Bußgeldbescheid aus Belgien: Was Urlauber beachten sollten

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Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln können Sanktionen zur Folge haben und das selbstverständlich auch im Urlaub. Auch wenn ein Bußgeldbescheid aus Belgien sicherlich kein wünschenswertes Mitbringsel ist, sollten Urlauber dennoch wissen, wann sie mit einem solchen zu rechnen haben.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Belgien

VerstoßGeldbuße
(in Euro)
Geschwindigkeitsverstoß bis 20 km/hab 100
Geschwindigkeitsverstoß über 50 km/hab 300
Alkohol am Steuerab 170
Handy am Steuerab 110
Rote Ampel missachtetab 165
Nicht angeschnalltab 110
Warnweste nicht vorhanden55

FAQ: Bußgeldbescheid aus Belgien

Für welche Verstöße muss in Belgien mit einem Bußgeld gerechnet werden?

Grundsätzlich werden in Belgien die gleichen Verkehrsverstöße wie in Deutschland geahndet. Beispiel, welche das sein können, finden Sie hier.

Können Bußgelder aus Belgien in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses könne belgisches Bußgeldbescheide in Deutschland über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden.

Spielt die Höhe des Bußgeldes für die Vollstreckung eine Rolle?

Ja, Geldsanktionen können erst ab einem Betrag von mindestens 70 Euro innerhalb der EU eingefordert werden. Achtung: Gebühren zählen zur Gesamtsumme.

Wann droht ein Bußgeldbescheid aus Belgien?

Ein Bußgeldbescheid aus Belgien verjährt später als es in Deutschland üblich ist.
Ein Bußgeldbescheid aus Belgien verjährt später als es in Deutschland üblich ist.

Weitere Ratgeber zum Thema

Die Verkehrsregeln schreiben auch in unserem Nachbarland vor, wie sich Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben. Neben den zulässigen Geschwindigkeiten, der belgischen Promillegrenze oder den Vorgaben zum Parken finden sich hier unter anderem auch Vorschriften zur Sicherung von Insassen, zum Telefonieren hinterm Steuer oder für die Ausrüstung eines Fahrzeugs.

Verstöße gegen diese Vorgaben können Bußgelder und weitere Sanktionen nach sich ziehen. Sind Fahrer also zu schnell unterwegs, parken falsch, fahren unter Alkoholeinfluss oder über ein rote Ampel oder tragen beim Verlassen des Fahrzeugs außerorts keine Warnweste, kann das die Urlaubskasse durchaus stark belasten.

Diese Sanktionen können dann entweder bereits vor Ort verlangt werden oder in Form von einem Bußgeldbescheid aus Belgien bei den Betroffenen im Briefkasten landen. Um einen solchen zu vermeiden, sollten sich Reisende also gut über die geltenden Regeln informieren.

Halter oder Fahrer: Haftung in Belgien

Wichtig für Urlauber ist zu wissen, dass ein Bußgeldbescheid aus Belgien immer an den Halter des Fahrzeugs geht und nicht an den eigentlichen Fahrer. Denn es gilt die Halterhaftung. Saßen Halter beim Verstoß nicht selbst hinterm Steuer, kann ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein.

Ein solcher muss in der Regel in der gültigen Amtssprache bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Um die Erfolgsaussichten prüfen und sich zum richtigen Vorgehen beraten zu lassen, sollten Betroffene einen fachkundigen Anwalt konsultieren.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid aus Belgien?

Für ein Bußgeld aus Belgien ist die Vollstreckung in Deutschland möglich.
Für ein Bußgeld aus Belgien ist die Vollstreckung in Deutschland möglich.

Wie auch in Deutschland kann ein Bußgeldbescheid aus Belgien verjähren. Die Fristen hierfür unterscheiden sich jedoch deutlich von denen zu Hause. Bei geringfügigen Verstößen, wie einem Parkverstoß oder geringen Geschwindigkeits­überschreitungen, tritt die Verfolgungsverjährung nach einem Jahr ein. Bei schweren Verstößen wie Alkohol am Steuer oder groben Geschwindigkeitsübertretungen sowie bei Verkehrsstraftaten sind es drei Jahre. Nach dieser Zeit kann nicht mehr verfolgt werden.

Die Vollstreckung der ausländischen Bußgelder kann bei geringen Verstößen ein Jahr lang geschehen, bei groben innerhalb von fünf Jahren. Parkverstöße, die von Kommunen mit sogenannten erhöhten Parkgebühren geahndet werden, sind ebenfalls fünf Jahre lang vollstreckbar.

Vollstreckung vom Bußgeldbescheid aus Belgien

Belgien hat den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) 2011 in nationales Recht umgesetzt und kann auf dieser Grundlage in Deutschland Amtshilfe beantragen, um ausländische Bußgelder zu vollstrecken. Ab einer Höhe von 70 Euro kann für ein Bußgeld aus Belgien die Vollstreckung in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) durchgeführt werden. Dies gilt allerdings nur für Geldsanktionen im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid aus Belgien. Andere Sanktionen wie ein Fahrverbot sind in Deutschland nicht durchsetzbar und nur in Belgien gültig.

Empfinden Betroffene den Bußgeldbescheid aus Belgien als ungerechtfertigt, kann, wie schon im Zusammenhang mit der Halterhaftung, ein Einspruch sinnvoll sein. Sind sich Verkehrsteilnehmer nicht sicher, wie sie richtig vorgehen oder ob ein Einspruch überhaupt eine Option ist, sollten sie sich hier ebenfalls an einen Anwalt wenden. Kennt sich dieser mit dem belgischen Verkehrsrecht aus, kann dieser die Situation in der Regel einschätzen und Betroffene entsprechend unterstützen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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