Bremsleuchte: Welchen Vorschriften muss diese entsprechen?

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Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt feste Regeln bezüglich der Beleuchtung von Kraftfahrzeugen vor. Sie bestimmt zum Beispiel, wie viele Bremslichter ein Fahrzeug haben muss und ob eine LED-Bremsleuchte zulässig ist. Unser Ratgeber liefert Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die Bremsleuchte und klärt Sie darüber auf, welche Fahrzeuge eine Zusatzbremsleuchte haben müssen.

FAQ: Bremsleuchte

Was ist ein Bremslicht?

Die Bremsleuchte bzw. das Bremslicht sind zwei Leuchten, welche hinten an einem Kraftfahrzeug angebracht sind und somit zur Beleuchtung am Auto zählen. Sie lösen aus, sobald der Fahrer die Bremse betätigt. So wird der nachfolgende Verkehr darauf aufmerksam gemacht, dass der Vordermann einen Bremsvorgang eingeleitet hat.

Welche Farbe hat das Bremslicht?

Das Bremslicht am Auto muss gemäß § 53 Absatz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) rot leuchten. Dadurch wird eine Signalwirkung für die nachfolgenden Kfz-Fahrer erzielt.

Ist eine dritte Bremsleuchte Pflicht?

Ein drittes Bremslicht muss verpflichtend bei allen Neuwagen seit 1998 eingebaut werden. Krafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder mehr haben, müssen lediglich über eine Bremsleuchte verfügen.

Vorschriften zur Beleuchtung von Kraftfahrzeugen

Die Bremsleuchte an einem Kfz ist essentiell. Sollte diese defekt sein, müssen Sie umgehend eine Werkstatt aufsuchen.
Die Bremsleuchte an einem Kfz ist essentiell. Sollte diese defekt sein, müssen Sie umgehend eine Werkstatt aufsuchen.

Damit es nicht regelmäßig kracht, ist eine gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr gefordert. Daher müssen Sie zum Beispiel einen Abbiegevorgang durch vorheriges Blinken deutlich anzeigen, damit sich der nachfolgende Verkehr darauf einstellen kann.

Ähnlich verhält es sich auch beim Bremsen. Können die Verkehrsteilnehmer hinter Ihnen nicht erkennen, dass Sie das Fahrzeug zum Stillstand bringen oder verlangsamen wollen, sind Auffahrunfälle vorprogrammiert.

Daher ist bei jedem Kfz die Nutzung von Bremsleuchten vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage dafür schafft § 53 Absatz 2 StVZO:

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. […]

Viele Fahrzeugbesitzer fragen sich, ob es erlaubt ist, eine Bremsleuchte mit LED am Fahrzeug anzubringen. Grundsätzlich ist das nur erlaubt, wenn die Bremsleuchte bereits ab Werk mit einem LED ausgestattet wurde. Rüsten Sie die Leuchte einfach nach, kann dies zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, da das LED-Bremslicht keine Zulassung in der EU besitzt.

Gibt es Fahrzeuge, für die keine Bremsleuchte vorgeschrieben ist?

Ist ein drittes Bremslicht Pflicht?
Ist ein drittes Bremslicht Pflicht?

§ 53 Absatz 2 StVZO definiert, welche Fahrzeugtypen nicht über eine Bremsleuchte verfügen müssen. Das sind unter anderem:

  • Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Krankenfahrstühle
  • Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist

Für welche Fahrzeuge ist ein drittes Bremslicht erforderlich?

Innerhalb der EU ist eine dritte Bremsleuchte am Kraftfahrzeug seit 1998 Pflicht. Diese muss schon bei der Produktion verbaut werden. Für Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden, besteht die Verpflichtung nicht.

Allerdings können Sie auch eine dritte Bremsleuchte nachrüsten lassen, um die Verkehrssicherheit Ihres Wagens zu erhöhen.

Gut zu wissen: Ist die dritte Bremsleuchte bei Fahrzeugen, in denen diese verbaut sein muss, defekt, erhält der Wagen keine TÜV-Plakette, bis Sie diesen Mangel beseitigt haben.

Bremslicht kaputt: Droht ein Bußgeld?

Da die Nutzung von Bremsleuchten in Deutschland vorgeschrieben ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mit einer kaputten Bremsleuchte unterwegs sind. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.

Stellen Sie also fest, dass mindestens eine Bremsleuchte kaputt ist bzw. nicht richtig funktioniert, sollten Sie umgehend eine Werkstatt aufsuchen und die entsprechende Glühbirne austauschen lassen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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