Die Beleuchtung an und in einem Auto muss jederzeit einsatzbereit sein. Schließlich gibt es Situationen, in denen Fahrzeugführer zum Einsatz der Lichtanlagen verpflichtet sind. Bei Missachtung der bestehenden Vorschriften drohen sonst Verwarn- und Bußgelder.
Bußgeldtabelle: Beleuchtung am Auto
Tatbestand | Verwarn- bzw. Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beleuchtung nicht entsprechend geltender Vorschriften genutzt, Lichtanlage beschmutzt oder rechtzeitiges Abblenden versäumt | 20 € | |
... dadurch den Verkehr gefährdet | 25 € | |
... dadurch einen Unfall verursacht | 35 € | |
... ausschließlich mit Standlicht gefahren oder unerlaubt Fernlicht benutzt | 10 € | |
... dadurch den Verkehr gefährdet | 15 € | |
... dadurch einen Unfall verursacht | 35 € | |
Trotz sichterschwerender Witterung kein Abblendlicht genutzt | ||
... innerorts | 25 € | |
... außerorts | 60 € | 1 |
Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren | 10 € | |
Haltendes Fahrzeug wurde nicht wie vorgeschrieben beleuchtet | 20 € | |
... dadurch einen Unfall verursacht | 35 € | |
Nicht durch Blinken eine Richtungsänderung angezeigt | 10 € | |
Warnblinklicht missbraucht | 5 € | |
Nebelscheinwerfer missbraucht | 20 € | |
... dadurch den Verkehr gefährdet | 25 € | |
... dadurch einen Unfall verursacht | 35 € | |
Nebelschlussleuchte ohne vorhandenen Nebel verwendet | 20 € | |
... dadurch den Verkehr gefährdet | 25 € | |
... dadurch einen Unfall verursacht | 35 € |
Bußgeldrechner zur Beleuchtung
FAQ: Beleuchtung an Fahrzeugen
Ja, die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, wie die Beleuchtung zu nutzen ist und wie diese aussehen muss.
Nein, auch hierfür gibt es klare Vorgaben. Zusätzliche Beleuchtung im Innenraum kann allerdings zulässig sein, sofern diese den Verkehr nicht stört oder gefährdet.
Ja, verwenden Fahrer die Beleuchtung am Fahrzeug falsch, missbräuchlich oder gar nicht, ist mit Bußgeldern und Punkten zu rechnen.
Welcher Kfz-Scheinwerfer ist zu nutzen? – Erklärung im Video
Wichtige Informationen zur Beleuchtung
Autobeleuchtung ist sehr oft notwendig
Inhalt
Bei einem Auto handelt es sich um ein Fahrzeug, welches es durch viele mechanische Vorgänge ermöglicht, damit im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Die komplexe Elektronik, die in einem Kfz verbaut ist, sorgt zudem dafür, dass verschiedene Arten von Licht angeschaltet werden können.
Und tatsächlich liefert der Gesetzgeber diesbezüglich einige Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese werden in den folgenden Abschnitten etwas genauer beleuchtet. Was es mit Abblendlicht, Fernlicht sowie Innenraumbeleuchtung auf sich hat, welche Rolle das Wetter spielt und welche Bußgeldvorschriften gelten – alles Wichtige zur Beleuchtung beim Auto erfahren Sie hier.
Verschiedene Arten der Fahrzeugbeleuchtung
Beleuchtung ist beim Auto ein großer Themenkomplex. Denn kein Pkw oder Lkw hat nur eine einzelne Lampe, die von der Motorhaube herabscheint. Stattdessen sind verschiedene Lichtapparate verbaut, die für ausreichend Beleuchtung in unterschiedlichen Situationen sorgen. Es folgt eine kurze Vorstellung der gängigsten Arten an Kfz-Beleuchtung:
- Standlicht: Aktiviert ein Fahrzeugführer bewusst die Beleuchtung an seinem Auto, ist das Standlicht in der Regel das Licht, welche als erstes sichtbar wird. Es leuchtet deutlich schwächer als das Abblendlicht – üblich sind oft Glühbirnen mit fünf Watt – und ist für eine Autofahrt nicht ausreichend. Oft schaltet sich gleichzeitig die Kennzeichenbeleuchtung an.
- Abblendlicht: Hierbei handelt es sich um den Beleuchtungstyp, der gesetzlich in vielen Fällen vorgeschrieben ist. Wer beispielsweise nachts unterwegs ist, ist verpflichtet, Abblendlicht zu benutzen.
