Beleuchtung beim Auto: Licht ist nicht selten vorgeschrieben

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Die Beleuchtung an und in einem Auto muss jederzeit einsatzbereit sein. Schließlich gibt es Situationen, in denen Fahrzeugführer zum Einsatz der Lichtanlagen verpflichtet sind. Bei Missachtung der bestehenden Vorschriften drohen sonst Verwarn- und Bußgelder.

Bußgeldtabelle: Beleuchtung am Auto

TatbestandVerwarn- bzw. BußgeldPunkte
Beleuchtung nicht entsprechend geltender Vorschriften genutzt, Lichtanlage beschmutzt oder rechtzeitiges Abblenden versäumt20 €
... dadurch den Verkehr gefährdet25 €
... dadurch einen Unfall verursacht35 €
... ausschließlich mit Standlicht gefahren oder unerlaubt Fernlicht benutzt10 €
... dadurch den Verkehr gefährdet15 €
... dadurch einen Unfall verursacht35 €
Trotz sichterschwerender Witterung kein Abblendlicht genutzt
... innerorts25 €
... außerorts60 €1
Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren10 €
Haltendes Fahrzeug wurde nicht wie vorgeschrieben beleuchtet20 €
... dadurch einen Unfall verursacht35 €
Nicht durch Blinken eine Richtungsänderung angezeigt10 €
Warnblinklicht missbraucht5 €
Nebelscheinwerfer missbraucht20 €
... dadurch den Verkehr gefährdet25 €
... dadurch einen Unfall verursacht35 €
Nebelschlussleuchte ohne vorhandenen Nebel verwendet20 €
... dadurch den Verkehr gefährdet25 €
... dadurch einen Unfall verursacht35 €

Bußgeldrechner zur Beleuchtung

FAQ: Beleuchtung an Fahrzeugen

Ist die Beleuchtung für ein Auto gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, wie die Beleuchtung zu nutzen ist und wie diese aussehen muss.

Kann die gesetzlich vorgeschriebene Innenraumbeleuchtung individuell gestaltet werden?

Nein, auch hierfür gibt es klare Vorgaben. Zusätzliche Beleuchtung im Innenraum kann allerdings zulässig sein, sofern diese den Verkehr nicht stört oder gefährdet.

Kann falsche oder nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung zu Sanktionen führen?

Ja, verwenden Fahrer die Beleuchtung am Fahrzeug falsch, missbräuchlich oder gar nicht, ist mit Bußgeldern und Punkten zu rechnen.

Welcher Kfz-Scheinwerfer ist zu nutzen? – Erklärung im Video

Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?
Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?

Wichtige Informationen zur Beleuchtung

Autobeleuchtung ist sehr oft notwendig

Beleuchtung am Auto funktioniert mitunter über vordere und hintere Scheinwerfer.
Beleuchtung am Auto funktioniert mitunter über vordere und hintere Scheinwerfer.

Bei einem Auto handelt es sich um ein Fahrzeug, welches es durch viele mechanische Vorgänge ermöglicht, damit im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Die komplexe Elektronik, die in einem Kfz verbaut ist, sorgt zudem dafür, dass verschiedene Arten von Licht angeschaltet werden können.


Und tatsächlich liefert der Gesetzgeber diesbezüglich einige Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese werden in den folgenden Abschnitten etwas genauer beleuchtet. Was es mit Abblendlicht, Fernlicht sowie Innenraumbeleuchtung auf sich hat, welche Rolle das Wetter spielt und welche Bußgeldvorschriften gelten – alles Wichtige zur Beleuchtung beim Auto erfahren Sie hier.

Verschiedene Arten der Fahrzeugbeleuchtung

Autobeleuchtung ist in der Nacht besonders wichtig.
Autobeleuchtung ist in der Nacht besonders wichtig.

Beleuchtung ist beim Auto ein großer Themenkomplex. Denn kein Pkw oder Lkw hat nur eine einzelne Lampe, die von der Motorhaube herabscheint. Stattdessen sind verschiedene Lichtapparate verbaut, die für ausreichend Beleuchtung in unterschiedlichen Situationen sorgen. Es folgt eine kurze Vorstellung der gängigsten Arten an Kfz-Beleuchtung:

  • Standlicht: Aktiviert ein Fahrzeugführer bewusst die Beleuchtung an seinem Auto, ist das Standlicht in der Regel das Licht, welche als erstes sichtbar wird. Es leuchtet deutlich schwächer als das Abblendlicht – üblich sind oft Glühbirnen mit fünf Watt – und ist für eine Autofahrt nicht ausreichend. Oft schaltet sich gleichzeitig die Kennzeichenbeleuchtung an.
  • Abblendlicht: Hierbei handelt es sich um den Beleuchtungstyp, der gesetzlich in vielen Fällen vorgeschrieben ist. Wer beispielsweise nachts unterwegs ist, ist verpflichtet, Abblendlicht zu benutzen.
  • Fernlicht: Damit kann eine Fahrbahn auf große Entfernung ausgeleuchtet werden. Der Gesetzgeber erlaubt jedoch nicht die Verwendung auf Fahrbahnen, die sowieso durchgängig beleuchtet sind. Außerdem muss das Fernlicht bei jedem Fahrzeug rechtzeitig deaktiviert werden, wenn andernfalls entgegenkommende Fahrer geblendet werden.
  • Bremsleuchten: Diese zeigen Verkehrsteilnehmern hinter einem Kfz an, dass ein Bremsmanöver stattfindet. Auch hier sind bestimmte Lichtstärken vorgeschrieben.
Einige Kfz-Leuchtmittel kommen jedoch nicht oft zum Einsatz, sondern sind auf besondere Situationen beschränkt. Dazu gehören beispielsweise die Nebelscheinwerfer. Diese kommen nur bei besonders sichterschwerenden Witterungen zum Einsatz. Außerdem gibt es optionale Beleuchtungsarten, die beim Auto auch bei Tageslicht verwendet werden dürfen, wenn keine anderen Vorschriften bestehen.

