträgt regelmäßig 14 Tage ab Zustellung des Bescheids.

Das genaue Zustelldatum können die Behörden im Übrigen der Zustellurkunde entnehmen, die der Postbote bei Einwurf des Dokuments in Ihren Briefkasten ausfüllt.

Legen Sie gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch innerhalb dieser Frist ein, wird er automatisch rechtskräftig. Die hierin bestimmten Sanktionen sind für Sie dann mithin verbindlich. Waren Sie also gar nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt oder haben Sie andere Einwände gegen den Bescheid, sollten Sie sich rechtzeitig bei der Behörde melden und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben.

Wenden Sie sich hierzu idealerweise an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann den Bescheid auf Schlüssigkeit prüfen, untersuchen, ob die für den Bußgeldbescheid gesetzte Frist bereits abgelaufen war, Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten einen Einspruchs realistisch einschätzen.

Bußgeldbescheid: Vorgegebene Frist für die Bezahlung

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kommt eine weitere Frist zum Tragen, die Sie als Betroffener dringend beachten sollten: die Zahlungsfrist. Diese beträgt wiederum 14 Tage ab dem Datum der Rechtskraft. Das erhobene Bußgeld muss bis dahin inklusive der Gebühren und Auslagen erstattet werden.

Frist bei geringfügiger Ordnungswidrigkeit mit Verwarngeld

Die Behörde muss innerhalb einer vorgegebenen Frist den Bußgeldbescheid zustellen lassen haben.
Die Behörde muss innerhalb einer vorgegebenen Frist den Bußgeldbescheid zustellen lassen haben.

Nicht bei jeder begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit wird sofort ein Bußgeldverfahren eröffnet. In einigen Fällen erhalten Betroffene lediglich eine Verwarnung.

Für den Strafzettel ist die Frist für die Zustellung in der Regel unerheblich, da die meisten Verwarngeldangebote nicht per Post versandt, sondern direkt am Scheibenwischer des betroffenen Fahrzeugs hinterlegt werden.

Bei einer Verwarnung handelt es sich grundsätzlich nur um ein Angebot. Einen Rechtsanspruch hierauf haben Beschuldigte nicht. Und auch einen Einspruch können Sie gegen einen Strafzettel nicht erheben. Sie haben die Möglichkeit, den Strafzettel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Hiernach ist die Angelegenheit für die Behörden erledigt.

Verweigern Sie allerdings die Zahlung des Knöllchens oder zahlen Sie nicht rechtzeitig, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Für die Zustellung von dem Bußgeldbescheid folgt die Frist dann ebenfalls den obigen Maßstäben.

Im Video: Was tun, wenn Sie gar keinen Bußgeldbescheid erhalten haben?

Bußgeldbescheid nicht erhalten: In diesem Video wird zusammengefasst, wie Sie vorgehen sollten.
Bußgeldbescheid nicht erhalten: In diesem Video wird zusammengefasst, wie Sie vorgehen sollten.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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