Wirtschaftliche Beziehungen machen es möglich und auch erforderlich, dass Transportunternehmen sich durch Europa bewegen. Nicht nur Urlauber sind daher mit dem Auto in Belgien unterwegs, sondern auch LKW-Fahrer, die ihrem Beruf nachgehen. Dass sich jeder Verkehrsteilnehmer auch Belgien an die gültigen Vorschriften zu halten hat, sollte eigentlich klar sein. Bei Verstößen gilt der Bußgeldkatalog von Belgien für LKW-Fahrer gleichermaßen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für LKW in Belgien
Verstoß | Geldbuße (in Euro) |
---|---|
Geschwindigkeitsverstoß bis 20 km/h | ab 100 |
Geschwindigkeitsverstoß über 50 km/h | ab 300 |
Alkohol am Steuer | ab 170 |
Handy am Steuer | ab 110 |
Rote Ampel missachtet | ab 165 |
Nicht angeschnallt | ab 110 |
Warnweste nicht vorhanden | 55 |
LKW-Maut nicht richtig bezahlt | ab 100 |
FAQ: Bußgeldkatalog Belgien für LKW
Gibt es bestimmte Voraussetzungen zum Führen von LKW, die in Belgien zu beachten sind?
In Belgien gelten in der Regel die gleichen Vorschriften wie in Deutschland. Das Führen eines LKW ist nur mit der entsprechenden Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE zulässig.
Sind in Belgien Tempolimits zu beachten?
Ja, für LKW gibt es auf allen Straßen im Land bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.
In Belgien mit dem LKW unterwegs: Das ist zu beachten
Inhalt
Um in unserem westlichen Nachbarland mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, wird eine gültige Fahrerlaubnis benötigt. Das heißt, ein LKW-Führerschein muss in Belgien vorhanden sein, damit eine Fahrt möglich ist. Wie in Deutschland auch, sind hier die Klassen C, CE, C1 und C1E zum Führen von LKW geeignet.
Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog in Belgien müssen LKW-Fahrer also dann befürchten, wenn sie keine geeignete Fahrerlaubnis bzw. keinen Führerschein besitzen und dann unerlaubt das Fahrzeug führen.
Ist der richtige Führerschein vorhanden, sollten sich Fahrer vor Fahrtantritt mit den wichtigsten Verkehrsregeln auseinandersetzen. So gibt es in Belgien beispielsweise Vorgaben, was im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Dazu gehört auch im LKW die Warnweste. Ist eine solche nicht vorhanden, kann das ein Bußgeld von 55 Euro bedeuten.
Allgemeine Vorgaben wie die Anschnallpflicht oder dass das Telefonieren nur über eine Freisprechanlage erlaubt ist, sollten ebenfalls ernstgenommen werden. Denn mit Sanktionen ab 110 Euro geht der Bußgeldkatalog in Belgien auch mit LKW-Fahrern nicht zimperlich um.
Tempolimits für LKW
Um Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog in Belgien als LKW-Fahrer zu vermeiden, sollten also die Verkehrsregeln eingehaltem bzw. beachtet werden. Dies gilt selbstverständlich auch im Zusammenhang mit den Geschwindigkeiten.
Die allgemeinen Vorgaben sind immer dann zu beachten, wenn keine Verkehrsschilder die Geschwindigkeit regeln. Innerorts gilt dann generell ein Tempolimit von 50 km/h. Auf anderen Straßen spielt dann das Gewicht des LKW eine Rolle. Außerorts dürfen Fahrzeuge bis 7,5 t maximal mit 90 km/h unterwegs sein, für LKW ab 7,5 t liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h.
Auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen müssen LKW generell 80 km/h einhalten – unabhängig vom Gewicht. Verstöße werden laut Bußgeldkatalog in Belgien auch bei LKW mit Bußgeldern ab 100 Euro und Fahrverboten geahndet.
Wer jedoch einem Vergleichsangebot der belgischen Behörden zustimmt und den vorgeschlagenen Betrag begleicht, kann mitunter einen Rabatt von 10 % erhalten.
Die Sache mit der Maut
Eine OBU muss bei jeder Fahrt nach Belgien vorhanden sein. Diese kann jedoch an den entsprechenden Service-Stationen auch ausgeliehen werden. Fahrer und auch Unternehmen sollten sich diesbezüglich immer ausführlich informieren. Ansonsten ist mit hohen Bußgeldern laut dem Bußgeldkatalog von Belgien für LKW-Fahrer zu rechnen. Diese können sich zwischen 100 und 1.000 Euro bewegen.