- Fernlicht: Damit kann eine Fahrbahn auf große Entfernung ausgeleuchtet werden. Der Gesetzgeber erlaubt jedoch nicht die Verwendung auf Fahrbahnen, die sowieso durchgängig beleuchtet sind. Außerdem muss das Fernlicht bei jedem Fahrzeug rechtzeitig deaktiviert werden, wenn andernfalls entgegenkommende Fahrer geblendet werden.
- Bremsleuchten: Diese zeigen Verkehrsteilnehmern hinter einem Kfz an, dass ein Bremsmanöver stattfindet. Auch hier sind bestimmte Lichtstärken vorgeschrieben.
Informationen zur Beleuchtung an verschiedenen Fahrzeugen
Die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung
Wie beim Auto die Beleuchtung zu nutzen ist, steht weitestgehend in § 17 StVO.
Im ersten Absatz ist festgeschrieben, dass Beleuchtungsvorrichtungen wie vorgeschrieben einzusetzen sind, wenn es Dunkelheit oder erschwerte Sichtverhältnisses erfordern.
Diesbezüglich ist auch der dritte Absatz des Paragraphen zu beachten. Darin steht mitunter:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“
Pkw- und Lkw-Beleuchtung ist also nicht nur bei Dunkelheit einzuschalten. Sichterschwerende Wetterzustände wie Nebel und Regen sorgen dafür, dass auch tagsüber eine Beleuchtungspflicht im deutschen Straßenverkehr herrscht. Fahrzeugführer, die in diesen Situationen nicht die Beleuchtung am Auto einschalten, riskieren Bußgelder, wie sie in der obigen Tabelle aufgeführt sind.
Damit die Vorgaben der StVO eingehalten werden, ist zudem zu beachten: Modifikationen am Kraftfahrzeug, welche in irgendeiner Weise die Licht ausstrahlenden Komponenten betreffen, sind in der Regel nicht erlaubt. Aus diesen Gründen sind segnet der TÜV die meisten Anpassungen nicht ab und gewährt keine Zulassung. Wer hier illegal die Beleuchtung am Auto „aufmotzt“ riskiert Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.
Innenraumbeleuchtung darf nicht den Verkehr gefährden
Auch die Innenraumbeleuchtung beim Auto unterliegt klaren Vorschriften. Bei vielen Fahrzeugen wird diese automatisch aktiviert, wenn die Türen geöffnet werden.
Alternativ besteht zumeist die Möglichkeit, auch bei geschlossenen Ausgängen die Beleuchtung im Auto einzuschalten. Dabei gilt:
- Innenraumbeleuchtung darf in keinem Fall die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.
- Folglich ist vor allem während einer Fahrt darauf zu achten, dass diese den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
- Diese Beschränkung betrifft nicht nur die „Deckenbeleuchtung“ im Personenkraftwagen. Auch Lichter, die vom Armaturenbrett ausgehen, dürfen entsprechend nicht zu hell ausfallen.
- Es ist zwar nicht direkt verboten, dass die Beleuchtung im Auto auch während der Fahrt aktiv ist. Um sich und andere Verkehrsteilnehmer jedoch nicht zu gefährden, sollte das Kfz, wenn es in Bewegung ist, im Inneren lieber dunkel bleiben.
Bußgelder bei falscher Beleuchtung am Auto
Wie bereits erwähnt, kommen Verkehrssünder, die gegen geltende Beleuchtungsvorschriften verstoßen, nicht ungeschoren davon. Ob es bei einem Verwarngeld bleibt oder direkt Bußgelder inklusive Punkte in Flensburg fällig werden, hängt dabei vom jeweiligen Verstoß ab.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wer nicht rechtzeitig von Fernlicht auf Abblendlicht wechselt, muss ein Verwarngeld von 20 Euro hinnehmen. Dieses kann sich jedoch unter Umständen noch erhöhen. Kommt es nämlich beim Verstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt die Sanktion auf 25 Euro an. Im Falle eines Unfalls mit Sachbeschädigung, die aus diesem Verhalten resultiert, beträgt das Verwarngeld 35 Euro.
Hallo,
ich bekam ein Bußgeldschreiben von der Polizei mit dem Wortlaut „Sie hielten mit Ihrem Anhänger auf der Fahrbahn ohne ihn mit eigener Lichtquelle auszustatten“.
Ich frage mich, wie ich meinen Wohnwagen angemessen beleuchte. Mein Wohnwagen parkt an einer Straße, an denen 20 andere Wohnwägen das ganze Jahr parken. Die anderen Wohnwägen sind doch auch nicht besonders beleuchtet.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus,
Aileen