Blinker für alle Fahrräder sollen erlaubt werden

Laut einem Bericht der Rheinischen Post plant die Bundesregierung, Blinker für alle Fahrräder zuzulassen. Bisher ist das nur für mehrspurige Fahrräder und Räder mit einem Aufbau erlaubt. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sollen schon in den kommenden Wochen vorliegen. Eine Pflicht, einen Blinker fürs Fahrrad anzuschaffen und zu nutzen, soll es allerdings nicht geben.

Update vom 17.Mai 2024
Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.

Handzeichen ade? So sehen die Pläne für die Fahrrad-Blinker aus

Blinker für Fahrräder könnten das Handzeichen bald überflüssig machen.
Blinker für Fahrräder könnten das Handzeichen bald überflüssig machen.

Wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, über welche die Rheinische Post berichtete, will die Bundesregierung in den kommenden Wochen durch eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass künftig Blinker für alle Fahrräder zulässig sind.

Bis dato ist das nur beispielsweise bei Rikschas erlaubt. Ein Blinker am Fahrrad würde zum einen für eine bessere Sichtbarkeit sorgen und zum anderen verhindern, dass Radler eine Hand vom Lenkrad nehmen müssen. Das kann gerade beim Abbiegevorgang gefährlich sein.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2022 474 Radfahrer im Straßenverkehr. Gegenüber der Rheinischen Post äußerte sich Roland Huhn, Rechtsexperte vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), positiv zu dem Vorhaben, Blinker für Fahrräder zu erlauben:

Fahrtrichtungsanzeiger sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen und bleiben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Betätigen der Bremsen benötigt werden.

Die Blinker für Fahrräder sollen mit der Gesetzesänderung zwar erlaubt, aber nicht verpflichtend werden. Radler können dann also selbst entscheiden, ob sie diese nutzen wollen oder nicht.

Wichtig: Wenn Sie mit einem Fahrrad abbiegen wollen, sind Sie dazu verpflichtet, dieses Vorhaben per Handzeichen anzuzeigen. Tun Sie das nicht, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.

Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer

Zeigen Sie als Radfahrer nicht an, dass Sie abbiegen wollen, kann das nicht nur zu einer Geldbuße, sondern auch zu schwerwiegenden Unfällen führen. Um solche zu vermeiden, gibt es klare Verkehrsregeln, an welche sich auch Radler halten müssen.

Bei einer Missachtung dieser können Bußgelder und Punkte in Flensburg ausgesprochen werden. Unsere Tabelle listet Ihnen einige Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit einem Fahrrad sowie die jeweiligen Sanktionen auf:

Ver­stoßBuß­geldPun­kte
Fuß­gänger am Über­queren eines Zebra­streifens gehindert80 €1
Beför­derung eines Kindes ohne vor­ge­schrie­benen Sicher­­heits­­vor­rich­tung5 €
Beför­derung einer Person (älter als 7 Jahre) auf einem Fahr­rad mit nur einem Sitz oder in einem An­hänger5 €
Bremsen oder Klingel nicht vorhanden, nicht vorschrifts­mäßig oder defekt15 €
polizei­liche Weisung nicht befolgt20 €
Verbots­widrige Handy­nutzung55
... mit Gefährdung75 €
... mit Unfall100 €
Trotz Ein­schrän­kung des Gehörs durch Kopf­hörer o. Ä. gefahren10 €
Fahrrad unvor­schrifts­mäßig, sodass die Verkehrs­sicherheit beein­trächtigt war80 €1
Bahn­über­­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert350 €2
vorhandenen Radweg nicht benutzt
... mit Be­hin­de­rung25 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Unfall35 €
Rad­weg in falsche Richtung befahren20 €
... mit Be­hin­de­rung25 €
... mit Ge­fähr­dung30 €
... mit Unfall35 €
als Radfahrer Fuß­­gänger­­zone oder Geh­weg befahren, der durch Verkehrs­zeichen für Radfahrer gesperrt ist
25 €
... mit Behin­derung30 €
... mit Gefähr­dung35 €
... mit Unfall40 €
Verbots­widrig nicht auf der rechten Seite gefahren (bei vorhandener Schutz­­streifen­­markierung)15 €
... mit Be­hin­de­rung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall30 €
Beim Links­abbiegen der Radverkehrsführung an der Kreuzung nicht gefolgt15 €
... mit Be­hin­de­rung20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfall30 €
neben­einander gefahren und andere Verkehrs­teil­nehmer behindert20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall30 €
Fahr­rad­licht nicht vor­handen oder defekt20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall35 €
Beleuch­tung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht genutzt20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall35 €
Einfacher Rotlicht­verstoß60 €1
... mit Gefähr­dung100 €1
... mit Unfall120 €1
Qualifizierter Rotlicht­verstoß (> 1 Sekunde Rot)100 €1
... mit Gefähr­dung160 €1
... mit Unfall180 €1

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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