Bußgeld nicht bezahlt – Welche Konsequenzen kann die Weigerung haben?

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Die in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbußen können bei dem ein oder anderen schon ein erhebliches Loch ins Portemonnaie reißen. Wer nicht zahlen kann oder will, fragt sich dann schnell, was schlimmstenfalls geschieht, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird.

FAQ: Bußgeld nicht bezahlt

Ich habe das Bußgeld nicht bezahlt – was droht mir?

Sie müssen mindestens mit einer Mahnung rechnen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn ich trotz Mahnung das Bußgeld nicht bezahle?

Bei beharrlicher Zahlungsverweigerung kann durchaus eine kurze Erzwingungshaft drohen.

Was soll ich tun, wenn ich das Bußgeld nicht bezahlen kann?

In diesem Fall können Sie Zahlungserleichterungen (z. B. Ratenzahlung) beantragen.

Was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?

Sie haben das festgesetzte Bußgeld nicht bezahlt - was passiert?
Sie haben das festgesetzte Bußgeld nicht bezahlt – was passiert?

Der eine verfügt nicht über ausreichend finanzielle Mittel, der andere erkennt den Bußgeldbescheid nicht an, wieder ein anderer vergisst ihn schlicht: Die Gründe dafür, dass eine Person die im Bußgeldbescheid erhobene Summe nicht bezahlt, können vielfältig sein. Aber keine Sorge: Die Bußgeldstelle lässt so leicht nicht locker!

Vergesslichen oder unbelehrbaren Zahlungsmuffeln hilft die Bußgeldbehörde in der Regel zunächst durch Mahnungen auf die Sprünge. Dabei steigt beim Bußgeld mit jeder Mahnung die am Ende zu entrichtende Gesamtsumme aber auch weiter an.

Wenn der Verkehrssünder auch nach mehrfacher Aufforderung noch immer das Bußgeld nicht bezahlt, droht schlimmstenfalls Erzwingungshaft. Diese dient, wie der Name schon zeigt, als nachdrückliche Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße und darf maximal sechs Wochen dauern – drei Monate, wenn mehrere offene Geldbußen eingetrieben werden sollen.


Die Erzwingungshaft kann der Betroffene nur abwenden oder verkürzen, indem er letztlich die Geldbuße entrichtet. Will dieser das Bußgeld hingegen weiterhin nicht bezahlen, muss er die angeordnete Erzwingungshaft ableisten. Danach ist die Geldbuße jedoch nicht abgegolten! Die Forderung bleibt also weiterhin bestehen und kann nach wie vor von der Bußgeldbehörde geltend gemacht werden.

Wie lange haben Sie Zeit, das Bußgeld zu bezahlen? Die Frist, innerhalb derer die festgesetzte Summe zu zahlen ist, beträgt 14 Tage ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Bußgeld nicht bezahlen und auf Verjährung hoffen?

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, können weitere Kosten auf Sie zukommen.
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, können weitere Kosten auf Sie zukommen.

Was vielen Zahlungsverweigerern nicht klar ist: Die Ansprüche der Bußgeldstelle verjähren frühestens nach drei Jahren – nach fünf bei Geldbußen über 1.000 Euro. Das bedeutet, dass mindestens für die Dauer von drei Jahren sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um das Bußgeld, das nicht bezahlt wurde, einzutreiben.

Das macht im Zweifel auch die Anordnung von Zwangsmitteln gemäß §§ 9 bis 12 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) möglich oder aber die zwangsweise Pfändung des offenen Betrages. Und der ein oder andere Besuch vom Gerichtsvollzieher ist ebenfalls in Kauf zu nehmen. Sie sollten sich dieser weitreichenden Konsequenzen bewusst sein, wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren.

Wenn also aufgrund eines finanziellen Engpasses das Bußgeld nicht in einem bezahlt werden kann, sollten Sie dringend davon Abstand nehmen, die Zahlung einfach zu verweigern. Wenden Sie sich stattdessen an die zuständige Bußgeldstelle und versuchen Sie, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dieser zu treffen.

Haben Sie Ihren Bußgeldbescheid verloren und deshalb das Bußgeld nicht rechtzeitig bezahlt, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Behörde zu wenden. Diese kann Ihnen ggf. alle wichtigen Zahlungsinformationen überlassen – sofern Sie die Vorgangsnummer parat haben. Ist dies nicht der Fall, werden Sie wohl oder übel auf die erste Mahnung warten müssen, um an die Daten heranzukommen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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