Bei einer Umfrage der französischen Stiftung „Vinci Autoroutes“ gaben 67 Prozent der deutschen Autofahrer an, dass sie andere Verkehrsteilnehmer durchaus mit Worten oder Gesten beleidigen. Gerade im hektischen Feierabendverkehr kochen die Emotionen oft hoch. Doch wann handelt es sich überhaupt um eine Beleidigung im Straßenverkehr? Welche Strafe droht?
Strafmaß für Beleidigungen
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Geldstrafen in der Vergangenheit für verschiedene Formen der Beleidigung erhoben wurden. Sie sollten jedoch bedenken, dass es sich hierbei um keinen festen Bußgeldkatalog handelt. Je nach Einzelfall kann der Betrag höher oder geringer ausfallen. Einen Bußgeldrechner, wie er für andere Verstöße existiert, gibt es für Beleidigungen deshalb nicht.
Beleidigung | Geldstrafe |
---|---|
Gesten | |
Zunge herausstrecken | 150 € |
Scheibenwischer | 350 € |
Kreis aus Daumen und Zeigefinger bilden | 675 € |
Vogel zeigen | 750 € |
Mittelfinger zeigen | 4.000 € |
Verbale Beleidigungen | |
Dumme Kuh! | 300 € |
Leck mich doch! | 300 € |
Du blödes Schwein! | 475 € |
Asozialer! | 550 € |
Duzen eines Polizisten | 600 € |
Du Holzkopf! | 750 € |
Bei dir piept's wohl! | 750 € |
Wichtelmann! | 1.000 € |
Du Wichser! | 1.000 € |
Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen! | 1.600 € |
Du Schlampe! | 1.900 € |
Fieses Miststück! | 2.500 € |
Alte Sau! | 2.500 € |
FAQ: Beleidigungen im Straßenverkehr
Eine Beleidigung kann sowohl aus Wörtern als auch Gesten bestehen. Sie zielt darauf ab, die Ehre einer Person zu verletzen.
Grundsätzlich haben Sie in einem solchen Fall die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Sie sollten sich zuvor das Kennzeichen des Fahrzeugs der betreffenden Person notiert haben. Auch Zeugenaussagen sind hilfreich.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Da es sich um eine Straftat handelt, wird das Strafmaß meist vor Gericht verhandelt. Einen Bußgeldkatalog gibt es nicht. In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt. Beispiele sind dieser Tabelle zu entnehmen.
Wichtige Informationen zur Beleidigung
Mehr im Video: Beleidigung im Straßenverkehr
Was ist eine Beleidigung überhaupt?
Inhalt
Die Zunge herausstrecken, die Scheibenwischer-Geste machen oder den Stinkefinger zeigen: Im Straßenverkehr entlädt sich der Ärger mancher Autofahrer gern in bestimmten Gesten. Anderen kommen wiederum bestimmte Schimpfwörter über die Lippen, wenn ihnen etwa ein anderes Fahrzeug die Vorfahrt nimmt. Im Eifer des Gefechtes ist vielen Verkehrsteilnehmern gar nicht klar, dass es sich hierbei um mehr als nur eine zu vernachlässigende Lappalie handelt.
Doch wie wird eine Beleidigung, die eine Anzeige nach sich ziehen kann, eigentlich definiert? Schon aus dem alltäglichen Verständnis heraus sollte dies klar sein: Durch eine wie auch immer geartete Form der Beleidigung – ob im Straßenverkehr oder in einer anderen Situation – wird die Ehre der anderen Person verletzt. Dem Gegenüber wird kein Respekt entgegengebracht, er wird herabgesetzt und diffamiert, ohne dass ein sachlicher Bezug besteht.
Eine Beleidigung verbal, also durch Schimpfwörter oder ähnliches erfolgen. Doch auch bestimmte Gesten – wie etwa der Scheibenwischer oder Stinkefinger – können als Beleidigung im Straßenverkehr aufgefasst werden. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Beleidigungen werden gemäß § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) als Straftat gewertet.
Wie können Personen eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr stellen?
Bei einer Beleidigung handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Gemäß § 194 StGB wird eine Beleidigung deshalb nur auf Antrag verfolgt. Wie sollten nun Betroffene vorgehen, die im Straßenverkehr von einem anderen Lkw- oder Autofahrer beleidigt wurden?
Damit die Person auch identifiziert werden kann, sollten sich Betroffene am besten das Kennzeichen notieren. Bei der Polizei können sie dann die Person wegen Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. In der Regel ist es hilfreich, wenn Zeugen zugegen waren, welche den Vorfall belegen können.
Die Polizei ermittelt dann den Verdächtigen und es wird ein Verfahren angestrebt. In manchen Fällen kann dieses gegen Zahlung einer sogenannten Geldauflage eingestellt werden. Der Betroffene muss dann eine gewisse Geldsumme zahlen, welche an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet wird. Wird das Verfahren jedoch nicht eingestellt, drohen andere Sanktionen, auf die wir im Folgenden näher eingehen.
Gibt es einen Bußgeldkatalog für Beleidigungen im Straßenverkehr?
Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, ob es einen Bußgeldkatalog für eine Beleidigung im Straßenverkehr gibt, dem einfach entnommen werden kann, welche Geldsumme für welchen Ausdruck oder welche Geste gefordert wird. Doch so einfach ist es nicht.
Betroffene bekommen kein einfaches Bußgeld für eine Beleidigung im Straßenverkehr aufgebrummt. Gemäß § 185 StGB handelt es sich hierbei um eine Straftat, welche wie folgt geahndet werden kann:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da es sich um eine Straftat handelt, landet der Fall vor Gericht. Wie das Strafmaß für eine Beleidigung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören unter anderem:
- Tonfall
- Ausdruck oder Art der Geste
- Person des Beleidigten
- Zusammenhang bzw. Situation
In der Regel wird bei einer Beleidigung im Straßenverkehr eine Geldstrafe verhängt. Deren Höhe bemisst sich in Tagessätzen. Hierbei handelt es sich um das monatliche Nettoeinkommen des Betroffenen, welches durch 30 geteilt wird. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Person spielen hierbei also eine Rolle: Ein Geringverdiener muss eine geringere Geldstrafe zahlen als jemand mit einem hohen Einkommen.
Im Normalfall müssen Betroffene bei einer Beleidigung im Straßenverkehr mit etwa zehn bis 30 Tagessätzen rechnen. Wiederholungstätern droht eine höhere Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Eine Beleidigung im Straßenverkehr kann als Straftat außerdem dazu führen, dass ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt.
Besondere Fälle
Beim Thema „Beleidigung im Straßenverkehr“ sind einige besondere Fälle zu beachten. So bringt es beispielsweise nichts, wenn eine Person indirekte Aussagen – wie etwa „Am liebsten würde ich dich jetzt … zu dir sagen!“ – macht. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Beleidigung, die dementsprechend geahndet wird.
Uneinigkeit besteht hingegen beim sogenannten Doppelvogel. Bei dieser Geste tippt sich eine Person mit zwei Fingern an die Schläfe. Manche Gerichte bewerten dies als Beleidigung, für die bis zu 40 Tagessätze anfallen können. Wiederum andere Richter haben befunden, dass es sich bei dieser Geste um keine Ehrverletzung handelt.
wie hoch ist das strafmass,wenn man von einem gegen aus dem auto bespuckt wiird?