Deutsche Autofahrer sind gerne schnell unterwegs. Überschreiten sie dabei jedoch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Verkehr, ist es nicht gerade verwunderlich, dass viele früher oder später die Bekanntschaft mit einem Blitzer machen. Welche Strafen in einem solchen Fall drohen können, zeigt unser Ratgeber.
FAQ: Blitzer
Bei Blitzer und Radarfallen kann es immer wieder zu Messungenauigkeiten kommen. Daher kann es sich, wenn Sie das Gefühl haben, die gemessene Geschwindigkeit stimmt nicht, lohnen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Blitzer können Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Abstands- und Rotlichtverstöße aufdecken.
Sämtliche Blitzer-Apps sind in Deutschland illegal. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber über Radarwarner.
Im Video: Wo dürfen Blitzer stehen?
Wichtige Informationen zu Blitzern und Radarfallen
Von einem Blitzer erwischt: Welche Kosten sind möglich?
Inhalt
Wer sich nicht an die zulässige Maximalgeschwindigkeit auf Deutschlands Straßen hält und dabei auf einen Blitzer stößt, wird mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog konfrontiert. Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestehen. In Bezug auf die drohenden Ahndungen geht es jedoch nicht ausschließlich darum, wie schnell Sie unterwegs waren.
Der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge muss außerdem differenziert werden, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zugetragen hat. Hat der Blitzer innerorts ein Foto von Ihnen geschossen, fallen die Sanktionen höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial dort um einiges höher.
Wichtige Informationen zu einzelnen Messverfahren
Innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt?
In der Regel liegt die erlaubte Geschwindigkeit innerorts bei 50 km/h. Vor allem in der Nähe von Schulen oder Kindergärten kann sie auf 30 km/h beschränkt sein. Schließlich ist die Gefahr, dass ein Kind aus heiterem Himmel auf die Straße rennt, dort ziemlich hoch.
Aus diesem Grund fallen die Ahndungen für einen Geschwindigkeitsverstoß mit dem Auto innerhalb geschlossener Ortschaften auch strenger aus als außerorts.
- Sind Sie beispielsweise 18 km/h schneller unterwegs als erlaubt und geraten an einen Blitzer, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.
- Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h sind es allerdings bereits 115 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
- Sind Sie mit 45 km/h mehr unterwegs als innerorts erlaubt, können 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zukommen, wenn Sie von einem Blitzer erwischt werden.
Kurz & Knapp im Video: Innerorts geblitzt
Wie und wo können Blitzer und Radarfallen stehen?
Wenn Sie außerorts Bekanntschaft mit einem Blitzer gemacht haben
Außerhalb geschlossener Ortschaften herrscht zumeist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Auf deutschen Autobahnen hingegen gilt lediglich eine sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, nach der sich Autofahrer „richten“ sollen. Auf vielen Abschnitten gibt es keine Beschränkung der Geschwindigkeit, was einige Fahrer schonungslos ausnutzen und wie von der Tarantel gestochen über die Fahrbahn rauschen.
Die Gefahr, von einem Blitzer auf der Autobahn außerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt zu werden, liegt meist darin, nicht rechtzeitig wieder abzubremsen, sobald Verkehrszeichen die Geschwindigkeit wieder begrenzen. Sind Sie in einer solchen Situation beispielsweise 15 km/h zu schnell, kann ein Verwarngeld von 40 Euro auf Sie zukommen. Bei 23 km/h zu schnell sind es bereits 100 Euro und ein Punkt.
Überschreiten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerorts um 45 km/h, können Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg aufgebrummt werden. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat. Fahren Sie 62 km/h schneller als zulässig, müssen Sie mit 600 Euro, zwei Punkten und einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen, wenn Sie an einen Blitzer geraten.
Blitzer auf einzelnen Bundesstraßen:
Ab wann werden Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fällig?
Sobald Ihr Flensburger Punktekonto die Acht-Punkte-Marke geknackt hat, müssen Sie mit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis rechnen.
Die folgende Zusammenfassung soll Ihnen daher als Übersicht dienen und aufzeigen, wann bei der Bekanntschaft mit einem Blitzer Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen können:
- 1 Punkt: ab 21 km/h (inner- und außerorts)
- 2 Punkte: ab 31 km/h (innerorts) bzw. ab 41 km/h (außerorts)
- Einmonatiges Fahrverbot: ab 31 km/h (innerorts) bzw. ab 41 km/h (außerorts)
- Zweimonatiges Fahrverbot: ab 51 km/h (innerorts) bzw. ab 61 km/h (außerorts)
- Dreimonatiges Fahrverbot: ab 61 km/h (innerorts) bzw. ab 71 km/h (außerorts)
Übrigens: Um die Geschwindigkeit ermitteln zu können, welche die betroffene Person tatsächlich gefahren ist, muss stets eine gewisse Toleranz beim Blitzen abgezogen werden. Erst danach steht das letztendliche Messergebnis fest, nach dem sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbot richten.
- Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h: 3 km/h werden vom Messergebnis abgezogen
- Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h: 3 Prozent werden vom Messergebnis abgezogen
Welche Blitzer werden in Deutschland eingesetzt?
