Höheres Bußgeld statt Fahrverbot? Nicht für jeden besteht diese Möglichkeit

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Bei erheblichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann neben einem Bußgeld und Punkten auch ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot gegen den beschuldigten Fahrer verhängt werden. Dies kann im Einzelfall nicht nur die berufliche Existenz des Betroffenen bedrohen, sondern auch die Versorgung Angehöriger erheblich erschweren.

FAQ: Bußgeld statt Fahrverbot

Ist es möglich, ein Bußgeld zu bezahlen, um kein Fahrverbot auferlegt zu bekommen?

Dies ist nur in Einzelfällen möglich, wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine besondere Härte darstellt, weil dieser beispielsweise beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und der Arbeitsplatzverlust drohen würde. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden?

Das Fahrverbot darf maximal einen Monat betragen und der Betroffene darf kein Wiederholungstäter sein.

Wie hoch ist das Bußgeld, das statt einem Fahrverbot gezahlt werden muss?

Das bereits vorhandene Bußgeld kann verdoppelt, verdreifacht oder weiter erhöht werden. Die Höhe richtet sich nach Einkommensverhältnissen des Betroffenen.

Im Video erklärt: Fahrverbot umgehen

Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!
Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!

Mehr Bußgeld statt Fahrverbot als letzter Ausweg?

Ist es möglich, das Bußgeld zu erhöhen, statt ein verhängtes Fahrverbot anzutreten?
Ist es möglich, das Bußgeld zu erhöhen, statt ein verhängtes Fahrverbot anzutreten?

Kein Wunder, dass Verkehrsteilnehmer, die sich mit einer solch einschneidenden Sanktion wie einem Fahrverbot konfrontiert sehen, nach Möglichkeiten der Umgehung suchen. Häufig begegnen Suchende dann den Erfahrungsberichten von Bekannten und Fremden, nach denen es möglich sei, ein erhöhtes Bußgeld statt dem Fahrverbot zu beantragen und so die Zwangspause am Steuer zu umgehen.

Doch was ist wirklich dran? Können Sie sich für ein doppeltes Bußgeld statt Fahrverbot entscheiden? Durchaus, aber nur in wenigen Ausnahmefällen.

Geldbuße statt Fahrverbot in Einzelfällen möglich

In seltenen Fällen ist es möglich, eine Bußgelderhöhung zu erwirken, statt das Fahrverbot anzutreten.
In seltenen Fällen ist es möglich, eine Bußgelderhöhung zu erwirken, statt das Fahrverbot anzutreten.

Nur selten lassen sich die Behörden auf einen „Deal“ mit einem Verkehrssünder ein, der eine Bußgelderhöhung statt Fahrverbot anbietet. Grundsätzlich kann die Behörde entsprechende Vorschläge ablehnen, im Zweifel müsste dann ein Gericht entscheiden.

Eine feste Vorgabe dazu, wann ein zusätzliches Bußgeld statt Fahrverbot möglich ist, gibt es dabei nicht. Letztlich entscheiden die Umstände im Einzelfall. Die Entscheidungen der letzten Jahre zeigen, dass vor allem ein Aspekt bei der Bewertung von Bedeutung ist: das Vorliegen einer besonderen Härte. Dies kann etwa in folgenden Fällen gegeben sein:

  • Der von einem Fahrverbot bedrohte Verkehrssünder ist Berufskraftfahrer. Der zeit- und zwangsweise Verzicht auf den Führerschein würde seinen Arbeitsplatz maßgeblich gefährden, Arbeitslosigkeit drohte.
  • Der betroffene Fahrer ist Pendler und benötigt das Fahrzeug, um zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen. Eine Ausweichmöglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder andere Mitfahrgelegenheiten ist nicht vorhanden oder nicht zumutbar.
  • Das Fahrzeug wird von dem Betroffenen benötigt, um sich angemessen um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können. Alternativen sind nicht vorhanden oder nicht zumutbar.
  • Der zugrunde liegende Verstoß ist auf ein Augenblicksversagen seitens des Fahrers zurückzuführen.
Achtung: In solchen Fällen kann ein Gericht im Zweifel auf das Vorliegen eines Härtefalls erkennen, muss es aber nicht. Nicht jeder Berufsfahrer kann also darauf hoffen, dass ein höheres Bußgeld statt Fahrverbot am Ausgang des Verfahrens wartet. Die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit sind ebenso zu berücksichtigen.
 

Weitere Voraussetzung, um die Erhöhung vom Bußgeld zu erwirken, statt das Fahrverbot anzutreten

Bußgeld statt Fahrverbot: Welche Gründe können dies ermöglichen?
Bußgeld statt Fahrverbot: Welche Gründe können dies ermöglichen?

In der Regel sind bei der Entscheidung darüber, individuelles Bußgeld statt Fahrverbot zu bewilligen, auch folgende Fragen von Bedeutung:

  1. Welchen Umfang hat das drohende Fahrverbot? In der Regel ist die Umwandlung eines Fahrverbotes in ein erhöhtes Bußgeld nur dann denkbar, wenn die drohende Sanktion maximal bei einem Monat Fahrverbot liegt. Darüber hinausgehende Fahrverbote lassen sich nur selten in eine erhöhte Geldbuße umwandeln.
  2. Ist der Betroffene Wiederholungstäter? Handelt es sich nicht um das erste Fahrverbot, das dem Fahrer in den letzten zwei Jahren auferlegt wurde, sinken die Chancen auf ein höheres Bußgeld, statt das Fahrverbot abzuleisten, ebenfalls.
Sollte dem Gesuch des Betroffenen stattgegeben werden, kann die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße, die statt dem Fahrverbot gewährt wird, je nach den Einkommensverhältnissen des Fahrers verdoppelt, verdreifacht oder noch weiter erhöht werden. Durch den Ausfall des Fahrverbots soll der Erziehungscharakter der ersetzenden Sanktion nicht entfallen.

Wann kommt es zu einer Bußgelderhöhung – mehr im Video

Wichtiges zur Bußgelderhöhung erfahren Sie im Video.
Wichtiges zur Bußgelderhöhung erfahren Sie im Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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