Blitzerfoto: Gesicht verdeckt – Das ist zu beachten

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„Bin ich auf meinem Blitzerfoto richtig zu erkennen?“ Diese Frage kann entscheidend werden, denn im Zweifelsfall müssen Sie vielleicht gar kein Bußgeld bezahlen. Darum sollte vor Anerkennung des Verstoßes gründlich geprüft werden, ob sich vielleicht ein Einspruch lohnen könnte.

FAQ: Gesicht verdeckt auf dem Blitzerfoto

Warum ist es problematisch, wenn das Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt ist?

Zur eindeutigen Identifizierung des Fahrers ist es nötig, dass dessen Gesicht zu erkennen ist. Ist das nicht der Fall, kann das zu Problemen bei der Fahrerermittlung führen.

Wie viel vom Gesicht muss auf dem Blitzerfoto zu sehen sein?

Es müssen die wichtigen Gesichtspartien zu sehen sein. Dazu zählen Augen, Nase und Mund. Ob Ihr Gesicht als verdeckt gilt, wenn Sie mit Sonnenbrille geblitzt wurden, erfahren Sie hier.

Ist der Bußgeldbescheid ungültig, wenn das Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt ist?

Nein, ein verdecktes Gesicht auf dem Blitzerfoto kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gegebenenfalls begründen, ungültig ist dieser jedoch nicht.

Warum ist das Blitzerfoto so wichtig?

Blitzer: Der Fahrer ist nicht immer eindeutig erkennbar.
Blitzer: Der Fahrer ist nicht immer eindeutig erkennbar.
Achtung Blitzer: Ist Ihr Gesicht verdeckt, können Sie vielleicht nicht zweifelsfrei identifiziert werden.
Achtung Blitzer: Ist Ihr Gesicht verdeckt, können Sie vielleicht nicht zweifelsfrei identifiziert werden.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto führt meist zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Je nach Höhe der überschrittenen Geschwindigkeit erwarten Sie Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Noch vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhalten Sie einen Anhörungsbogen, denn erst muss geklärt werden, wer für den Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden soll. In der Regel bekommt der Halter des Fahrzeugs den Anhörungsbogen, da dieser über das Kennzeichen ermittelt wird.

Nicht immer ist der Fahrer auch der Halter. Hierbei soll das Blitzerfoto als Nachweis dafür dienen, wer das Fahrzeug denn nun wirklich zum Zeitpunkt des Verstoßes gesteuert hat.

Aber nicht immer kann der Fahrer eindeutig identifiziert werden. Viele Autofahrer fragen sich in diesem Fall, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn sie nicht erkannt werden können.

Auf dem Blitzerfoto ist mein Gesicht verdeckt – was nun?

Das Gesicht kann auf viele Arten verdeckt werden. Ein Schatten, die Sonnenblende, die eigene Haarpracht oder einfach nur die Hand vor dem Gesicht. Oft ist auf dem Blitzerfoto das Gesicht aber nur teilweise verdeckt und nicht vollkommen.

Deshalb fragen sich Betroffene, die vom Blitzer erwischt wurden, bis zu welchem Grad der Verdeckung eine Person noch erkannt werden kann. Eine Regel, wie viel des Gesichts nicht verdeckt sein darf, um eine Identifizierung möglich zu machen, gibt es hierbei nicht.

Achtung: Dass Ihr Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt ist, bedeutet nicht automatisch, dass der Bußgeldbescheid ungültig ist und dass einem Einspruch in jedem Fall stattgegeben wird.

Blitzerfoto: Was muss zu sehen sein?

Was ist zu tun, wenn auf dem Blitzerfoto nur Ihr halbes Gesicht zu sehen ist?
Was ist zu tun, wenn auf dem Blitzerfoto nur Ihr halbes Gesicht zu sehen ist?

Um eine Person anhand ihres Gesichts zu identifizieren, müssen wichtige Partien wie Augen, Nase und Mund eindeutig erkennbar sein.

Aber auch anhand der Gesichtszüge oder anderer besonderer Merkmale kann festgestellt werden, dass es sich um eine bestimmte Person handelt.

Generell gilt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer einlegen. Lässt sich eine Person auf dem Foto nicht eindeutig erkennen, weil zum Beispiel auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist, kann das bei der Begründung des Einspruchs helfen. Eine Garantie, dass diesem stattgegeben wird, ist dies jedoch nicht.

Geblitzt mit Sonnenbrille – gilt hier das Gesicht schon als verdeckt?

Besonders große Sonnenbrillen sorgen dafür, dass der Träger auf dem Bild nicht eindeutig erkannt werden kann. Die Augen spielen nämlich bei der Identifikation einer Person eine entscheidende Rolle. Wurden Sie mit Sonnenbrille geblitzt und können deshalb auf dem Blitzerfoto nicht erkannt werden, könnte auch das gegebenenfalls ein Grund für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sein. Dies sollte aber von einem Anwalt abschließend geklärt werden.

Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, können Sie das innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides tun. In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Der kann Ihnen im Zweifelsfall auch Ihre Erfolgsaussichten erläutern.

Was passiert nach dem Einspruch?

Nach dem Einspruch wird Ihr Fall eingehend geprüft. Hierbei werden auch kleinste Details genau unter die Lupe genommen. Kann aber nach ausführlicher Analyse nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich bei der Person hinter dem Steuer definitiv um Sie handelt, kann Ihrem Einspruch stattgegeben werden und der Bußgeldbescheid wird ungültig.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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