Eine Bereifung, die dem Fahrzeug entspricht, ist in jedem Fall essentiell. Grundsätzlich sind Reifen dauerhaft einer großen Belastung ausgesetzt und maßgeblich für die Fahrsicherheit des Fahrzeugs verantwortlich. Busreifen bilden hier keine Ausnahme. Daher ist grundsätzlich darauf zu achten, eine Bereifung zu wählen, die den Regelungen des Gesetzgebers entspricht, und auf diese Weise zur Verkehrssicherheit beizutragen.
Bußgeldtabelle: Busreifen
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne für winterliche Verhältnisse geeignete Reifen gefahren | 60 € | 1 |
... dadurch kam es zu einer Behinderung | 80 € | 1 |
… dadurch kam es zu einer Gefährdung | 100 € | 1 |
… dadurch kam es zu einem Unfall | 120 € | 1 |
Mit mangelhaften Reifen an Fahrzeug oder Anhänger gefahren und dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 90 € | |
Mit Reifen für winterliche Verhältnisse gefahren ohne Plakette im Sichtfeld des Fahrzeugführers mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen | 5 € | |
… mit Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | 25 € | |
Mit Spikes auf den Reifen gefahren | 50 € | |
Mit Kfz oder Anhänger mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe gefahren | 60 € | 1 |
… dadurch kam es zu einer Gefährdung | 75 € | 1 |
… dadurch kam es zu einem Unfall | 90 € | 1 |
FAQ: Busreifen
Informationen über die korrekte Bereifung finden Sie in § 36 StVZO.
Das ist möglich, allerdings dürfen an einer Achse nur Radialreifen oder nur Diagonalreifen montiert werden.
Die Winterreifenpflicht gilt auch für Busse.
Was sagt der Gesetzgeber zu Busreifen?
Inhalt
Die Rechtsvorschriften, die Relevanz im Straßenverkehr haben, sind im Allgemeinen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Regelungen und Informationen zur Bereifung, und somit auch zu Busreifen, sind in § 36 StVZO festgeschrieben. Diese gelten klassenübergreifend. Unter anderem wird hier grundsätzlich Folgendes festgelegt:
Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
Ein Bus, dessen Reifen Mängel aufweisen, stellt nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern auch für die Personen, die er befördert. Gemäß dem Bußgeldkatalog für den Bus werden Verstöße gegen die korrekte Bereifung daher mit Bußgeldern in nicht geringer Höhe sanktioniert.
Ist eine Mischbereifung beim Bus zulässig?
Unter Mischbereifung versteht man die Kombination von Radial- und Diagonalreifen auf einer Achse eines Fahrzeugs. Das ist gemäß StVZO unzulässig. Während ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t ausschließlich entweder Radial- oder Diagonalreifen führen darf, gelten für Lkw und Bus andere Vorgaben.
Beide dürfen die Bereifung mischen – jedoch nicht im enger definierten Sinne: Eine Achse darf jeweils nur mit Radial- oder nur mit Diagonalreifen ausgestattet sein. Weiterhin müssen auf einer Achse immer Busreifen gleichen Durchmessers montiert werden.
Entsprechendes gilt auch für die Reifen eines Anhängers, der von einem Bus gezogen wird. In der Regel kommen heute aber generell Radialreifen an Bussen zum Einsatz, da diese sich durch eine höhere Flexibilität auszeichnen.
Winterreifen beim Bus
Ein Bus ist nicht von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Diese ist in § 2 StVO festgeschrieben. Dementsprechend darf ein Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte auf öffentlichen Straßen nur dann fahren, wenn es mit Winterreifen ausgestattet ist.
Diese sogenannten M+S-Reifen müssen das „3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF)“-Symbol aufweisen. Die auch als Alpine-Symbol bekannte Kennzeichnung muss spätestens ab Juli 2020 zwingend auf einem Reifen zu finden sein, damit er als Winterreifen gilt. Dieser Regelung unterliegen auch Busreifen.
Hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit gilt bei Busreifen, die im Winter verwendet werden, eine andere Regelung als bei Sommerreifen. Anders als bei Sommerreifen darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit des Busses unterschreiten.
Beim Fahren darf diese allerdings nicht überschritten werden. Weiterhin muss im Blickfeld des Fahrers ein Hinweis über die nicht zu überschreitende Geschwindigkeit angebracht werden.