Laut offiziellen Statistiken wurden im Jahr 2018 etwa 35.600 alkoholbedingte Unfälle in Deutschland polizeilich erfasst. Verletzt wurden dabei mehr als 17.000 Personen, die Zahl der Toten beläuft sich auf 244. Diese Zahlen sind seit Jahren rückläufig, aber natürlich sind sie noch immer viel zu hoch.
FAQ: Betrunkener Beifahrer
Sofern Sie nicht nur mit Begleitung fahren dürfen und ein betrunkener Beifahrer Ihre Begleitung ist, begehen Sie keine Ordnungswidrigkeit.
Nein, die Probezeit ist in diesem Fall irrelevant. Das gilt, solange der Beifahrer nicht aktiv in die Fahrt eingreift, indem er beispielsweise die Handbremse anzieht oder dem Fahrer ins Lenkrad greift.
Resultiert das Eingreifen in einer Gefährdung des Verkehrs oder in einem Unfall, tragen in der Regel sowohl Fahrer als auch Beifahrer eine Teilschuld. Dem Beifahrer kann unter Umständen der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, weil das Eingreifen so gewertet wird als hätte er unter Alkoholeinfluss ein Kfz geführt.
Bußgelder für Fahrer: Alkohol am Steuer
Bußgeldrechner für Fahrer: Alkohol am Steuer
Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.
Hauptsache, der Fahrer ist nüchtern – oder?
Inhalt
Dass Alkohol am Steuer hart sanktioniert wird, weiß eigentlich jeder Autofahrer. So werden schon bei einem ersten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot über einen Monat fällig. Wie sieht es aber aus, wenn der Fahrer nüchtern ist und im Auto ein betrunkener Beifahrer neben ihm sitzt? Hat das überhaupt Konsequenzen und macht es einen Unterschied, ob ein betrunkener Beifahrer in der Probezeit ist? Erfahren Sie hier mehr.
Wer haftet für den betrunkenen Mitfahrer? Wir erklären es in unserem Video:
Fahren ab 17: Der Beifahrer muss nüchtern sein
Grundsätzlich ist es nicht verboten, einen betrunkenen Mitfahrer im Auto zu haben und diesen beispielsweise nach Hause zu fahren. Dementsprechend zieht ein betrunkener Beifahrer keine Strafe nach sich.
Das gilt allerdings nur, wenn es sich beim Fahrer nicht um einen 17-Jährigen handelt, der nur mit Begleitung fahren darf. In so einem Fall würde sich ein betrunkener Beifahrer durchaus strafbar machen – oder genaugenommen eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Das gilt, sobald er die 0,5-Promillegrenze überschreitet. In dieser Situation werden sowohl Fahrer als auch Beifahrer zur Kasse gebeten: Den Betrunkenen erwartet ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro. Der Fahrer, wenngleich nüchtern, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Viel einschneidender wird aber die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger sowie der Widerruf der Fahrerlaubnis sein.
Was passiert, wenn der Beifahrer ins Lenkrad greift?
Grundsätzlich ist der Fahrer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er nicht durch seine Mitfahrer gestört wird – ob diese nun betrunken sind oder nicht. Da sich Personen unter Alkoholeinfluss zuweilen nicht besonders vernünftig verhalten, ist es ratsam, dass ein betrunkener Beifahrer auf dem Rücksitz Platz nimmt.
Greift er Ihnen nämlich ins Lenkrad oder zieht die Handbremse an und Sie gefährden dadurch den Verkehr oder verursachen einen Unfall, tragen Sie üblicherweise eine Teilschuld. Der Beifahrer wiederum wird in dem Moment, in dem er aktiv ins Fahrgeschehen eingreift, zum Lenker.
Lenkt er in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug, gelten für ihn die gleichen Sanktionen wie für einen alkoholisierten Fahrer. Dementsprechend ist es möglich, dass ein betrunkener Beifahrer mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen muss. Auch eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe sind möglich.
Befindet er sich in der Probezeit, können weitere Konsequenzen folgen: Da Fahren unter Alkoholeinfluss während der Probezeit einen A-Verstoß darstellt, erfolgt üblicherweise die Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre. Auch muss der alkoholisierte Beifahrer dann an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.
Ein betrunkener Beifahrer, der sich von einem ebenfalls betrunkenen Fahrer mitnehmen lässt, wird nicht unbedingt bestraft. Beeinflusst er den Fahrer während der Fahrt nicht, muss üblicherweise nur dieser in einer Polizeikontrolle mit Konsequenzen rechnen. Anders sieht das aus, wenn Sie den Fahrer zuvor zum Alkoholkonsum ermutigt haben.