Wer im Ausland gegen die geltenden Vorschriften im Straßenverkehr verstößt, der sieht sich nicht selten mit einer deutlich höheren Geldstrafe konfrontiert, als in Deutschland. In der Schweiz wird das Bußgeld als „Busse“ bezeichnet, die unter Umständen sehr kostspielig sein kann. Nicht immer müssen Verkehrssünder ein Bußgeld in der Schweiz umgehend bezahlen, aber bei der Wiedereinreise nach Deutschland können Konsequenzen drohen.
FAQ: Bußgeld aus der Schweiz bezahlen
Ja, dies ist oftmals möglich, da es dafür ein besonderes Abkommen zwischen den beiden Ländern gibt.
Dies hängt von der Ordnungswidrigkeit ab, das Bußgeld fällt aber in der Regel höher als in Deutschland aus.
Da in der Schweiz die Halterhaftung gilt, bekommt in der Regel der Autobesitzer den Bußgeldbescheid, unabhängig davon, ob er gefahren ist oder nicht.
Bußgeld in der Schweiz direkt bezahlen oder abwarten?
Inhalt
Unter Rechtsexperten gilt insbesondere die Schweiz als Hochpreisland, wenn es um Geldbussen bei Verkehrsdelikten geht. Da Sie in der Regel selbst bei vermeintlich geringen Verstößen nicht nur ein Bußgeld in der Schweiz bezahlen müssen, sondern auch Verfahrensgebühren und die Verwarnung selbst kostenpflichtig sind, wird es bei Ordnungswidrigkeiten schnell teuer. Der Bußgeldkatalog der Schweiz ist daher nicht zu unterschätzen.
Oft fragen sich betroffene Verkehrsteilnehmer, ob Sie den Strafzettel in der Schweiz bezahlen sollten oder sich das Warten auf die postalische Zahlungsaufforderung lohnt. Manche Verkehrssünder kokettieren auch mit einem gänzlichen Aussitzen vom Bußgeld aus der Schweiz und spekulieren auf den Eintritt der Verjährung des Bußgeldbescheids. Diese Vorgehensweise kann allerdings folgenschwere Überraschungen bergen.
Gibt es ein Bußgeld-Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland?
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Schweiz nicht zu den EU-Ländern gehört. Somit ist das Land auch nicht von dem 2010 in Kraft getretenen Beschlussbetroffen, der die europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen ermöglicht.
Trotzdem kommen Verkehrssünder meistens nicht davon, ohne das Bußgeld aus der Schweiz bezahlen zu müssen. Zum Teil werden sogar Inkassounternehmen von den Schweizer Behörden beauftragt, um zahlungsunwillige Verkehrssünder ausfindig zu machen.
Es gibt auch einen Polizeivertrag zwischen den Behörden aus Deutschland und den Diensstellen im Nachbarland, der seit 2001 Gültigkeit besitzt. Unter bestimmten Voraussetzung müssen Sie daher das Bußgeld aus der Schweiz bezahlen. Dieses Abkommen enthält Artikel, auf deren Grundlage es prinzipiell möglich ist, dass eine Geldbusse aus dem benachbarten Land auch in Deutschland vollstreckt werden kann.
Um Punkte in Flensburg müssen sich deutsche Touristen, die in der Schweiz einen Verkehrsverstoß begehen jedoch keine Sorgen machen. Ein länderübergreifendes Punktekonto gibt es bisher nicht.
Bußgeld: In der Schweiz gilt die Halterhaftung
In manchen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz oder auch Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Halter des Fahrzeugs belangt – auch wenn der Fahrzeugführer eine andere Person ist.
Den Behörden im Ausland wird jedoch vom Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt, dass die gespeicherten Daten nur zur Ermittlung des Beschuldigten verwendet werden dürfen.
Ich wurde als Deutscher Fahrzeughalter, der nicht gefahren ist, von der Kantonspolizei Graubünden mit einer Geldbuße belegt. Diese bezahlte ich nicht, erhielt daher von der Staatsahwaltschaft G. einen Strafbefehl. Dagegen prozessierte ich bis hoch zum Schweizerischen Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung. Mit Urteil vom 7.Nov.2022, wurden der Strafbefehl und die Entscheidungen der Untergerichte aufgehoben. Außerdem muss der Kanton G. mir eine Parteientschädigung von 3.000 Fr. bezahlen.
Das Urteil kann im Internet heruntergeladen werden. Ihr werdet beim Lesen Eure Freude haben.
I.Ü. können Schweizer Bußgelder wegen Halterhaftung in Deutschland auch nicht vollstreckt werden, denn der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag vom 24.04.1999 wurde zwar von Deutschland ratifiziert, jedoch die hier einschlägigen Regelungen Art. 36 bis 41 nicht von der Schweiz. Diese gelten daher bis heute nicht. Also niemals zahlen, nicht zu den gerichtlichen Verandlungsterminen kommen und aussitzen. Frohes Fahren!
Busgelder können für Ausländer in der schweiz wesentlich höher ausfallen als für Schweiz-Inländer.
Wohne direkt an der Schweizer Grenze, habe auch einige Schweizer als Kollegen / Freunde. Nach einigen Jahren wurde ich der Tatsache gewahr, dass Ausländer in der Schweiz für dasselbe „Vergehen“ wesentlich mehr zur Kasse „gebeten“ werden als Inländer. Auch ein direktes bezahlen am Ort, kann als (da Ermessensache, was aber meist aus „gut nachbarschaftlichen Gefühlen“ für das reiche Deutschland, „nicht vorgesehen“ bewertet werden. Habe einige Male für eine (subjektiv, da nur geschätzt) Geschwindigkeits-überschreitung von unter 10 Km/h innerorts 150 SFR bezahlt. Schweizer bezahklten hier i.d.R. 60-80 SFR.