Informationen zur Beleuchtung an verschiedenen Fahrzeugen

Die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung

Tagfahrlicht bzw. Tageslicht ist beim Auto optional und legal, wenn keine anderen Beleuchtungsvorschriften bestehen.
Auch im Tageslicht kann beim Auto zusätzliche Beleuchtung notwendig sein.

Wie beim Auto die Beleuchtung zu nutzen ist, steht weitestgehend in § 17 StVO.

Im ersten Absatz ist festgeschrieben, dass Beleuchtungsvorrichtungen wie vorgeschrieben einzusetzen sind, wenn es Dunkelheit oder erschwerte Sichtverhältnisses erfordern.

Diesbezüglich ist auch der dritte Absatz des Paragraphen zu beachten. Darin steht mitunter:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“

Pkw- und Lkw-Beleuchtung ist also nicht nur bei Dunkelheit einzuschalten. Sichterschwerende Wetterzustände wie Nebel und Regen sorgen dafür, dass auch tagsüber eine Beleuchtungspflicht im deutschen Straßenverkehr herrscht. Fahrzeugführer, die in diesen Situationen nicht die Beleuchtung am Auto einschalten, riskieren Bußgelder, wie sie in der obigen Tabelle aufgeführt sind.

Damit die Vorgaben der StVO eingehalten werden, ist zudem zu beachten: Modifikationen am Kraftfahrzeug, welche in irgendeiner Weise die Licht ausstrahlenden Komponenten betreffen, sind in der Regel nicht erlaubt. Aus diesen Gründen sind segnet der TÜV die meisten Anpassungen nicht ab und gewährt keine Zulassung. Wer hier illegal die Beleuchtung am Auto „aufmotzt“ riskiert Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.

Auch bei einem Anhänger ist Beleuchtung in einigen Situationen vorgeschrieben. Blinker, Warnblinklichter, Kennzeichenbeleuchtung, Schlussleuchten und Rückstrahler müssen in Situationen genutzt werden, in denen sie auch bei einem einzelnen Auto gefordert sind.

Innenraumbeleuchtung darf nicht den Verkehr gefährden

Beleuchtung ist für Anhänger ähnlich vorgeschrieben wie für Zugfahrzeuge.
Beleuchtung ist für Anhänger ähnlich vorgeschrieben wie für Zugfahrzeuge.

Auch die Innenraumbeleuchtung beim Auto unterliegt klaren Vorschriften. Bei vielen Fahrzeugen wird diese automatisch aktiviert, wenn die Türen geöffnet werden.

Alternativ besteht zumeist die Möglichkeit, auch bei geschlossenen Ausgängen die Beleuchtung im Auto einzuschalten. Dabei gilt:

  • Innenraumbeleuchtung darf in keinem Fall die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.
  • Folglich ist vor allem während einer Fahrt darauf zu achten, dass diese den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
  • Diese Beschränkung betrifft nicht nur die „Deckenbeleuchtung“ im Personenkraftwagen. Auch Lichter, die vom Armaturenbrett ausgehen, dürfen entsprechend nicht zu hell ausfallen.
  • Es ist zwar nicht direkt verboten, dass die Beleuchtung im Auto auch während der Fahrt aktiv ist. Um sich und andere Verkehrsteilnehmer jedoch nicht zu gefährden, sollte das Kfz, wenn es in Bewegung ist, im Inneren lieber dunkel bleiben.

Bußgelder bei falscher Beleuchtung am Auto

Wie bereits erwähnt, kommen Verkehrssünder, die gegen geltende Beleuchtungsvorschriften verstoßen, nicht ungeschoren davon. Ob es bei einem Verwarngeld bleibt oder direkt Bußgelder inklusive Punkte in Flensburg fällig werden, hängt dabei vom jeweiligen Verstoß ab.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wer nicht rechtzeitig von Fernlicht auf Abblendlicht wechselt, muss ein Verwarngeld von 20 Euro hinnehmen. Dieses kann sich jedoch unter Umständen noch erhöhen. Kommt es nämlich beim Verstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt die Sanktion auf 25 Euro an. Im Falle eines Unfalls mit Sachbeschädigung, die aus diesem Verhalten resultiert, beträgt das Verwarngeld 35 Euro.

Weitere Informationen über Bußgelder bei falscher Beleuchtung

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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