Wenn ein Verkehrsteilnehmer geblitzt wird, ist ihm wohl stets bewusst, dass ihm bald ein Bußgeldbescheid aus dem Briefkasten entgegenfallen wird. Vorab holt der ein oder andere bereits erste Erkundigungen zu den ihn erwartenden Sanktionen ein. Doch als der Bescheid dann endlich eintrifft, ist das Bußgeld viel höher als zunächst erwartet – ist da ein Fehler unterlaufen?
FAQ: Zu hohes Bußgeld angesetzt
Im aktuellen Tatbestandskatalog können Sie die entsprechenden Bußgelder nachschlagen.
In diesem Fall muss nicht zwingend ein Fehler vorliegen. In gewissen Fällen können die Behörden nämlich ein erhöhtes Bußgeld festlegen – etwa, wenn Ihnen beharrliche Pflichtverletzungen im Straßenverkehr vorgeworfen werden.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.
Lohnt ein Einspruch, weil das Bußgeld zu hoch angesetzt ist?
Inhalt
Bei der Höhe vom Bußgeld orientieren sich die Behörden am Bußgeldkatalog. Hierin ist festgehalten, welche Sanktionen für einzelne Ordnungswidrigkeiten zu erheben sind. Maßgeblich ist dabei auch beim Bußgeld die Höhe so festgeschrieben. Dennoch: In Einzelfällen sind die Bußgeldbehörden befugt, abweichend höhere Bußgelder zu verhängen.
Das bedeutet: Ist das erhobene Bußgeld im Bußgeldbescheid zu hoch angesetzt, muss es sich hierbei nicht automatisch um einen Fehler der Behörde handeln, der einen Einspruch rechtfertigt.
- Welche Tatbestandsnummer ist hierin aufgeführt? Schlagen Sie selbst im Bußgeldkatalog nach, welche Sanktionen hiernach zu erheben sind.
- Ist Ihnen der Tatbestand tatsächlich vorzuwerfen oder wurde ursprünglich eine andere Ordnungswidrigkeit festgehalten?
- Gibt es weitere Angaben dazu, welche Aspekte bei der Festlegung der Bußgeldhöhe berücksichtigt wurden?
- Kann die Angabe zum überschrittenen Tempo stimmen? Vielleicht kam es bei der Messung zu einer Fehlfunktion, die einen höheren Wert zur Folge hatte.
- Wurde die Toleranz in Abzug gebracht? Wenn dies bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht erfolgt ist, kann der Bußgeldbescheid fehlerhaft sein.
Bußgeld zu hoch? Wann Behörden die Geldbuße anheben können
Die Bußgeldbehörden haben in Sachen Geldbußen eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Sie müssen sich nämlich nicht immer stur an die Vorgaben im Bußgeldkatalog halten. Gingen zum Beispiel bereits mehrere Ordnungswidrigkeiten auf Ihr Konto, kann die Behörde Sie ggf. als Wiederholungstäter einstufen. In diesem Fall ist die Abweichung nach oben zulässig, das im Bußgeldbescheid festgelegte Bußgeld wäre nicht zu hoch.
Darüber hinaus kann auch der Vorwurf der Beharrlichkeit dazu führen, dass das Bußgeld in die Höhe schnellt und von den Angaben im Bußgeldkatalog abweicht. Die Bußgeldstelle kann also unter Berücksichtigung von besonderen Umständen von den Angaben im Bußgeldkatalog abweichen. Ein Einspruch allein aufgrund der Annahme, dass das Bußgeld zu hoch sei, weil im Tatbestandskatalog andere Werte angegeben sind, lohnt deshalb nur selten.
Anders hingegen kann es aussehen, wenn die Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung zu hoch erscheint. In der Regel blicken ertappte Temposünder instinktiv nach dem Blitzen auf den Tacho und wissen daher, mit wie viel zu schnell sie unterwegs waren. Eine größere Diskrepanz könnte hier also auch auf einen Messfehler hinweisen.