Möchten Busfahrer ihr Aufgabengebiet erweitern und in diesem Zug einen Bus mit einem Anhänger kombinieren, benötigen sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D1E. Welche Bedingungen an diese Bus-Führerscheinklasse geknüpft sind und wie lange sie einen Bus mit einem Anhänger steuern dürfen, bevor sie den D1E-Führerschein verlängern müssen, erklären wir im Ratgeber.
FAQ: Führerscheinklasse D1E
Mit dem Führerschein dürfen Inhaber Fahrzeuge der Klasse D1 von maximal acht Metern Länge, die für die Beförderung von acht bis sechzehn Personen geeignet sind, führen. Darüber hinaus darf ein Anhänger mit einen Gewicht über 750 kg angehängt werden.
Ja, die Klasse BE ist in der Fahrerlaubnis Klasse D1E inkludiert. Besitz der Fahrer zudem die Klasse C1 darf er Fahrzeuge der Klasse C1E ebenfalls fahren.
Ja, der Führerschein der Klasse D1E wird maximal für fünf Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist also alle fünf Jahre notwendig.
Welche Fahrzeuge gehören zur Klasse D1E?
Inhalt
Mit einem Führerschein der Klasse D1E dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse D1 im Straßenverkehr führen, die über eine maximale Länge von acht Metern verfügen. Weiterhin dürfen diese nur dafür ausgelegt sein, zwischen acht und 16 Personen zu befördern. Der Fahrer wird dabei allerdings nicht mitgezählt.
Der Buchstabe „E“ zeigt hier an, dass Sie die gerade beschriebenen Fahrzeuge außerdem mit einem Anhänger kombinieren dürfen. Diese Möglichkeit besteht zwar auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D1, jedoch dürfen Sie hier nur einen Bus mit einem Anhänger fahren, wenn der Hänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet.
Diese Beschränkung fällt bei der Klasse D1E weg. Möchten Sie als Inhaber eines solchen Führerscheins einen Bus mit einem Anhänger kombinieren, darf dieser ein Gewicht von über 750 kg auf die Waage bringen, ohne dass sich daraus für Sie Probleme irgendeiner Art ergeben.
Bus mit Anhänger über 750 kg fahren: Welche Voraussetzungen gelten?
An die Befugnis, einen Bus mit einem Anhänger steuern zu dürfen, der mehr als 750 kg wiegt, sind gewisse Bedingungen geknüpft:
- Mindestalter: Normalerweise dürfen Sie die Führerscheinklasse D1E erst erwerben, wenn Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben. Von dieser Vorschrift kann jedoch eine Ausnahme gemacht werden: Während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf kann das Mindestalter auf 18 Jahre heruntergeschraubt werden. In diesem Fall sind allerdings nur Fahrten im Inland oder im Rahmen der Ausbildung gestattet.
- Vorbesitz: Möchten Sie einen Bus mit einem Anhänger fahren und dementsprechend die Führerscheinklasse D1E erwerben, müssen Sie im Vorfeld über die Klassen B und D1 verfügen. Alternativ haben Sie auch mit einem Führerschein der Klasse B die Option, sich die Fahrerlaubnisklassen D1 und D1E parallel anzueignen.
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches sowie augenärztliches Gutachten: Um nachzuweisen, dass Sie sich überhaupt dafür eignen, einen Bus mit einem Anhänger im Straßenverkehr zu steuern, müssen Sie diverse Untersuchungen absolvieren. Als Nachweis kann auch ein positives MPU-Gutachten fungieren.
Wann muss der Führerschein der Klasse D1E verlängert werden?
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D1E erwerben, geht diese stets mit einer Befristung auf fünf Jahre einher. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie die Klasse verlängern, um weiterhin einen Bus mit einem Anhänger im Straßenverkehr steuern zu dürfen. Dazu bedarf es in der Regel erneut eines augenärztlichen sowie eines arbeits- oder betriebsmedizinischen Gutachtens.
Haben Sie die entsprechenden Nachweise erbracht, wird die Führerscheinklasse D1E abermals für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. So soll gewährleistet werden, dass Sie immer noch die notwendigen Anforderungen erfüllen, um einen Bus mit Anhänger sicher durch den Verkehr bewegen zu können.