Behindertenparkausweis: Voraussetzungen, Antrag und Co.

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Um Menschen, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern, gibt es vermehrt gesonderte Behindertenparkplätze. Auf diesen ist das Parken nur mit einem speziellen Behindertenausweis gestattet. Welche Voraussetzungen mit einem solchen Behindertenparkausweis einhergehen und wie Sie einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen, erklären wir im Ratgeber.

FAQ: Behindertenparkausweis

Reicht der Schwerbehindertenausweis aus, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen?

Nein, es muss ein gesonderter Behindertenparkausweis beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem orangen und einem blauen Behindertenparkausweis?

Der blaue Behindertenparkausweis gilt in der gesamten EU und berechtigt zum Parken auf einem öffentlichen Behindertenparkplatz. Der orange Ausweis gilt nur in Deutschland und berechtigt u. a. zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, nicht jedoch auf öffentlichen Behindertenparkplätzen.

Wie teuer ist die Beantragung eines Behindertenparkausweises?

Sowohl der Antrag als auch die Ausstellung des Parkausweises sind kostenlos.

Die Vorteile von einem Behindertenausweis für das Auto

Parkausweis für Schwerbehinderte: Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft?
Parkausweis für Schwerbehinderte: Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft?


Wer über einen sogenannten Schwerbehindertenparkausweis verfügt, genießt gewisse Privilegien beim Parken im Straßenverkehr. Betroffene dürfen ihr Fahrzeug beispielsweise auch dort abstellen, wo ein eingeschränktes Halteverbot herrscht, was für andere Fahrer absolut tabu ist und mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert wird.

Ein Behindertenparkausweis soll demzufolge verhindern, dass gehandicapte Personen benachteiligt werden. Nicht umsonst befinden sich die entsprechenden Parkplätze häufig in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, Supermärkten oder Bahnhöfen. Auch Raststätten auf der Autobahn oder Krankenhäuser weisen in den meisten Fällen Behindertenparkplätze auf.

Kann eine behinderte Person das Auto nicht selbst steuern, ist es auch Familienmitgliedern möglich, ohne vorliegende Behinderung einen solchen Parkausweis zu erhalten. Es versteht sich von selbst, dass sie jedoch nur bei Erledigungen für oder Fahrten mit dem behinderten Angehörigen Gebrauch davon machen dürfen.

Parken Sie als nicht behinderte Person auf einem Behindertenparkplatz oder im Parkverbot für den regulären Verkehr (ohne dass sich der Gehandicapte in Ihrer Obhut befindet) und platzieren dabei einen Behindertenparkausweis auf dem Armaturenbrett, handelt es sich im Regelfall um Urkundenfälschung. Diese Straftat kann gemäß § 267 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Blauer vs. orangener Parkausweis für Schwerbehinderte

Welchen Ausweis benötigen Sie für einen Behindertenparkplatz?
Welchen Ausweis benötigen Sie für einen Behindertenparkplatz?

Es existiert nicht nur ein einzelner Behindertenparkausweis, sondern vielmehr zwei unterschiedliche, die Menschen mit einem Handicap beantragen können:

  1. Ein blauer EU-Parkausweis für Behinderte
  2. Ein orangener Parkausweis für Behinderte in Deutschland

Nur ein blauer EU-Behindertenparkausweis berechtigt dazu, ein Kfz auf einem für Gehandicapte reservierten Parkplatz abzustellen, der entweder durch ein entsprechendes Verkehrsschild oder eine Markierung auf dem Boden gekennzeichnet wird. Beide zeigen das Piktogramm eines Rollstuhlfahrers: entweder schwarz auf weißem Grund oder weiß auf blauem Grund.

Das Parken mit einem orangenen Schwerbehindertenausweis ist dort dementsprechend nicht erlaubt. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, um einen blauen bzw. orangenen Behindertenparkschein zu erhalten? Informationen dazu erhalten Sie im Folgenden.

Welche Voraussetzungen gibt es beim orangenen Behindertenparkausweis?

Wie bereits erwähnt, dürfen Sie auf einem speziell dafür vorgesehenen Behindertenparkplatz mit einem orangenen Ausweis nicht parken. Weiterhin gibt es diesen ausschließlich in Deutschland. Er wird auch als „Sonderregelung zu Parkerleichterungen für Gruppen Schwerbehinderter“ bezeichnet. Erteilt wird ein solcher Parkausweis in der Regel nur, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leiden an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und Ihr Grad der Behinderung (GdB) liegt wenigstens bei 60.
  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis befinden sich die gesundheitlichen Merkzeichen B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich) und G (erheblich gehbehindert) und Ihr GdB beträgt wenigstens 80 für Einschränkungen der Lendenwirbelsäule oder der unteren Gliedmaßen, soweit diese Einschränkungen Auswirkungen auf das Gehvermögen haben.
  • Sie haben einen künstlichen Darmausgang sowie eine künstliche Harnableitung und Ihr GdB liegt bei wenigstens 70.
  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis befinden sich die gesundheitlichen Merkzeichen B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich) und G (erheblich gehbehindert) und Ihr GdB beträgt wenigstens 70 für Einschränkungen der Lendenwirbelsäule oder der unteren Gliedmaßen sowie wenigstens 50 für Herz- oder Atemwegserkrankungen.

