Landet ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, sind die meisten Betroffenen zunächst etwas perplex. Viele Fragen tun sich auf: „Kann der Vorwurf stimmen? Kann ich gegen das Bußgeld vielleicht doch noch irgendwie vorgehen? Wie kann ich den Bußgeldbescheid im Zweifel anfechten?“ Im Folgenden einige Tipps, die bei der Prüfung des Bescheids beachtet werden sollten.
FAQ: Bußgeldbescheid anfechten
Sie können gegen einen Bußgeldbescheid schriftlich Einspruch einlegen. Dieser muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Bescheids bei der Bußgeldstelle eingehen.
Ist die Verfolgungsverjährung eingetreten, ist der Bußgeldbescheid ungültig. Dies ist der Fall, wenn der Bußgeldbescheid später als drei Monate nach dem Tattag erstellt wurde. Ein Einspruch ist allerdings auch in diesem Fall zwingend erforderlich.
Den schriftlichen Einspruch können Sie zunächst ohne anwaltliche Hilfe verfassen. Es empfiehlt sich aber, einen Rechtsbeistand zu beauftragen, da dieser Messfehler in aller Regel besser erkennen kann.
Auf welcher Grundlage können Sie ein drohendes Bußgeld anfechten?
Inhalt
Grundsätzlich haben alle Betroffenen, die einen Bußgeldbescheid erhalten, die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzulegen. Hierzu haben sie in der Regel 14 Tagen ab Zustellung des Bescheids Zeit. Doch nicht in jedem Fall lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch, kommen schlimmstenfalls doch zusätzliche Kosten auf die Betroffenen zu. Es bedarf also auch stets einer Abwägung im Einzelfall.
Gerade bei hohen Bußgeldern, der Androhung von Fahrverboten sowie der Verhängung von Punkten kann die Abwendung im Einzelfall lohnenswert sein und so den Betroffenen vor erheblichen Konsequenzen bewahren. Wollen Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, sollte jedoch auch eine wirksame Begründung dem Einspruch zugrunde liegen.
Mögliche Gründe dafür, dass Sie ein Fahrverbot, Punkte und/oder ein Bußgeld anfechten können, sind:
- Verjährung eingetreten: Die Verfolgungsverjährung beträgt beim Bußgeldverfahren in der Regel drei Monate ab Tattag. Zu beachten ist dabei jedoch, dass diese einmalig unterbrochen werden kann, etwa durch die Übersendung eines Anhörungsbogen.
- Fehler im Bußgeldbescheid: Formale und inhaltliche Fehler in dem zugegangenen Bescheid können diesen ebenfalls angreifbar machen. Hierzu können etwa ein unkenntliches Blitzerfoto, eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung oder eindeutig falsche Personendaten gehören.
- Messfehler: Auch wenn die dem Bescheid zugrunde liegende Messung fehlerhaft oder angreifbar ist, können Sie im Einzelfall erfolgreich den Bußgeldbescheid anfechten. Zu beachten ist dabei jedoch, dass lediglich ein beauftragter Anwalt umfangreiche Akteneinsicht erhalten kann.
- Besondere Härte: Darüber hinaus kann auch ein vorliegender Härtefall einen Einspruch begründen. Könnte ein drohendes Fahrverbot etwa die berufliche Existenz bedrohen, lässt sich dieses vereinzelt in ein erhöhtes Bußgeld umwandeln.
Im Video: Was ist ein Bußgeld überhaupt?
Es können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie den Bußgeldbescheid anfechten
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, können Tipps eines Rechtsanwalts dabei helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Dies ist auch deshalb wichtig, als im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zusätzliche Kosten für den Betroffenen anfallen können, sofern gegen ihn entschieden wird.
Besonders bei komplexen Bußgeldverfahren, bei denen die Akteneinsicht erforderlich ist, bedarf es zusätzlich der Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht. Neben den Gerichtskosten können mithin auch Anwaltskosten anfallen. Besitzen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann diese ggf. für die Kosten eintreten, wenn ausreichende Aussicht auf Erfolg bestehen. Werfen Sie dabei aber auch einen Blick in die Versicherungspolice. Hierin können zum Teil schon einmal Selbstbeteiligungen in Höhe von 250 Euro vereinbart sein.