Blitzer in Kroatien: Welche Kosten können entstehen?

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Viele Deutsche entscheiden sich jedes Jahr dazu, eine Reise nach Kroatien mit dem Auto anzutreten, um dort ihre Ferien zu verbringen. Damit der wohlverdiente Erholungsurlaub allerdings nicht mit einem hohen Bußgeld endet, sollten Sie sich als Autofahrer vorher mit den kroatischen Verkehrsregeln auseinandersetzen. Denn sind Sie beispielsweise zu schnell unterwegs, werden Sie möglicherweise von einem Blitzer in Kroatien erwischt. Wie teuer es in einem solchen Fall werden kann, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldtabelle: In Kroatien an einen Blitzer geraten

Von einem Blitzer in Kroatien abgelichtetBußgeld innerortsBußgeld außerorts
… bis 30 km/h zu schnell135 €68 €
… 30 - 50 km/h zu schnell405 - 950 €270 €
… über 50 km/h zu schnell1.350 - 2.700 € oder Frei­heits­strafe von bis zu 60 Tagen675 - 2.030 €

FAQ: Blitzer in Kroatien

Wo liegt das erlaubte Tempo‌limit in Kroatien?

Wie schnell Sie in Kroatien auf welcher Art von Straße fahren dürfen, zeigt Ihnen diese Zusammenfassung.

Ich wurde in Kroatien von einem Blitzer erwischt. Welche Kosten kommen jetzt auf mich zu?

Welche Kosten Sie in etwa erwarten, nachdem Sie von einem Blitzer in Kroatien abgelichtet wurden, verrät Ihnen diese Tabelle.

Können kroatische Bußgelder überhaupt in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können kroatische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden. Sie sollten einen Bußgeldbescheid aus Kroatien daher keinesfalls ignorieren.

Wie schnell dürfen Sie in Kroatien fahren?

Um die Bekanntschaft mit einem Blitzer in Kroatien zu vermeiden, sollten Sie stets über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten Bescheid wissen.
Um die Bekanntschaft mit einem Blitzer in Kroatien zu vermeiden, sollten Sie stets über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten Bescheid wissen.

Um von vornherein zu vermeiden, von einem Blitzer in Kroatien erwischt zu werden, sollten Sie sich noch vor Antritt der Reise darüber informieren, welche Tempolimits wo genau Anwendung finden. Einen Überblick bietet Ihnen diese Tabelle:

Motorrad, Pkw,
Wohnmobil bis 3,5 Tonnen
Pkw mit Anhänger,
Wohnmobil über 3,5 Tonnen
innerorts50 km/h50 km/h
außerorts90 km/h80 km/h
Schnellstraße110 km/h80 km/h
Autobahn130 km/h90 km/h

Wichtig: Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, gelten zum Teil geringere Maximalgeschwindigkeiten für Sie: Außerhalb geschlossener Ortschaften sind 80 km/h gestattet, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf der Autobahn höchstens 120 km/h. Auch wenn sich diese Vorschrift normalerweise nur an kroatische Fahrer richtet, ist es ratsam, sich auch als deutscher Urlauber daran zu halten, um nicht beispielsweise von einem Blitzer in Kroatien auf der Autobahn erwischt zu werden.

Von einem Blitzer in Kroatien abgelichtet: Was passiert jetzt?

Was kostet es, in Kroatien auf der Autobahn von einem Blitzer erwischt zu werden?
Was kostet es, in Kroatien auf der Autobahn von einem Blitzer erwischt zu werden?

Seit dem 1. August 2019 müssen Autofahrer mit weitaus strengeren Sanktionen rechnen, wenn Sie an einen Blitzer in Kroatien geraten. Neben hohen Geldbußen sind seitdem bei besonders schweren Tempoverstößen sogar Freiheitsstrafen möglich.

In dieser Tabelle können Sie nachlesen, womit Sie bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung in Kroatien im Detail rechnen müssen.

Vorsicht: Immer wieder gehen deutsche Fahrer davon aus, dass es nicht möglich sei, kroatische Bußgelder in der Bundesrepublik zu vollstrecken. Damit liegen sie jedoch falsch. Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro können Bußgelder aus Kroatien dank eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU auch in Deutschland eingetrieben werden. Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie nach der Bekanntschaft mit einem Blitzer in Kroatien einen ausländischen Bußgeldbescheid in Ihrem heimischen Briefkasten vorfinden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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