Blitzer: Ist eine App in Frankreich erlaubt?

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In Deutschland werden Blitzer in der Regel in den Verkehrsnachrichten angekündigt. Im Urlaub kann das auch der Fall sein, allerdings ist hier mitunter die Sprachbarriere doch ein Problem. Da kommen einige auf die Idee, Radarwarner oder Apps zu verwenden. Doch darf eine Blitzer-App beispielsweise in Frankreich genutzt werden?

FAQ: Blitzer-Apps in Frankreich

Dürfen Sie eine Blitzer-App in Frankreich verwenden?

Nein. Seit 2012 sind Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, verboten. Das bezieht sich nicht nur auf spezielle Radarwarner, sondern auch auf Apps, die Blitzer anzeigen.

Was passiert, wenn ich mit einer Blitzer-App erwischt werde?

Damit riskieren Sie ein Bußgeld bis 1.500 Euro. Der Blitzerwarner wird in der Regel beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein einzelnes Gerät handelt oder ob dieses fest im Fahrzeug verbaut ist. Ist letzteres der Fall, wird üblicherweise das Fahrzeug beschlagnahmt. Wie es dann weitergeht, erfahren Sie hier.

Bekommen Sie Punkte, wenn Sie eine Blitzer-App in Frankreich benutzen?

Ja. Das gilt allerdings nur, wenn Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Frankreich haben. In diesem Fall folgen üblicherweise sechs Punkte. Leben Sie in Deutschland, können keine Punkte gegen Sie verhängt werden.

Blitzer-App: Für Frankreich gelten bestimmte gesetzliche Regelungen

Ist eine Blitzer-App in Frankreich erlaubt?
Ist eine Blitzer-App in Frankreich erlaubt?

Ein Land zu bereisen heißt meist auch, sich an andere Verkehrssituationen anzupassen. Ortsunkenntnis spielt beispielswiese nicht nur in Frankreich bei der Suche nach dem richtigen Weg eine Rolle, sondern auch dann, wenn es um Blitzer im Urlaubsland geht. Da erscheint die Nutzung von Warnern und Apps sehr verlockend, zumal Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich im Vergleich doch relativ hoch ausfallen.

Stehen Urlauber vor der Entscheidung eine Blitzer-App für Frankreich auf ihren Smartphones oder dem Navi zu installieren, sollten sie sich vorher genauestens darüber informieren, ob und welcher Form eine Nutzung erlaubt ist. Seit 2012 dürfen Radarwarner in Form von installierten Apps oder Geräten im Fahrzeug auch in Frankreich nicht mehr verwendet werden, wenn sie konkret vor Geschwindigkeitskontrollen warnen.

Erlaubt sind Funktionen auf einem Navi oder einen Handy mit Navigation, die vor sogenannten Points of Interest (POI) also „Orten von Interesse“ warnen. Das können Gefahrenzonen oder durchaus auch Blitzer sein. Konkret auf eine Radaranlage oder Kontrollen hinweisen, dürfen sie jedoch ebenfalls nicht. Diese Regelung bezüglich der Geräte oder einer Blitzer-App kann in Frankreich zur Verwirrung führen. Daher sollten sich Urlauber bei den Autoclubs, Tourismusvereinen oder auch bei der französischen Botschaft informieren. Sind sich Fahrer nicht sicher, sollten sie lieber auf den Einsatz der Geräte oder eine Blitzer-App in Frankreich verzichten.

Sanktionen für die Nutzung von Radarwarnern

In Frankreich sind gemäß der Gesetzesänderung von 2012 alle Geräte und Apps verboten, welche Verkehrsüberwachungs­maßnahmen anzeigen. Das bedeutet, dass nicht nur die Nutzung eines Radarwarners oder einer Blitzer-App in Frankreich unzulässig sind, sondern auch das Mitführern dieser.

Eine Blitzer-App ist in Frankreich weder auf dem Handy noch dem Navi gestattet.
Eine Blitzer-App ist in Frankreich weder auf dem Handy noch dem Navi gestattet.

Sind Geräte im Fahrzeug vorhanden und werden bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, sind Bußgelder von bis zu 1.500 Euro möglich. Auch werden 6 Punkte vom Punkteguthaben in Frankreich abgezogen, wenn Deutsche ihren Wohnsitz in Frankreich haben.

Die Geräte werden eingezogen, dabei ist es unerheblich ob es sich im verbaute oder mobile Navis oder Handys mit Navigationsfunktion handelt. Im schlimmsten Fall, und zwar dann, wenn das Gerät fest im Wagen verbaut ist, kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Dann kommt neben den hohen Geldbußen auch der Verlust des Fahrzeugs hinzu. In der Regel werden ausländische Fahrer in einem solchen Fall zur Kasse gebeten. Das Auto muss dann üblicherweise ausgelöst und das verbaute Gerät ist vor Ort zu entfernen. Dies entwickelt sich in den allermeisten Fällen zu einer kostspieligen Angelegenheit, die den Urlaub sehr schnell beenden und für unschöne Erinnerungen sorgen kann.

Um rechtliche Unsicherheiten und hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Urlauber auf den Einsatz eines Radarwarners oder eine Blitzer-App in Frankreich gänzlich verzichten und aufmerksam unterwegs sein. Wer sich der geltenden Tempolimits in Frankreich bewusst ist und auf die französischen Verkehrszeichen achtet, benötigt diese Hilfsmittel nicht.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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