Blauer Schwerbehindertenparkausweis: Welche Voraussetzungen gelten hier?

Auch beim blauen Parkausweis für Behinderte gibt es Voraussetzungen.
Auch beim blauen Parkausweis für Behinderte gibt es Voraussetzungen.

Im Gegensatz zur orangenen Parkkarte für Behinderte, die lediglich in Deutschland Anwendung findet, gilt der blaue Behindertenparkausweis sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in bestimmten anderen Staaten wie z. B. Norwegen oder der Schweiz. Zusätzlich wird er mit einem Lichtbild ausgestellt.

Möchten Sie einen blauen EU-Behindertenparkausweis beantragen, bedarf es einer der folgenden Voraussetzungen:

  • Der Schwerbehindertenausweis muss die Merkzeichen BL (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) aufweisen.
  • Bei Ihnen liegt eine Contergan-Schädigung, also eine beidseitige Amelie (fehlende Gliedmaßen von Geburt an) oder eine Phokomelie (Hand oder Fuß befinden sich direkt am Rumpf) vor.
  • Sie leiden an einer vergleichbaren Behinderung oder Einschränkung (wie z. B. einer beidseitigen Amputation der Arme).

Wo dürfen Sie mit welchem Behindertenausweis parken?

Je nachdem, ob Sie über einen orangenen oder einen blauen Behindertenparkausweis verfügen, können die jeweiligen Privilegien variieren, die Ihnen aufgrund Ihrer Einschränkung zugesprochen werden. Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine Zusammenfassung, wo Sie ausnahmsweise mit welchem Schwerbehindertenausweis parken dürfen:

Blauer BehindertenparkausweisOrangener Behindertenparkausweis
- im eingeschränkten Halteverbot maximal drei Stunden lang (in bestimmten Halteverbotsbereichen auch länger)
- auf Behindertenparkplätzen
- während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen zu gewissen Zeiten erlaubt ist
- an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühr
- auf Bewohnerparkplätzen maximal drei Stunden lang
- in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, wenn Behinderung des durchgehenden Verkehrs ausgeschlossen ist
- im Bereich eines Zonenhalteverbots länger als die eigentlich zugelassene Parkdauer
- in Bereichen der Verkehrszeichen 314 und 315 („Parkplatz” und „Parken auf Gehwegen”) über die erlaubte Zeit hinaus
- ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- in einem Zonenhalteverbot länger als eigentlich erlaubt
- maximal drei Stunden auf Bewohnerparkplätzen
- in Bereichen der Verkehrszeichen 314 und 315 („Parkplatz” und „Parken auf Gehwegen”) über die eigentlich zugelassene Parkdauer hinaus
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen zu gewissen Zeiten erlaubt ist (während der Ladezeit)
- außerhalb der gekennzeichneten Flächen in verkehrsberuhigten Zonen, wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird
- für maximal drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot (in bestimmten Halteverbotsbereichen auch länger)
Wichtig: Sie dürfen nur in den jeweiligen Bereichen oder für eine längere Zeit parken, wenn der Schwerbehindertenausweis gut lesbar im Fahrzeug platziert ist und Sie Ihre Ankunftszeit durch das Verwenden einer Parkscheibe nachweisen. Weiterhin darf in zumutbarer Entfernung keine andere Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug abzustellen, um von den gerade genannten Ausnahmeregelungen profitieren zu dürfen.

Parkausweis für Behinderte: So beantragen Sie ihn

Es bedarf stets eines Antrags auf einen Behindertenparkausweis, um die Rechte in Anspruch nehmen zu dürfen.
Es bedarf stets eines Antrags auf einen Behindertenparkausweis, um die Rechte in Anspruch nehmen zu dürfen.

Egal ob orange oder blau – Sie müssen einen Antrag für den Behindertenparkausweis bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde vor Ort stellen. Eine Fahrerlaubnis benötigen Sie dazu übrigens nicht, da Sie schließlich auch von einer anderen Person transportiert werden können.

Um den zur Nutzung von einem Behindertenparkplatz benötigten blauen Ausweis zu erhalten, sind die folgenden Unterlagen notwendig:

  • Passbild
  • Personalausweis (Kopie)
  • Schwerbehindertenausweis
  • letzter Bescheid vom Versorgungsamt (Kopie)
  • Unterschriebener Antrag auf den Parkausweis für Behinderte
Die Ausstellung von einem Behindertenparkausweis ist kostenlos, muss jedoch alle fünf Jahre wiederholt werden. Ist er nicht mehr gültig, können Sie ihn jedoch im Normalfall problemlos verlängern, wenn die jeweiligen Voraussetzungen immer noch vorliegen und sich daran nichts geändert hat.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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