Blitzer im Ausland: Geschwindigkeitsüberschreitungen sind meist ein teures Vergnügen

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Mit dem eigenen Wagen in den Urlaub zu fahren, bietet eine Menge Vorteile. So ist die Mobilität auch im Urlaubsland sichergestellt. Vorab sollten Sie sich über die dortigen Verkehrsregeln genau informieren. Sonst kann es passieren, dass Ihnen Blitzer im Ausland ein teures Erinnerungsfoto bescheren. Ob Sie ein etwaiges Bußgeld bezahlen müssen, wenn Sie schon wieder zurück in Deutschland sind, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Blitzer im Ausland

Was passiert, wenn ich in einem anderen Land geblitzt werde?

Werden Sie von einem Blitzer im Ausland erwischt, müssen Sie in aller Regel mit einer deutlich höheren Geldbuße als in Deutschland rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht im Ausland häufig strengere Sanktionen für Temposünder vor.

Kann man im Ausland Punkte bekommen?

Ja. Es ist möglich, dass auch im Ausland Punkte gegen Sie ausgesprochen werden. Allerdings hat dies keinerlei Auswirkungen auf Ihren Punktestand in Flensburg. Die Punkte sind immer nur in dem Land gültig, in welchem sie ausgesprochen worden sind.

Was passiert, wenn man einen Strafzettel aus dem Ausland nicht bezahlt?

Bezahlen Sie ein Bußgeld aus dem Ausland nicht, werden Sie üblicherweise eine Mahnung inklusive einer Zahlungsaufforderung erhalten. Bußgelder aus dem EU-Ausland können nämlich auch in Deutschland vollstreckt werden, sofern diese die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten.

Wichtige Informationen über Blitzer im Ausland

Blitzer im Ausland können die Urlaubskasse belasten

Blitzer werden in Europa von jedem Land eingesetzt, um Temposünder zu überführen.
Blitzer werden in Europa von jedem Land eingesetzt, um Temposünder zu überführen.

Die räumliche Nähe zu vielen europäischen Nachbarländern bewegt immer wieder Menschen dazu, mit dem eigenen Kfz in den Urlaub zu fahren. Wem das zu lange dauert, der kann sich auch im Ausland einen Mietwagen ausleihen.

So ist die Mobilität am Urlaubsort sichergestellt. Damit Sie nicht von einem Blitzer im Ausland erwischt werden, sollten Sie sich vorab über die Verkehrsregeln im Urlaubsland informieren. Zwar sind die Tempolimits in Europa ähnlich, dennoch kann es Unterschiede geben.

So ist Deutschland zum Beispiel das einzige Land, in welchem auf einigen Streckenabschnitten der Autobahn die Richtgeschwindigkeit gilt. In anderen Ländern liegt das Tempolimit in der Regel bei 120 oder 130 km/h.

Gut zu wissen: In einigen Ländern gibt es auch besondere Vorschriften für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Behalten Sie daher stets die örtlichen Verkehrsregeln im Blick, um kein hohes Bußgeld zu riskieren.

Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland?

Wie teuer es konkret wird, wenn Sie von einem Blitzer im Ausland einer Geschwindigkeitsüberschreitung überführt werden, können Sie in unseren Ratgebern zu den Bußgeldkatalogen in den einzelnen Ländern nachlesen:

Kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden?

Erwischt Sie ein Blitzer im Ausland, kann das schnell sehr teuer werden.
Erwischt Sie ein Blitzer im Ausland, kann das schnell sehr teuer werden.

Wurden Sie von einem Blitzer im Ausland erwischt, ist es in einigen Ländern üblich, dass Sie direkt angehalten werden. Die Beamten verlangen dann von Ihnen eine Zahlung der Geldbuße. In einigen Fällen kann sich das sogar lohnen, da Sie durch die Sofortzahlung einen Rabatt erhalten.

Doch wie verhält es sich, wenn Sie nicht angehalten werden? Gilt dann das Prinzip „Aus den Augen aus dem Sinn“? Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Ihnen kann auch in Deutschland ein Bußgeldbescheid für einen Regelverstoß im EU-Ausland zugestellt werden.

Das ist durch ein Vollstreckungsabkommen der EU-Länder möglich. Die einzige Bedingung ist, dass die Geldbuße inklusive Gebühren eine Bagatellgrenze von 70 Euro überschreitet. Dieser Wert ist häufig schnell erreicht.

Wichtig: Es empfiehlt sich nicht, einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland einfach zu ignorieren. In diesem Falle können Sie Mahnungen erhalten. Als letztes Mittel zur Vollstreckung der Geldbuße kann auch eine Erzwingungshaft angeordnet werden.

Blitzer im Ausland: Gelten Punkte und Fahrverbote auch in Deutschland?

Hat ein Blitzer im Ausland eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen anderen Verstoß registriert, können für diesen auch Punkte ausgesprochen werden. Doch werden diese auch aufs Flensburger Punktekonto übertragen?

Nein. Punkte, die wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ausgesprochen werden, sind immer nur in dem Land gültig, in welchem sie verhängt wurden. Erhalten Sie also Punkte durch die Messung von einem Blitzer im Ausland, werden diese nicht nach Deutschland übertragen.

Bei einem Fahrverbot sieht es genauso aus. Dieses ist auch immer nur in dem Land gültig, in welchem es ausgesprochen wurde. Fahren Sie im Ausland trotz dort gültigem Fahrverbot, riskieren Sie in der Regel eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe.

Wann tritt bei der Messung von einem Blitzer im Ausland die Verjährung ein?

Messung von einem Blitzer aus dem Ausland: Die Verjährung ist unterschiedlich geregelt.
Messung von einem Blitzer aus dem Ausland: Die Verjährung ist unterschiedlich geregelt.

In Deutschland gilt in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten das Prinzip der Verjährung. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verstöße nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr geahndet werden können.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne Rechtsfrieden herrscht. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Blitzer im Ausland eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr aufgedeckt hat?

Auch in diesem Fall greift das Verjährungsprinzip. Maßgeblich ist dann die Verjährungsfrist des jeweiligen Landes, in welchem der Verstoß begangen wurde. Nachfolgend einige Beispiele für die Verjährungsfristen in den einzelnen Ländern:

  • Österreich: 1 Jahr
  • Schweiz: 3 Jahre
  • Frankreich: 1 Jahr
  • Italien: 360 Tage
  • Norwegen: 1 Jahr

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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