Laut einem Bericht der Rheinischen Post plant die Bundesregierung, Blinker für alle Fahrräder zuzulassen. Bisher ist das nur für mehrspurige Fahrräder und Räder mit einem Aufbau erlaubt. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sollen schon in den kommenden Wochen vorliegen. Eine Pflicht, einen Blinker fürs Fahrrad anzuschaffen und zu nutzen, soll es allerdings nicht geben.
Update vom 17.Mai 2024
Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.
Handzeichen ade? So sehen die Pläne für die Fahrrad-Blinker aus
Wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, über welche die Rheinische Post berichtete, will die Bundesregierung in den kommenden Wochen durch eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass künftig Blinker für alle Fahrräder zulässig sind.
Bis dato ist das nur beispielsweise bei Rikschas erlaubt. Ein Blinker am Fahrrad würde zum einen für eine bessere Sichtbarkeit sorgen und zum anderen verhindern, dass Radler eine Hand vom Lenkrad nehmen müssen. Das kann gerade beim Abbiegevorgang gefährlich sein.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2022 474 Radfahrer im Straßenverkehr. Gegenüber der Rheinischen Post äußerte sich Roland Huhn, Rechtsexperte vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), positiv zu dem Vorhaben, Blinker für Fahrräder zu erlauben:
Fahrtrichtungsanzeiger sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen und bleiben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Betätigen der Bremsen benötigt werden.
Die Blinker für Fahrräder sollen mit der Gesetzesänderung zwar erlaubt, aber nicht verpflichtend werden. Radler können dann also selbst entscheiden, ob sie diese nutzen wollen oder nicht.
Wichtig: Wenn Sie mit einem Fahrrad abbiegen wollen, sind Sie dazu verpflichtet, dieses Vorhaben per Handzeichen anzuzeigen. Tun Sie das nicht, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.
Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer
Zeigen Sie als Radfahrer nicht an, dass Sie abbiegen wollen, kann das nicht nur zu einer Geldbuße, sondern auch zu schwerwiegenden Unfällen führen. Um solche zu vermeiden, gibt es klare Verkehrsregeln, an welche sich auch Radler halten müssen.
Bei einer Missachtung dieser können Bußgelder und Punkte in Flensburg ausgesprochen werden. Unsere Tabelle listet Ihnen einige Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit einem Fahrrad sowie die jeweiligen Sanktionen auf:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fußgänger am Überqueren eines Zebrastreifens gehindert | 80 € | 1 |
Beförderung eines Kindes ohne vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtung | 5 € | |
Beförderung einer Person (älter als 7 Jahre) auf einem Fahrrad mit nur einem Sitz oder in einem Anhänger | 5 € | |
Bremsen oder Klingel nicht vorhanden, nicht vorschriftsmäßig oder defekt | 15 € | |
polizeiliche Weisung nicht befolgt | 20 € | |
Verbotswidrige Handynutzung | 55 | |
... mit Gefährdung | 75 € | |
... mit Unfall | 100 € | |
Trotz Einschränkung des Gehörs durch Kopfhörer o. Ä. gefahren | 10 € | |
Fahrrad unvorschriftsmäßig, sodass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt war | 80 € | 1 |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350 € | 2 |
vorhandenen Radweg nicht benutzt | ||
... mit Behinderung | 25 € | |
... mit Gefährdung | 30 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Radweg in falsche Richtung befahren | 20 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... mit Gefährdung | 30 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
als Radfahrer Fußgängerzone oder Gehweg befahren, der durch Verkehrszeichen für Radfahrer gesperrt ist | 25 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
... mit Gefährdung | 35 € | |
... mit Unfall | 40 € | |
Verbotswidrig nicht auf der rechten Seite gefahren (bei vorhandener Schutzstreifenmarkierung) | 15 € | |
... mit Behinderung | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 30 € | |
Beim Linksabbiegen der Radverkehrsführung an der Kreuzung nicht gefolgt | 15 € | |
... mit Behinderung | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 30 € | |
nebeneinander gefahren und andere Verkehrsteilnehmer behindert | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 30 € | |
Fahrradlicht nicht vorhanden oder defekt | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht genutzt | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Einfacher Rotlichtverstoß | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde Rot) | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung | 160 € | 1 |
... mit Unfall | 180 € | 1 |