Wer vor der eigenen Haustür ständig mit Rasern konfrontiert wird, hat irgendwann die Nase voll. Vor allem die Lärmbelästigung, aber auch eine mögliche Gefährdung spielender Kinder, sorgt in Wohngebieten häufig für Ärger. Um sich gegen das rücksichtslose Verhalten von Rasern zur Wehr zu setzen, und nicht erst abzuwarten bis die zuständigen Behörden hinsichtlich der Geschwindigkeitskontrolle aktiv werden, versuchen wütende Anwohner das Problem eigenmächtig zu lösen. Hierbei kommt ein ganz bestimmtes Gerät zum Einsatz: Die Blitzer-Attrappe.
FAQ: Blitzer-Attrappe
Das Aufstellen von Blitzer-Attrappen ist legal, solange es sich dabei nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt. Wo Sie eine Blitzer-Attrappe kaufen können, erfahren Sie hier.
Eine Blitzer-Attrappe gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wenn diese nicht auf dem Privatgrundstück platziert wird.
Das Eingreifen in den Straßenverkehr mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gilt als Straftat und kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
Wenn besorgte Bürger eigenmächtig gegen Raser vorgehen
Inhalt
Unter welchen Voraussetzungen darf eine Blitzer-Attrappe aufgestellt werden?
Durch handwerkliches Geschick und Bausätze aus dem Internet entstehen mitunter täuschend echte falsche Blitzer.
Ob ein Blitzer nur „fake“ ist oder es sich um eine echte Radaranlage handelt, ist daher oft erst auf den zweiten Blick erkennbar. Vor allem, wenn ein Blitzer-Dummy teilweise durch Bäume oder Sträucher verdeckt ist, ist es oft schwer, die Blitzer-Attrappe von einem echten Gerät zu unterscheiden.
Während manche Verkehrsteilnehmer das Ganze mit Humor nehmen, gibt es auch einige Autofahrer, die sich darüber ärgern, weil sie wegen einer Radar-Attrappe vom Gas gegangen sind. Im Strafgesetzbuch ist zum „Eingreifen in den Straßenverkehr“ Folgendes festgehalten:
§ 315b des Strafgesetzbuchs (StGB): Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Paragraph beschreibt zwar, unter welchen Umständen ein Eingreifen in den Straßenverkehr strafbar ist, es bleibt jedoch die Frage offen, ob und wenn ja, in welchen Fällen eine Blitzer-Attrappe als gefährlicher Eingriff gewährtet werden kann? In der Regel nicht, wenn sich die nachgebaute Radarfalle, wie per Gesetz vorgeschrieben, auf einem Privatgrundstück befindet.
Trotzdem kann es sein, dass Sie sich durch das Errichten einer Blitzer-Attrappe strafbar machen, falls es beispielsweise zu Auffahrunfällen durch Bremsmanöver kommt. Wenn die beteiligten Fahrer eine Schadenersatzklage gegen den Erbauer des falschen Blitzers einreichen, kann es sein, dass dieser für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Wie solche Klagen vor Gericht ausgehen, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.
Wo können Sie eine Blitzer-Attrappe kaufen?
Ein falscher Blitzer lässt sich zum Beispiel mit Hilfe von Bausätzen zusammenbauen, die von verschiedenen Online-Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Es werden aber auch fertig montierte Blitzer-Attrappen angeboten.
Die Kosten für eine solche Anschaffung belaufen sich in der Regel auf 90 bis 120 Euro, je nach Ausführung und Anbieter. Damit das Gerät die gewünschte Wirkung auch in der Praxis erzielt, sollten Sie beim Kauf genau auf die Maßangaben des Herstellers achten. Einer Radarattrappe im Miniformat schenken Raser vermutlich keine Aufmerksamkeit.
Hallo, ja da haben Sie so recht und in Sache Lärm verstehe ich nicht wie so mancher vom TÜV einen Lärmverursachenden Auspuff eine Betriebserlaubnis erteilt.
Mit freundlichen Grüssen
Es ist erschreckend, wie wenig die Bürger vor Rasern und Verkehrslärm geschützt werde. Wieder sind es andere Länder, die uns voraus sind. Skandinavien, Niederlande z.B.