Behindertenfahrschulen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf der Fahrausbildung

Ein Führerschein kann Menschen mit Behinderung zu deutlich mehr Lebensqualität verhelfen. Er sorgt für Mobilität und hilft ihnen, aktiv am Leben teilzunehmen. Um einen Führerschein zu erwerben, müssen die Personen mit körperlichen Einschränkungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Fahrschulen für Menschen mit Behinderung verfügen über die geeigneten Fahrzeuge und sind auf die Fahrausbildung für Personen mit Handicap spezialisiert.

Fahrschule
Fahrschule

Behindertenfahrschule und für wen sie geeignet ist

Eine Behindertenfahrschule geht über eine reguläre Fahrschule hinaus, da sie für Menschen mit körperlichen Einschränkungen geeignet ist. Sie hält behindertengerechte Fahrzeuge bereit, die abhängig vom Handicap der Fahrschüler verwendet werden. Die Fahrlehrer sind speziell geschult, um die Ausbildung an die Bedürfnisse ihrer Fahrschüler anzupassen. Einige dieser Fahrschulen sind auf bestimmte körperliche Einschränkungen spezialisiert. Behindertenfahrschulen gibt es auch für Menschen mit Gehörlosigkeit oder hochgradiger Hörschädigung und sogar für Personen mit Sehbehinderung abhängig von deren Grad. So wie in jeder anderen Fahrschule besteht auch die Ausbildung in einer Behindertenfahrschule aus Theorie und Praxis. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.

Eine Fahrschule für Menschen mit Behinderung ist nicht nur für diejenigen geeignet, die einen Führerschein erwerben möchten. Sie eignet sich auch für Menschen, die bereits einen Führerschein besitzen und im Laufe ihres Lebens eine körperliche Beeinträchtigung erleiden, beispielsweise durch einen Unfall. Diese Personen lernen, das auf ihre Behinderung angepasste Fahrzeug zu fahren. Sie müssen keine theoretische Ausbildung absolvieren und auch keine Prüfung ablegen.

Besonderheiten von Behindertenfahrschulen

Eine Fahrschule für Menschen mit Behinderung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • behindertengerechte Fahrzeuge
  • Fahrlehrer, die auf die Ausbildung von Menschen mit Behinderung spezialisiert sind
  • wenn gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen ausgebildet werden, müssen die Fahrlehrer die Gebärdensprache beherrschen
  • Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Voraussetzungen für die Fahrausbildung in einer Behindertenfahrschule

Menschen mit Behinderung, die einen Führerschein erwerben möchten, benötigen vom Arzt eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit. Die Fahreignung muss nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Führerscheinbehörde, die beurteilt, ob eine Führerscheinerlaubnis erteilt werden kann. Entscheidend ist auch die Art der Behinderung, denn davon sind die Vorgaben für das Fahrschulauto abhängig.

Die Zulassung zum Führerschein kann ein langwieriger Prozess sein. Die Führerscheinbehörde kann weitere Gutachten und eine Fahrprobe anfordern. Bei einer Fahrprobe wird festgestellt, ob die Person aufgrund ihrer Behinderung in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Eine Fahrprobe kann beim TÜV absolviert werden.

Die Tauglichkeit zur gefahrlosen Teilnahme am Straßenverkehr muss nachgewiesen werden. In einigen Fällen ist auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.

Der Erwerb eines Führerscheins ist für Menschen mit den folgenden Behinderungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen:

  • Sehbehinderung, abhängig von der Ausprägung
  • Hörschädigung oder Gehörlosigkeit
  • spastische Lähmung, abhängig vom Einzelfall
  • Kleinwuchs
  • Querschnittslähmung
  • Multiple Sklerose, abhängig vom Stadium und von der Ausprägung
  • halbseitige Lähmung
  • Amputationen

Ein technisches Gutachten kann eine weitere Voraussetzung für den Führerscheinerwerb sein. Abhängig von diesem Gutachten muss das entsprechende Fahrzeug vorhanden sein.

Tipp: Wurde eine Führerscheinerlaubnis erteilt, sollten Menschen mit Behinderung eine Behindertenfahrschule aufsuchen und dort prüfen, ob das für sie geeignete Fahrzeug vorhanden ist. Sinnvoll ist Probesitzen im Fahrzeug, damit das Fahrzeug auf die Behinderung eingestellt werden kann.

Fahrzeuge in Behindertenfahrschulen

Die Fahrzeuge in Behindertenfahrschulen müssen behindertengerecht umgebaut sein. Sie müssen über bestimmte Ausstattungsmerkmale verfügen:

  • Automatikgetriebe für Personen mit Lähmung oder Beinamputation
  • verlängerte Sitzschienen und Trittstufen für leichteren Ein- und Ausstieg
  • Handgas
  • abhängig von der Behinderung Verlängerungen von Lenksäule, Pedalen, Handbremse und Schalthebel
  • Pedalklötze und Sitzerhöhungen für kleinwüchsige Menschen
  • Dockingstation im Fahrzeug für Rollstuhlfahrer, die ihren Rollstuhl nicht verlassen können
  • Joysticklenkung, abhängig von der Behinderung

Darüber hinaus können die Fahrzeuge noch weitere Umbauten aufweisen, um an das Handicap angepasst zu sein.

Unterschiede zwischen Ausbildung in einer Behindertenfahrschule und einer regulären Fahrschule

Eine Behindertenfahrschule unterscheidet sich von einer regulären Fahrschule darin, dass die Fahrzeuge behindertengerecht umgebaut sein müssen. Zusätzlich ist im Fahrschulgebäude Barrierefreiheit notwendig. Die Fahrlehrer in der Behindertenfahrschule müssen über eine umfangreichere Ausbildung verfügen, um auf Personen mit Behinderung eingestellt zu sein. Häufig können die Fahrlehrer beratend tätig werden, um ihre Fahrschüler beim Kauf und beim Umbau des geeigneten Fahrzeugs behilflich zu sein. 


Die Ausbildung in einer Fahrschule für Menschen mit Behinderung unterscheidet sich kaum von der Ausbildung in einer regulären Fahrschule. Für Personen mit Hörbehinderung wird die theoretische Ausbildung in der Gebärdensprache vermittelt.

Ausbildung in der Behindertenfahrschule

Die Ausbildung besteht in einer Behindertenfahrschule so wie in einer regulären Fahrschule aus theoretischem und praktischem Teil. Die Ausbildung kann in unterschiedlichen Führerscheinklassen erfolgen. In der Theorie lernen die Fahrschüler die Verkehrsregeln und die Bedeutung von Verkehrsschildern. Der theoretische Teil schließt mit der theoretischen Prüfung ab, die im Multiple-Choice-Verfahren absolviert wird.

Im praktischen Teil wird den Fahrschülern Fahrpraxis vermittelt. Die Fahrschüler müssen für einen Führerschein der Klasse B die drei Pflichtfahrten Autobahnfahrt, Nachtfahrt und Überlandfahrt absolvieren. Eine bestimmte Zahl an Pflichtfahrstunden muss absolviert werden. Wie viele Fahrstunden zusätzlich benötigt werden, ist abhängig von den individuellen Fähigkeiten. An den praktischen Teil der Ausbildung schließt sich die praktische Fahrprüfung an. Wird sie erfolgreich bestanden, erhält die Person ihren Führerschein und kann das geeignete Fahrzeug führen. 

Bildquelle: Fotolia_70153066_M-© Gerhard Seybert – Fotolia.com.jpg

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.