Die Schweiz ist bei Touristen aus aller Welt beliebt. Vor allem Deutsche Urlauber verbringen Ihre Freizeit gerne im Nachbarland. Mit dem Auto haben Sie Ihr Reiseziel schnell erreicht und die Seenlandschaft lädt zur Spritztour ein. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verkehrsdelikten verstehen die Schweizer Behörden jedoch keinen Spaß. Das Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen? Diese Idee haben Verkehrssünder aus dem Ausland häufig, die weitreichenden Konsequenzen werden dabei unterschätzt.
FAQ: Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen
Dies hängt von dem zugrunde liegenden Verkehrsverstoß ab. Insbesondere Tempoverstöße werden aber in der Schweiz sehr viel strenger geahndet als in Deutschland. Hinzu kommen administrative Gebühren u. a. für die Bearbeitung.
Ja, ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz kann in Deutschland häufig vollstreckt werden. Dies ist in der Regel ab einer Geldbuße von umgerechnet 70 Euro möglich.
In diesem Fall könnte es dazu kommen, dass die Geldbuße bei Ihrem nächsten Besuch in der Schweiz wieder auf Sie zukommt, falls Sie überprüft werden.
Schweizer Busse nach der Rückreise in Deutschland nicht bezahlen?
Inhalt
Wenn festgelegte kmh/h-Grenzwerte nicht eingehalten werden, drohen betroffenen Verkehrssündern in der Schweiz nicht selten weitreichende Konsequenzen wegen ihrem unangemessenen Fahrverhalten. Verstöße gegen die Vorschriften im Schweizer Bußgeldkatalog werden streng sanktioniert. Während in Deutschland dabei vom „Bußgeld“ die Rede ist, heißt es in der Schweiz „Busse“.
Trotzdem hoffen straffällig gewordene Urlauber nach wie vor nicht selten, dass bei der Rückkehr ins Heimatland sämtliche Vergehen aus dem Ausland nicht mehr belangt werden können und Sie das Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen müssen. Denn auf heimischem Boden gelten schließlich andere Gesetze als im Ausland. Auch auf eine mögliche Verjährung des Bußgeldbescheids wird zum Teil spekuliert.
Gibt es eine Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz?
Tatsächlich gibt es seit 2002 einen Vertrag zwischen den Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und denen in der Schweiz. Aber das Abkommen ist eher allgemeiner Natur und soll Kriminalität und illegale Zuwanderung verhindern.
Enthalten sind jedoch auch Artikel zu Bestimmungen bei der Vollstreckung von Bussen, die eine Höhe von 80 Franken bzw. umgerechnet 70 Euro überschreiten. Diesem Recht folgend, wäre es schwerwiegend ein Bußgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.
Schweizer Strafzettel: Ignorieren und Nicht-Bezahlen hat Konsequenzen
Auch wenn es Verkehrssündern gelingt zunächst problemlos nach Deutschland auszureisen, dauert es meistens nicht lange bis die Post der Schweizer Behörden im heimischen Briefkasten landet.
Das ist auch deshalb möglich, weil die begangenen Verstöße von Urlaubern nicht unbemerkt bleiben bzw. in Vergessenheit geraten. Dafür sorgt ein Eintrag im Register für Bussschulden. Bei stichprobenartigen Kontrollen im Straßenverkehr können die Schweizer Beamten der Verkehrspolizei auf die Daten zugreifen.
Wenn sich im Rahmen einer solchen Überprüfung der Verkehrsteilnehmer herausstellt, dass sich jemand entschieden hat, sein Bußgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, dann kann derjenige aufgefordert werden, das noch nicht beglichene Bußgeld an Ort und Stelle zu bezahlen.