Um Menschen, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern, gibt es vermehrt gesonderte Behindertenparkplätze. Auf diesen ist das Parken nur mit einem speziellen Behindertenausweis gestattet. Welche Voraussetzungen mit einem solchen Behindertenparkausweis einhergehen und wie Sie einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen, erklären wir im Ratgeber.
FAQ: Behindertenparkausweis
Nein, es muss ein gesonderter Behindertenparkausweis beantragt werden.
Der blaue Behindertenparkausweis gilt in der gesamten EU und berechtigt zum Parken auf einem öffentlichen Behindertenparkplatz. Der orange Ausweis gilt nur in Deutschland und berechtigt u. a. zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, nicht jedoch auf öffentlichen Behindertenparkplätzen.
Sowohl der Antrag als auch die Ausstellung des Parkausweises sind kostenlos.
Die Vorteile von einem Behindertenausweis für das Auto
Inhalt
Wer über einen sogenannten Schwerbehindertenparkausweis verfügt, genießt gewisse Privilegien beim Parken im Straßenverkehr. Betroffene dürfen ihr Fahrzeug beispielsweise auch dort abstellen, wo ein eingeschränktes Halteverbot herrscht, was für andere Fahrer absolut tabu ist und mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert wird.
Ein Behindertenparkausweis soll demzufolge verhindern, dass gehandicapte Personen benachteiligt werden. Nicht umsonst befinden sich die entsprechenden Parkplätze häufig in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, Supermärkten oder Bahnhöfen. Auch Raststätten auf der Autobahn oder Krankenhäuser weisen in den meisten Fällen Behindertenparkplätze auf.
Kann eine behinderte Person das Auto nicht selbst steuern, ist es auch Familienmitgliedern möglich, ohne vorliegende Behinderung einen solchen Parkausweis zu erhalten. Es versteht sich von selbst, dass sie jedoch nur bei Erledigungen für oder Fahrten mit dem behinderten Angehörigen Gebrauch davon machen dürfen.
Blauer vs. orangener Parkausweis für Schwerbehinderte
Es existiert nicht nur ein einzelner Behindertenparkausweis, sondern vielmehr zwei unterschiedliche, die Menschen mit einem Handicap beantragen können:
- Ein blauer EU-Parkausweis für Behinderte
- Ein orangener Parkausweis für Behinderte in Deutschland
Nur ein blauer EU-Behindertenparkausweis berechtigt dazu, ein Kfz auf einem für Gehandicapte reservierten Parkplatz abzustellen, der entweder durch ein entsprechendes Verkehrsschild oder eine Markierung auf dem Boden gekennzeichnet wird. Beide zeigen das Piktogramm eines Rollstuhlfahrers: entweder schwarz auf weißem Grund oder weiß auf blauem Grund.
Welche Voraussetzungen gibt es beim orangenen Behindertenparkausweis?
Wie bereits erwähnt, dürfen Sie auf einem speziell dafür vorgesehenen Behindertenparkplatz mit einem orangenen Ausweis nicht parken. Weiterhin gibt es diesen ausschließlich in Deutschland. Er wird auch als „Sonderregelung zu Parkerleichterungen für Gruppen Schwerbehinderter“ bezeichnet. Erteilt wird ein solcher Parkausweis in der Regel nur, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leiden an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und Ihr Grad der Behinderung (GdB) liegt wenigstens bei 60.
- In Ihrem Schwerbehindertenausweis befinden sich die gesundheitlichen Merkzeichen B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich) und G (erheblich gehbehindert) und Ihr GdB beträgt wenigstens 80 für Einschränkungen der Lendenwirbelsäule oder der unteren Gliedmaßen, soweit diese Einschränkungen Auswirkungen auf das Gehvermögen haben.
- Sie haben einen künstlichen Darmausgang sowie eine künstliche Harnableitung und Ihr GdB liegt bei wenigstens 70.
- In Ihrem Schwerbehindertenausweis befinden sich die gesundheitlichen Merkzeichen B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich) und G (erheblich gehbehindert) und Ihr GdB beträgt wenigstens 70 für Einschränkungen der Lendenwirbelsäule oder der unteren Gliedmaßen sowie wenigstens 50 für Herz- oder Atemwegserkrankungen.
Blauer Schwerbehindertenparkausweis: Welche Voraussetzungen gelten hier?
Im Gegensatz zur orangenen Parkkarte für Behinderte, die lediglich in Deutschland Anwendung findet, gilt der blaue Behindertenparkausweis sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in bestimmten anderen Staaten wie z. B. Norwegen oder der Schweiz. Zusätzlich wird er mit einem Lichtbild ausgestellt.
Möchten Sie einen blauen EU-Behindertenparkausweis beantragen, bedarf es einer der folgenden Voraussetzungen:
- Der Schwerbehindertenausweis muss die Merkzeichen BL (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) aufweisen.
- Bei Ihnen liegt eine Contergan-Schädigung, also eine beidseitige Amelie (fehlende Gliedmaßen von Geburt an) oder eine Phokomelie (Hand oder Fuß befinden sich direkt am Rumpf) vor.
- Sie leiden an einer vergleichbaren Behinderung oder Einschränkung (wie z. B. einer beidseitigen Amputation der Arme).
Wo dürfen Sie mit welchem Behindertenausweis parken?
Je nachdem, ob Sie über einen orangenen oder einen blauen Behindertenparkausweis verfügen, können die jeweiligen Privilegien variieren, die Ihnen aufgrund Ihrer Einschränkung zugesprochen werden. Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine Zusammenfassung, wo Sie ausnahmsweise mit welchem Schwerbehindertenausweis parken dürfen:
Blauer Behindertenparkausweis | Orangener Behindertenparkausweis |
---|---|
- im eingeschränkten Halteverbot maximal drei Stunden lang (in bestimmten Halteverbotsbereichen auch länger) - auf Behindertenparkplätzen - während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen zu gewissen Zeiten erlaubt ist - an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühr - auf Bewohnerparkplätzen maximal drei Stunden lang - in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, wenn Behinderung des durchgehenden Verkehrs ausgeschlossen ist - im Bereich eines Zonenhalteverbots länger als die eigentlich zugelassene Parkdauer - in Bereichen der Verkehrszeichen 314 und 315 („Parkplatz” und „Parken auf Gehwegen”) über die erlaubte Zeit hinaus | - ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten - in einem Zonenhalteverbot länger als eigentlich erlaubt - maximal drei Stunden auf Bewohnerparkplätzen - in Bereichen der Verkehrszeichen 314 und 315 („Parkplatz” und „Parken auf Gehwegen”) über die eigentlich zugelassene Parkdauer hinaus - in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen zu gewissen Zeiten erlaubt ist (während der Ladezeit) - außerhalb der gekennzeichneten Flächen in verkehrsberuhigten Zonen, wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird - für maximal drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot (in bestimmten Halteverbotsbereichen auch länger) |
Parkausweis für Behinderte: So beantragen Sie ihn
Egal ob orange oder blau – Sie müssen einen Antrag für den Behindertenparkausweis bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde vor Ort stellen. Eine Fahrerlaubnis benötigen Sie dazu übrigens nicht, da Sie schließlich auch von einer anderen Person transportiert werden können.
Um den zur Nutzung von einem Behindertenparkplatz benötigten blauen Ausweis zu erhalten, sind die folgenden Unterlagen notwendig:
- Passbild
- Personalausweis (Kopie)
- Schwerbehindertenausweis
- letzter Bescheid vom Versorgungsamt (Kopie)
- Unterschriebener Antrag auf den Parkausweis für Behinderte