Bußgeldbescheide werden täglich zu tausenden verschickt – die darin enthaltenen Sanktionen reichen von „einfachen“ Geldstrafen über Punkte bis zum Fahrverbot. Die meisten nehmen ihre Bestrafung ungefragt entgegen und löhnen die entsprechenden Kosten – dabei sind viele Bußgeldbescheide mangelhaft. Wie dies sein kann und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.
FAQ: Fehlerhafter Bußgeldbescheid
Der Bescheid an sich weist in aller Regel keine Fehler auf, da er maschinell erstellt wird. Allerdings kann eine Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft sein. Zudem kann es vorkommen, dass die Bußgeldstelle die falsche Person als Fahrer des Fahrzeugs beschuldigt.
Ein Bußgeldbescheid ist auch ohne Unterschrift gültig. Diese ist in aller Regel nicht vorhanden.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid, der fehlerhaft ist, erhalten, können Sie binnen 14 Tagen Einspruch gegen diesen einlegen.
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Inhalt
Falscher oder fehlerhafter Bußgeldbescheid – dies ist keine Seltenheit!
Ein Bußgeldbescheid enthält in der Regel Informationen über den Verkehrssünder, die Beschreibung des Verstoßes, Zeit und Ort der Tat, Angaben zur Geldbuße, eine Rechtsbehelfsbelehrung und, im Falle eines Blitzer-Einsatzes, das Blitzerfoto.
Besonders im Falle von Blitzern denken die wenigsten an einen Einspruch, da die Aufmerksamkeit natürlich nicht ständig auf dem Tacho liegt und der gemessene Zahlenwert nicht anzweifelbar scheint. Dennoch: auch Radarfallen sind nur Maschinen und Sachbearbeiter nur Menschen.
Fehler im Bußgeldbescheid können zum Beispiel entstehen durch:
- falsche/uneinheitliche Beschilderung
- inkorrekte geeichte/eingestellte Radarfallen
- Ungeschultheit oder Versäumen des Beamten, der manuell geblitzt hat
- formelle Mängel des Dokumentes
So können sich im Bußgeldbescheid zwar schnell falsche Angaben einschleichen, dennoch: nicht jeder Formfehler führt gleich zur Unwirksamkeit eines Bußgeldbescheides. Das Vertauschen von Buchstaben und Ähnlichem machen den Bescheid nicht automatisch ungültig, solange die betroffene Person anhand anderer Daten – Geburtstag etc. – identifiziert werden kann.
Neben den oben genannten Fehlerquellen kann ein Bußgeldbescheid auch schlichtweg falsch sein – immer mal wieder werden Skandale publik, bei welchen falsch eingestellte Radarfallen hunderte von Fahrern zu Unrecht geblitzt haben. In solch einem Fall lohnt es sich natürlich, den Bescheid anzufechten – meist wird von Seiten der zuständigen Behörden dafür gesorgt, dass zu Unrecht Beschuldigte schnell Entschädigung erhalten. Doch auch wenn Sie sich anderweitig sicher sind, die Ihnen vorgeworfene Tat nicht oder nicht in der Art begangen zu haben, sollten Sie den Bußgeldbescheid zumindest prüfen lassen.
Beachten Sie hierzu: ein Bußgeldbescheid ist nicht fehlerhaft, wenn er keine Unterschrift enthält – es handelt sich um ein maschinell erstelltes Dokument, das auch ohne Unterschrift gültig ist. Meist ist dieser Hinweis auf dem Schreiben selbst vermerkt.
Einspruch einlegen: wie Sie vorgehen und was danach passiert
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, fehlerhaft oder rechtens, wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet. Nach der Zustellung des Bescheides an Ihre Adresse gibt es eine Frist von zwei Wochen, in welcher der Betroffene zwei Möglichkeiten hat: Entweder er zahlt die Strafe und die Richtigkeit des Bescheides wird indirekt anerkannt, oder aber er fechtet den Bescheid an.
Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, der fehlerhaft ist, muss die zwei-Wochen-Frist nach Zustellung zwingend eingehalten werden, da der Bescheid sonst rechtskräftig ist und dann auf jeden Fall eine Zahlung fällig wird.
Wird ein Einspruch eingelegt, dann wird ein Zwischenverfahren eingeleitet. Beschließt die zuständige Behörde, bei Ihrem Urteil zu bleiben, geht die Sache an einen höher gestellten Staatsanwalt. Befindet auch dieser den Bescheid für rechtens, kann von Seiten des Beschuldigten immer noch ein Anwalt und somit ein gerichtliches Verfahren eingeschaltet werden.
Vor dem Bußgeldbescheid wird in der Regel ein Anhörungsbogen verschickt, auf dem sich zum Tathergang geäußert werden kann. Sollten sie Einspruch einlegen wollen, ist es besser, sich entsprechend nicht zu äußern – Personendaten müssen Sie zwar angeben und den Bogen auch zurückschicken, aber es besteht keine Verpflichtung, Angaben zu der Tat zu machen.
Befindet der Staatsanwalt, dass der Bußgeldbescheid rechtmäßig ausgestellt wurde, haben Sie diesen nach wie vor unverändert zu zahlen. Zudem fallen Zusatzkosten für die Aktivierung des Staatsanwaltes an, welche Sie auch zu tragen haben werden. Erst wenn der Staatsanwalt zu Ihren Gunsten feststellt, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft war, fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an. Ein Einspruch sollte also gut überlegt werden.
Mir wurde die “Feststellung einer Ordnungswidrigkeit” von der benachbarten Ortspolizeibehörde zugesendet. Ich bin weder Halter noch Fahrer des betreffenden Fahrzeuges. Sowas sendet die Ortspolizeibehörde einfach wahllos an Menschen mit gleichem Nachnamen. Selber Ort, selber Name – muss ja Verwandtschaft sein, die mit dem Fahrzeug geblitzt wurde. Was ist das für ein Saftladen?
Besonders bemerkenswert, dass die Sachbearbeiter auf mich kommen!
Ich habe weder Führerschein noch Fahrzeug. Top!
Völlig uneinsichtig und frech noch am Telefon dazu.
Datenschützer raufen sich dabei nur noch die Haare.