Bußgeldberechnung: In Finnland nach anderen Maßstäben

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Nicht nur die Erkundung des Urlaubslandes an sich kann bei einer Reise im Mittelpunkt stehen. Auch andere Themen rücken unter bestimmten Bedingungen in den Fokus. So kann beispielsweise die Bußgeldberechnung in Finnland zum Thema werden, wenn Reisende gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen.

FAQ: Bußgeldberechnung in Finnland

Gibt es in Finnland einen Bußgeldkatalog?

Ja, aber nicht alle Verstöße im Verkehr sind darin aufgeführt. Ein festgesetztes Bußgeld gibt es nicht für alle Vergehen.

Wie werden die Bußgelder festgelegt, wenn nichts im Bußgeldkatalog steht?

Durch Tagessätze, deren Höhe sich nach Ihrem monatlichen Einkommen bemisst. Diese Art der Bußgeldberechnung kommt bei besonders schwerwiegenden Verstößen zum Tragen. Beispiele hierfür sind hohe Verstöße gegen das Tempolimit in Finnland oder das Missachten der Promillegrenze.

Müssen Sie sich als Ausländer Sorgen wegen eines Bußgeldes machen?

Auch wenn Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Finnland haben, kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden. Unter Umständen müssen Sie dieses bereits vor Ort zahlen, aber es ist auch möglich, dass Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, wenn Sie wieder in Deutschland sind. Ignorieren sollten Sie ihn nicht, denn ein Bescheid aus dem EU-Ausland kann auch hierzulande vollstreckt werden, wenn das Bußgeld eine Mindesthöhe von 70 Euro hat.

Was ist an der Bußgeldberechnung in Finnland so bemerkenswert?

Wie funktioniert die Bußgeldberechnung in Finnland?
Wie funktioniert die Bußgeldberechnung in Finnland?
Bescheid aus Finnland: Das Bußgeld sorgfältig berechnen!
Bescheid aus Finnland: Das Bußgeld sorgfältig berechnen!

Auch im Land der Rentiere werden Verkehrssünder gemäß den Vorgaben eines Bußgeldkatalogs sanktioniert. Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Anschnallpflicht oder die Lichtpflicht werden festgelegte Bußgelder fällig. Diese bewegen sich in Finnland zwischen 100 und 50 Euro.

Anders sieht das jedoch bei groben Verstößen gegen die Geschwindigkeitsvorgaben oder Promillegrenze aus. Hier gibt es dann keine festgelegten Summen mehr, denn die Sanktion wird anhand von definierten Tagessätzen und dem Einkommen des Verkehrssünders berechnet.

Diese Art der Bußgeldberechnung kommt in Finnland auch dann zum Tragen, wenn Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel überfahren oder ordnungswidrig überholen. Das bedeutet, dass eine Sanktion durchaus mehrere hundert oder auch tausend Euro betragen kann.

Wie können Urlauber in Finnland ein Bußgeld berechnen?

Haben Urlauber gegen die Verkehrsregeln in Finnland verstoßen, kann das Bußgeld durchaus vor Ort verlangt oder per Bußgeldbescheid nach dem Urlaub eingefordert werden. Da die Sanktionen, wie erwähnt, einkommensabhängig sein können, fallen diese je nach Einzelfall unterschiedlich hoch aus. Da kann es von Vorteil sein, bereits im Vorfeld zu wissen, mit welchen Summen zu rechnen ist.

Bei der einkommensabhängigen Bußgeldberechnung in Finnland gilt, je höher das monatliche Nettoeinkommen ist, desto höher fällt das Bußgeld aus. Sind Urlauber beispielsweise 50 km/h zu schnell unterwegs gewesen, kann ein Bußgeld in Höhe ab 14 Tagessätzen drohen. Je nach Gehalt wird diesen Tagessätzen dann eine Summe zugeordnet.

Maximal sind bei der Bußgeldberechnung in Finnland 120 Tagessätze möglich. Das nachfolgende Rechenbeispiel soll verdeutlichen, dass dann auch bei einem niedrigen Einkommen die Sanktionen hoch ausfallen können. Der Verstoß sieht eine Sanktion von 120 Tagessätzen vor. Aufgrund des Einkommens des Verkehrssünders wird der Tagessatz auf 25 Euro festgelegt. Das bedeutet die 25 Euro müssen mit 120 multipliziert werden. Am Ende müsste der Verkehrssünder hier also 3.000 Euro zahlen.

Vollstreckung in Deutschland ist möglich

Die Tatsache, dass die Bußgeldberechnung in Finnland vom Einkommen abhängig ist, bedeutet gleichzeitig auch, dass viele Sanktionen in Deutschland vollstreckt werden können. Finnland hat als Mitglied der Europäischen Union den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) in nationales Recht umgesetzt.

Demnach können Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland einfordert werden. Finnische Behörden beantragen dann beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Vollstreckungshilfe. Dieses prüft den Antrag und vollstreck die Forderung, wenn diese gerechtfertigt sind.

Sehen Urlauber den Bußgeldbescheid oder die Bußgeldberechnung in Finnland als nicht gerechtfertigt an, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Um hier die richtigen Schritte zu unternehmen, ist es ratsam, einen fachkundigen Anwalt zu konsultieren. Kennt dieser sich in finnischem Verkehrsrecht aus, kann er den Erfolg eines Einspruchs abschätzen und Betroffene entsprechend beraten.

Die Bußgeldberechnung in Finnland sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es also immer eine gute Idee, sich vor dem Reiseantritt gut über die gültigen Verkehrsregeln zu informieren und sich an die Vorschriften zu halten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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