Blitzer und Radarfallen, die stationär eingesetzt werden, müssen in aller Regel an einem Standort bleiben, weil sich der Transport schwierig gestaltet. Der im Jahr 2015 vom Hersteller VITRONIC auf den Markt gebrachte Blitzer-Anhänger (Enforcement Trailer) schafft Abhilfe, da er sich leicht transportieren lässt. Wie die Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
FAQ: Blitzer-Anhänger
Der Enforcement Trailer ist ein Blitzer, der aussieht wie ein Anhänger und sowohl mobil als auch stationär eingesetzt werden kann, da er leicht zu transportieren ist. Das Gerät arbeitet autonom und muss daher nicht von einem Messbeamten bedient werden. Laut Herstellerangaben kann der Blitzer-Anhänger durch Hochleistungsbatterien bis zu fünf Tage Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Ein mobiler Blitzer-Anhänger vom Hersteller VITRONIC kostet in der Anschaffung circa 120.000 bis 150.000 Euro. Allerdings gibt es für die Behörden auch die Möglichkeit, ein solches Gerät zu leihen und somit nur temporär einzusetzen.
Nein. Aktuelle Modelle vom Enforcement Trailer können lediglich zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden. Eine Abstandsüberwachung durch die Geräte erfolgt bis dato nicht.
Ein als Anhänger getarnter Blitzer
Inhalt
Seit 2015 können Raser vom Blitzer-Anhänger überführt werden. Die Radarfalle lässt sich leicht transportieren und kann daher als stationärer Blitzer bezeichnet werden, der aber eben auch mobil zum Einsatz kommt.
Der Hersteller selbst beschreibt den Blitzer-Anhänger wie folgt:
Mit dem ENFORCEMENT TRAILER ermöglicht VITRONIC automatische Geschwindigkeitskontrollen an Stellen, an denen dies aufgrund fehlender Infrastruktur oder Gefährdung von Messpersonal bisher nicht durchführbar war. Der ENFORCEMENT TRAILER lässt sich problemlos zu jedem Einsatzort transportieren, ist schnell einsatzbereit und misst über mehrere Tage autonom.
Bei der Geschwindigkeitsmessung greift der Radar-Anhänger auf die Lidar-Technologie zurück. Das Gerät sendet Laserstrahlen aus, welche vom Kfz reflektiert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit des Wagens wird dann per Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.
So kann der Blitzer-Anhänger erkennen, wenn ein Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Das Messergebnis wird dann als Beweismittel im Bußgeldverfahren verwendet.
Interessant: Der Blitzer-Anhänger ist durchaus kein billiges Vergnügen. Das Gerät kostet in der Anschaffung bis zu 150.000 Euro.
Welchen Vorteil bietet der Blitz-Anhänger?
Der Hersteller beschreibt die Produktmerkmale und somit die Vorteile vom Blitzer-Anhänger auf der eigenen Webseite wie folgt:
- Autonome Geschwindigkeitsüberwachung ohne Personaleinsatz
- Fünf Tage durchgängiger Messbetrieb
- Mehrziel- und mehrspurfähige LIDAR-Messtechnik
- Geschützt gegen Vandalismus mit beschussgeschützter Außenhülle und Alarmsystem
- Drahtlose Datenübertragung
- Einfaches und schnelles Ausrichten am Messstandort
Bei diesen Ausführungen zum Blitzer-Anhänger sticht der Umstand heraus, dass das Gerät leicht transportiert werden kann und autonom arbeitet, wenn es am gewählten Standort angekommen ist. Das spart Personal, welches an anderer Stelle eingesetzt werden kann.
Sind die Messungen vom Blitzanhänger genau?
Wurden sie geblitzt mit dem Anhänger, fragen sich viele Betroffene, wie zuverlässig die Messergebnisse von dem relativ neuen Gerät eigentlich sind. Grundsätzlich liefern Blitzer und Radarfallen zuverlässige Ergebnisse.
Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Fehlmessung kommt. Haben Sie den Eindruck, dass dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen.
Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, wenn beispielsweise auch ein Fahrverbot im Raum steht. Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen.
So kann sich der Rechtsbeistand das Messprotokoll vom Blitzer-Anhänger ansehen und etwaige Fehler aufdecken. Legen Sie keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, werden die Sanktionen nach zwei Wochen rechtskräftig.
Gut zu wissen: Die Bußgeldstelle hat grundsätzlich drei Monate Zeit, einen Bußgeldbescheid auszustellen. Ist nach Ablauf dieses Zeitraums weder der Bescheid noch ein Anhörungsbogen beim Fahrer eingegangen, gilt die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr als verjährt. Auch dieser Umstand kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen.