Ein kurzer Moment, in dem der Fahrer abgelenkt war, reicht manchmal schon aus, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. In anderen Ländern ist es keineswegs unüblich, dass Verkehrssünder die Möglichkeit erhalten, das fällige Bußgeld dann sofort vor Ort zu bezahlen. Doch ist dies auch in Deutschland gestattet?
FAQ: Bußgeld vor Ort bezahlen
In der Regel kann nur ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro vor Ort bezahlt werden. Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, ist dies nicht möglich.
Eine Zahlung in bar ist nicht mehr üblich, stattdessen kann die Geldbuße per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Informationen zu den Vorteilen der sofortigen Bezahlung erhalten Sie hier.
Es besteht keine Pflicht, das Bußgeld vor Ort zu zahlen. Sie können sich einen Zahlschein ausstellen lassen und diesen innerhalb einer Woche bezahlen.
Inhalt
Können Sie das Bußgeld vor Ort bezahlen?
Wer sich fragt, ob er das nächste Mal bei einem Verkehrsdelikt sein Bußgeld direkt vor Ort bezahlen kann und sich über dieses Thema im Internet kundig machen möchte, findet dazu recht unterschiedliche Informationen. Wir wollen mit diesem Ratgeber deshalb ein wenig Licht ins Dunkel bringen und Ihnen die Ungewissheit an dieser Stelle nehmen.
Ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen, ist – im Gegensatz zu anderen Ländern – in Deutschland nicht immer ohne weiteres möglich. Dies liegt daran, dass mit einem verhängten Bußgeld meist ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. In einigen Bundesländern, z. B. in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, bietet die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten an, dass die Delinquenten ein geringes Bußgeld vor Ort bezahlen. Hier ist also die Höhe dafür ausschlaggebend, ob Sie das Geld direkt entrichten können.
Doch für welche Bußgelder ist die Direktbezahlung möglich? Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wird zwischen geringfügigen und schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Zu ersteren zählen bspw. Halte- und Parkverstöße oder ein nicht mitgeführter Verbandskasten.
Werden Sie für ein derartiges Vergehen belangt, kann eine Verwarnung ausgesprochen und unter Umständen ein Verwarnungsgeld gegen Sie verhängt werden. Dies liegt stets bei fünf bis zu 55 Euro. Wird eine Verwarnung ausgesprochen, wird damit in der Regel kein Bußgeldverfahren eröffnet. Erst wenn Sie die Zahlung verweigern, wird auch hierfür ein solches eingeleitet.
Geringfügige Vergehen, die ein Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) nach sich ziehen, können Sie oftmals direkt bei den Beamten begleichen. Obgleich es sich streng genommen um eine Verwarnung handelt, wird in diesem Fall oftmals davon gesprochen, dass Sie das „Bußgeld“ vor Ort bezahlen können.
Wie können Sie das Bußgeld vor Ort bezahlen?
Da die Polizisten in den meisten Bundesländern kein Bargeld mehr annehmen dürfen, sind viele Polizeiautos mit mobilen Kreditkartenterminals ausgerüstet, sodass Sie das Verwarnungsgeld mit EC- oder Kreditkarte bezahlen können.
Aus dem Ausland sind es viele Autofahrer gewohnt, ihre Strafe sofort zu bezahlen. Oftmals ist dies auch mit einem ordentlichen Rabatt auf das verhängte Bußgeld verknüpft. Einen solchen Rabatt gibt es in Deutschland bisher nicht.
Dennoch ist es oftmals günstiger, das Bußgeld vor Ort zu bezahlen, damit die Zahlung nicht in Vergessenheit gerät und ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Dieses ist nämlich grundsätzlich mit höheren Kosten für den Betroffenen verbunden, da Gebühren für das Bußgeldverfahren erhoben werden.
Vorteile der sofortigen Bezahlung:
- Wird das Bußgeld vor Ort gezahlt, hat dies eine größere erzieherischen Wirkung, da Tat und Strafe sofort miteinander verknüpft sind.
- Dadurch wird Zeit und bürokratischer Aufwand für das Ausfüllen der entsprechenden Formulare gespart.
- Die Bezahlung wird nicht verschwitzt.
- Ausländische Fahrer sollen zudem einfacher für Verkehrsdelikte belangt werden können.
Bin durch ein Feldweg Landwirtschaftlicher Verkehr frei gefahren.
Angeblich mit einem Affenzahn.
50 Euro sofort bezahlt,da sonst höhere Kosten aufkommen würden.
Ich finde es beängstigend das man in gewisser Weise genötigt wird eine Strafe zu akzeptieren / bezahlen, weil einer Stellungsnahme zum fraglichen Vergehen dadurch versucht wird im Vorfeld zu unterbinden das man höhere Gesamtkosten angedroht bekommt. So wird so manche/r eine Zahlung für etwas in Kauf nehmen obgleich er/sie anzweifelt das die Strafe/das Bußgeld überhaupt rechtmäßig und vor allem gerechtfertigt ist.
Ich wusste nicht, dass in einigen Ländern in Deutschland es die Möglichkeit besteht, ein geringes Bußgeld vor Ort zu bezahlen. Mein Onkel ist täglich in Kontakt mit diesen Vorgängen, weil er Anwalt für Bußgeld und für Verkehrsrecht ist. Ich frage mich nur, ob auch ausländische Fahrer vor Ort zahlen können.