„Bin ich auf meinem Blitzerfoto richtig zu erkennen?“ Diese Frage kann entscheidend werden, denn im Zweifelsfall müssen Sie vielleicht gar kein Bußgeld bezahlen. Darum sollte vor Anerkennung des Verstoßes gründlich geprüft werden, ob sich vielleicht ein Einspruch lohnen könnte.
FAQ: Gesicht verdeckt auf dem Blitzerfoto
Zur eindeutigen Identifizierung des Fahrers ist es nötig, dass dessen Gesicht zu erkennen ist. Ist das nicht der Fall, kann das zu Problemen bei der Fahrerermittlung führen.
Es müssen die wichtigen Gesichtspartien zu sehen sein. Dazu zählen Augen, Nase und Mund. Ob Ihr Gesicht als verdeckt gilt, wenn Sie mit Sonnenbrille geblitzt wurden, erfahren Sie hier.
Nein, ein verdecktes Gesicht auf dem Blitzerfoto kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gegebenenfalls begründen, ungültig ist dieser jedoch nicht.
Warum ist das Blitzerfoto so wichtig?
Inhalt
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto führt meist zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Je nach Höhe der überschrittenen Geschwindigkeit erwarten Sie Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Noch vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhalten Sie einen Anhörungsbogen, denn erst muss geklärt werden, wer für den Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden soll. In der Regel bekommt der Halter des Fahrzeugs den Anhörungsbogen, da dieser über das Kennzeichen ermittelt wird.
Aber nicht immer kann der Fahrer eindeutig identifiziert werden. Viele Autofahrer fragen sich in diesem Fall, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn sie nicht erkannt werden können.
Auf dem Blitzerfoto ist mein Gesicht verdeckt – was nun?
Das Gesicht kann auf viele Arten verdeckt werden. Ein Schatten, die Sonnenblende, die eigene Haarpracht oder einfach nur die Hand vor dem Gesicht. Oft ist auf dem Blitzerfoto das Gesicht aber nur teilweise verdeckt und nicht vollkommen.
Deshalb fragen sich Betroffene, die vom Blitzer erwischt wurden, bis zu welchem Grad der Verdeckung eine Person noch erkannt werden kann. Eine Regel, wie viel des Gesichts nicht verdeckt sein darf, um eine Identifizierung möglich zu machen, gibt es hierbei nicht.
Blitzerfoto: Was muss zu sehen sein?
Um eine Person anhand ihres Gesichts zu identifizieren, müssen wichtige Partien wie Augen, Nase und Mund eindeutig erkennbar sein.
Aber auch anhand der Gesichtszüge oder anderer besonderer Merkmale kann festgestellt werden, dass es sich um eine bestimmte Person handelt.
Generell gilt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer einlegen. Lässt sich eine Person auf dem Foto nicht eindeutig erkennen, weil zum Beispiel auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist, kann das bei der Begründung des Einspruchs helfen. Eine Garantie, dass diesem stattgegeben wird, ist dies jedoch nicht.
Geblitzt mit Sonnenbrille – gilt hier das Gesicht schon als verdeckt?
Besonders große Sonnenbrillen sorgen dafür, dass der Träger auf dem Bild nicht eindeutig erkannt werden kann. Die Augen spielen nämlich bei der Identifikation einer Person eine entscheidende Rolle. Wurden Sie mit Sonnenbrille geblitzt und können deshalb auf dem Blitzerfoto nicht erkannt werden, könnte auch das gegebenenfalls ein Grund für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sein. Dies sollte aber von einem Anwalt abschließend geklärt werden.
Was passiert nach dem Einspruch?
Nach dem Einspruch wird Ihr Fall eingehend geprüft. Hierbei werden auch kleinste Details genau unter die Lupe genommen. Kann aber nach ausführlicher Analyse nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich bei der Person hinter dem Steuer definitiv um Sie handelt, kann Ihrem Einspruch stattgegeben werden und der Bußgeldbescheid wird ungültig.
Mir wurde mein Auto geklaut Anzeige bei der Polizei gemacht.Am nachsten Tag wurde das Auto wieder gefunden.Nach 2 Wochen bekomme Ich hohe Bussgeld Diebe mit Blitzfoto mit verdeckte Gesicht Ich habe Einspruch gegen diese Bussgeld gemacht Ich kenne die Personen nicht.Nun bekomme Ich v.Bussgeldstelle ein Brief muss trotzdem Bezahlen .Ist das normal oder soll Ich eine Anwalt einschalten
Hallo Birsen
Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, müssen Sie einen Anwalt einschalten.
Ihr Team von bussgeldkataloge.de