Von Beharrlichkeit ist per Definition die Rede, wenn eine Person ein besonders hohes Maß an Hartnäckigkeit an den Tag legt und ihre Ziele stur und unnachgiebig verfolgt. Dies ist zwar zunächst einmal keine schlechte Eigenschaft, allerdings bekommt das Ganze einen bitteren Beigeschmack, sobald es darum geht, dass eine Person beharrlich, also wiederholt gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. Doch wann ist dies eigentlich der Fall?
FAQ: Beharrlichkeit
Beharrlichkeit beschreibt konstantes Verhalten, wie beispielsweise das konsequente Ignorieren von Regeln.
Leisten sich Verkehrsteilnehmer vermehrt Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parken immer wieder im Parkverbot, kann von Beharrlichkeit ausgegangen werden.
Fallen der Bußgeldstelle beharrliche Pflichtverletzungen von Verkehrsteilnehmern auf, können die Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten angehoben oder sogar verdoppelt werden.
Beharrlichkeit oder grobe Pflichtverletzung? Die Unterschiede
Inhalt
In Deutschland differenziert der Gesetzgeber zwischen einer groben und einer beharrlichen Pflichtverletzung. Um Erstere geht es beispielsweise bei leichtsinnig oder sogar gleichgültig begangenen Verstößen, auf die des Öfteren schwere Verkehrsunfälle folgen. Beharrlichkeit kann wiederum auch bei geringen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr vorliegen.
Wer demzufolge mehrfach falsch parkt oder sich wiederholt nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält, muss damit rechnen, dass die zuständige Behörde irgendwann davon ausgeht, er sei unbelehrbar. Es ist allerdings nicht möglich, eine pauschale Aussage dazu zu treffen, ob beim zweiten, dritten oder vierten Verstoß von Beharrlichkeit auszugehen ist.
Begründet eine beharrliche Pflichtverletzung ein Fahrverbot?
Wird Ihnen die Tatsache, eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr wiederholt begangen zu haben, als Beharrlichkeit ausgelegt, müssen Sie sich neben den drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog normalerweise außerdem auf weitere Konsequenzen einstellen.
Wie diese aussehen, regelt § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). In Absatz 1 heißt es:
Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit […], die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. […]“
Ihnen wird in einem solchen Fall demzufolge nicht nur ein Bußgeld aufgebrummt, sondern ebenfalls ein Fahrverbot. Letzteres kann sich auf einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten erstrecken. Es spielt dabei normalerweise keine Rolle, um welche Art von Verstoß es sich handelt. Bei der Festsetzung der jeweiligen Ahndungen geht es vielmehr um die Schwere der jeweils begangenen Tat.
Das aufgrund von Beharrlichkeit drohende Fahrverbot soll Verkehrssündern sozusagen eine Lektion erteilen und sie zum Umdenken bewegen. Schließlich möchte die zuständige Behörde verhindern, dass sich die ohnehin schon mehrfach begangene Regelmissachtung abermals wiederholt.
Besteht die Möglichkeit, gegen den Vorwurf der Beharrlichkeit vorzugehen?
Vor allem, wenn ein Fahrverbot im Raum steht, kann es nicht schaden, einen Anwalt einzuschalten und sich zumindest über die jeweiligen Optionen informieren zu lassen. Einige Fahrer sind auf Ihren Führerschein angewiesen und sähen sich schnell mit Existenzproblemen konfrontiert, sollte ihnen das Dokument für einen oder mehrere Monate abhandenkommen.
In sehr seltenen Fällen kann davon abgesehen werden, ein Fahrverbot aufgrund von Beharrlichkeit im Straßenverkehr auszusprechen. Stattdessen müssen betroffene Fahrer jedoch damit rechnen, dass das jeweilige Bußgeld erhöht wird. Allgemein gilt: Die Chancen stehen besser, wenn die vermeintlich aus Beharrlichkeit heraus begangenen Verstöße bereits länger als ein Jahr auseinander liegen.