Heutzutage setzt die Polizei Blitzer nicht nur zur Geschwindigkeitsmessung ein. Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren oder sich nicht an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand halten, können so ebenfalls überführt werden (z. B. Modelle wie TraffiPatrol). Sind Sie beispielsweise mit mehr als 80 km/h unterwegs und der Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen beträgt weniger als 4/10 des halben Tachowertes, bestehen die Konsequenzen aus 100 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einem Abstand von weniger als 2/10 des halben Tachowertes werden ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten fällig, wenn Sie von einem Blitzer ertappt werden. Betrug der Abstand sogar weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei der gleichen Geschwindigkeit, kommen 400 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot auf Sie zu.
Unterschiedliche Blitzer zur Geschwindigkeitskontrolle
In Deutschland kommen generell zwei verschiedene Arten von Blitzern zum Einsatz, um die gefahrene Geschwindigkeit im Verkehr zu messen:
Die Chancen, Raser zu erwischen, sind meist höher, wenn ein mobiler Blitzer eingesetzt wird. Dies ist darin begründet, dass die Fahrer schlichtweg nicht damit rechnen, dass sich an einer bestimmten Stelle eine Radarfalle befindet.
Vor allem Anwohner prägen sich schnell ein, wo in ihrem Ort feste Blitzer stehen und bremsen kurz davor ab, um danach wieder aufs Gaspedal zu treten. Beliebig dürfen mobile Blitzer allerdings auch nicht aufgestellt werden. Vielmehr existieren bestimmte Richtlinien, die vorschreiben, in welcher Entfernung ein Blitzer zu einem Verkehrsschild stehen darf.
Die Angaben können je nach Bundesland variieren. Der Abstand liegt jedoch Angaben des TÜV Nord zufolge durchschnittlich bei 150 Metern. Die in den verschiedenen Bundesländern vorgeschriebene Entfernung zwischen Verkehrsschild und Blitzer zeigt folgende Tabelle:
Bundesland | Vorgeschriebener Abstand zwischen Schild und Blitzer |
---|---|
Baden-Württemberg | 150 Meter |
Bayern | 200 Meter |
Berlin | 150 Meter (vor und hinter einem Ortsschild), 75 Meter vor Schildern, welche die Geschwindigkeit beschränken |
Brandenburg | 150 Meter |
Bremen | 150 Meter |
Hamburg | Keine Angabe |
Hessen | 100 Meter |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 Meter (jedoch 250 Meter auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen) |
Niedersachsen | 150 Meter |
Nordrhein-Westfalen | Keine Angabe |
Rheinland-Pfalz | 100 Meter |
Saarland | Keine Angabe |
Sachsen | 150 Meter |
Sachsen-Anhalt | 100 Meter |
Schleswig-Holstein | 150 Meter |
Thüringen | 200 Meter |
Sind Radarwarner und Blitzer-Apps erlaubt?
Diverse Radiosender rufen bereits seit einiger Zeit dazu auf, Blitzer zu melden und so andere Autofahrer zu warnen. Doch auch Navigationsgeräte oder Smartphones sind mittlerweile in der Lage, auf Radarfallen hinzuweisen und den Nutzern so ein teures Bußgeld zu ersparen.
In der heutigen Zeit ist vor allem eine spezielle Blitzer-App für das Smartphone die gängigste Variante, um immer Bescheid zu wissen, wo genau geblitzt wird.
Ob eine solche Blitzerwarner-App überhaupt legal ist, interessiert die meisten Fahrer wohl reichlich wenig. Dabei drückt sich die StVO zum Thema Blitzer-App recht deutlich aus. § 23 Absatz 1c StVO besagt seit dem 28. April 2020 Folgendes:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“
Sollte die Polizei Sie als Fahrer im Zuge einer Verkehrskontrolle dabei ertappen, wie Sie eine Blitzer-App oder ein technisches Gerät verwenden, um sich vor Radarfallen warnen zu lassen, können Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen.
Wann können Sie das Messergebnis von einem Blitzer anfechten?
Nicht immer liefern Radarfallen verlässliche Ergebnisse. Unter gewissen Umständen können diese verfälscht sein. Zu Fehlmessungen kommt es vor allem bei Radargeräten, was häufig an einer falschen Ausrichtung der Messgeräte liegt. Einige Blitzer arbeiten ohne richtigen Blitz. Dies kann regelmäßig bei einem der wenigen Laser-Blitzer der Fall sein.
Lasermessgeräte werden daher etwas häufiger angewandt. Sie senden spezielle Strahlen aus, die für das menschliche Auge nicht sichtbar sind. Doch auch bei diesen Geräten sind Fehlmessungen möglich. Befinden sich beispielsweise mehrere Kraftfahrzeuge auf dem zu messenden Straßenabschnitt, ist nicht immer klar, von welchem Auto die Lichtsignale reflektiert wurden.
Meine Erfahrung aus Spanien !Umstellung der Geschwindigkeitsmessung ,Messen von hinten (bei Moderräder).
Auch wird der Halter des Fahrzeuges Haftbar gemacht.. Somit kann keiner sagen ich bins garnicht gewesen.
Am 29.06.2015 erließ das Innenministerium von Baden-Württemberg die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA)“. In dieser Neufassung wurde der bisher unter der Nummer 4.2. geführte Absatz, welcher die Regelung zum Mindestabstand von 150 Metern zu den jeweiligen geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen enthielt, gestrichen. Somit ist der Abstand von 150 Metern nicht mehr rechtsverbindlich.
In BW werden deswegen derzeit in Widerspruchsverfahren de Fakto „0 Meter“ zur Geltung gebracht. Der reale Meßabstand beträgt teilweise unter 10 Meter