Die in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbußen können bei dem ein oder anderen schon ein erhebliches Loch ins Portemonnaie reißen. Wer nicht zahlen kann oder will, fragt sich dann schnell, was schlimmstenfalls geschieht, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird.
FAQ: Bußgeld nicht bezahlt
Sie müssen mindestens mit einer Mahnung rechnen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bei beharrlicher Zahlungsverweigerung kann durchaus eine kurze Erzwingungshaft drohen.
In diesem Fall können Sie Zahlungserleichterungen (z. B. Ratenzahlung) beantragen.
Was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?
Inhalt
Der eine verfügt nicht über ausreichend finanzielle Mittel, der andere erkennt den Bußgeldbescheid nicht an, wieder ein anderer vergisst ihn schlicht: Die Gründe dafür, dass eine Person die im Bußgeldbescheid erhobene Summe nicht bezahlt, können vielfältig sein. Aber keine Sorge: Die Bußgeldstelle lässt so leicht nicht locker!
Vergesslichen oder unbelehrbaren Zahlungsmuffeln hilft die Bußgeldbehörde in der Regel zunächst durch Mahnungen auf die Sprünge. Dabei steigt beim Bußgeld mit jeder Mahnung die am Ende zu entrichtende Gesamtsumme aber auch weiter an.
Wenn der Verkehrssünder auch nach mehrfacher Aufforderung noch immer das Bußgeld nicht bezahlt, droht schlimmstenfalls Erzwingungshaft. Diese dient, wie der Name schon zeigt, als nachdrückliche Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße und darf maximal sechs Wochen dauern – drei Monate, wenn mehrere offene Geldbußen eingetrieben werden sollen.
Die Erzwingungshaft kann der Betroffene nur abwenden oder verkürzen, indem er letztlich die Geldbuße entrichtet. Will dieser das Bußgeld hingegen weiterhin nicht bezahlen, muss er die angeordnete Erzwingungshaft ableisten. Danach ist die Geldbuße jedoch nicht abgegolten! Die Forderung bleibt also weiterhin bestehen und kann nach wie vor von der Bußgeldbehörde geltend gemacht werden.
Bußgeld nicht bezahlen und auf Verjährung hoffen?
Was vielen Zahlungsverweigerern nicht klar ist: Die Ansprüche der Bußgeldstelle verjähren frühestens nach drei Jahren – nach fünf bei Geldbußen über 1.000 Euro. Das bedeutet, dass mindestens für die Dauer von drei Jahren sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um das Bußgeld, das nicht bezahlt wurde, einzutreiben.
Das macht im Zweifel auch die Anordnung von Zwangsmitteln gemäß §§ 9 bis 12 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) möglich oder aber die zwangsweise Pfändung des offenen Betrages. Und der ein oder andere Besuch vom Gerichtsvollzieher ist ebenfalls in Kauf zu nehmen. Sie sollten sich dieser weitreichenden Konsequenzen bewusst sein, wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren.
Haben Sie Ihren Bußgeldbescheid verloren und deshalb das Bußgeld nicht rechtzeitig bezahlt, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Behörde zu wenden. Diese kann Ihnen ggf. alle wichtigen Zahlungsinformationen überlassen – sofern Sie die Vorgangsnummer parat haben. Ist dies nicht der Fall, werden Sie wohl oder übel auf die erste Mahnung warten müssen, um an die Daten heranzukommen.
Hallo
Im Dezember 19 bekam ich einen Bescheid dass ich einen Bußgeldbescheid im Januar 19 In Höhe von 15€ nicht bezahlt habe und habe daher eine Zahlungsaufforderung von 23,50€ bekommen.
Ich habe aber im Januar keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommen.
Da ich das Jahr über nachgewiesene zustellungsunregelmäßigkeiten der Post hatte, also auch offizielle Post verloren ging, habe ich meine Reklamation an die Post und auch deren Entschuldigungsschreiben zu meinem Einspruch an die Behörde verschickt
Da 11 Monate keine Mahnung kam, wusste ich nichts von der Knolle und sah auch nicht ein, nun auch noch mehr zu bezahlen als angeblich gefordert wurde. Der Einspruch zählte nicht, man beharrte darauf, dass das Dokument verschickt wurde, ungeachtet ob es ankam
Die Ermittlung des Fahrers sei zu aufwändig gewesen.
???? Wie, zu aufwendig? Aufgrund des Nummernschildes doch wohl kein Problem.
Ich schickte nochmals einen Einspruch
Ich habe argumentiert, dass 11 Monate nichts passierte und mir dann eine Schuld mit erhöhter Strafe auferlegt wird
Ebenso habe ich mich darüber beschwert, dass man als Lügner behandelt wird.
Sollte es sich tatsächlich um ein falsches Parken im Januar gehandelt haben, hätte mir doch bestimmt viel eher eineZustellungsurkunde geschickt werden müssen. So bin ich sehr misstrauisch über die Richtigkeit des Vergehens
Ich bin aber entsetzt, wieviele Personen sich nun mit diesem Fall mit geringem Betrag auseinandergesetzt haben, wieviel Zeit darauf schon verwendet wurde und wie man unverschämterweise in keinster Weise eine Chance beim Einspruch hat.
Verbissen und beharrlich wird wie bei einem Verbrecher daran festgehalten, egal wie hoch der Aufwand ist. Angeblich sind die Gerichte überlastet. in meinem Fall schreibt nun eine Richterin nun nach 14 Tagen meines 2. Einspruchs mit den immer gleichen Argumenten, dass nun dieser Bescheid rechtsgültig und unanfechtbar ist.
Das Auto ist verkauft und ich lebe von Hartz 4. Gibt es Chance auf Prozesskostenhilfe oder zahlt die Stadt eventuell bei Einreichung?