Richtiges Verhalten am Bahnübergang: Was bei Andreaskreuz & Co zu beachten ist

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Laut Angaben der Bundesregierung kam es im Jahr 2016 rund 160 Mal zu einem Unfall an einem Bahnübergang. Damit geschahen solche Unfälle vergleichsweise selten, jedoch gingen diese selten glimpflich aus: 35 Menschen kamen ums Leben. Angesichts der Tatsache, dass ein Pkw oder Lkw wenig gegen einen fahrenden Zug ausrichten kann, ist dies wenig verwunderlich. Umso wichtiger ist es, dass Verkehrsteilnehmer genau wissen, wie sie sich an einem Bahnübergang verhalten müssen.

Verstöße am Bahnübergang: Bußgeldkatalog

BeschreibungStrafePunkteFahrverbotFVerbot
Unzulässiges Überholen70 €
...mit Gefährdung85 €
...mit Sachbeschädigung105 €
Einem Zug keinen Vorrang gewährt80 €1
...mit Gefährdung100 €1
...mit Sachbeschädigung120 €1
Heranfahren an den Bahnübergang mit nicht angepasster Geschwindigkeit100 €1
Gegen die Wartepflicht verstoßen80 €1
...mit Gefährdung100 €1
...mit Sachbeschädigung120 €1
Gegen die Wartepflicht verstoßen, obwohl rotes Blinklicht oder gelbe bzw. rote Lichtzeichen gegeben wurden 240 €21 Monat1 M
...mit Gefährdung290 €21 Monat1 M
...mit Sachbeschädigung350 €21 Monat1 M
Gegen die Wartepflicht verstoßen, obwohl die Schranken sich senkten, ein Bahnbediensteter “Halt” gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte240 €21 Monat1 M
...mit Gefährdung290 €21 Monat1 M
...mit Sachbeschädigung350 €21 Monat1 M
Überquerung des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke bzw. Halbschranke700 €23 Monate3 M
Als Fußgänger/Radfahrer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke überquert350 €

FAQ: Das ist am Bahnübergang zu beachten!

Was ist der Unterschied zwischen einem beschrankten und einem unbeschrankten Bahnübergang?

Bei einem beschrankten Bahnübergang senkt sich eine Schranke, wenn sich ein Zug nähert. Ein unbeschrankter Bahnübergang verfügt über keine solche Sicherung. Hier ist also besondere Vorsicht nötig, wenn sich Fahrer diesem Bereich nähern.

Wie erkennen Sie einen Bahnübergang?

Ein Bahnübergang wird stets mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet. Das ist ein großes weißes „X“, dessen Enden rot gefärbt sind. In einem gewissen Anstand zum Bahnübergang finden sich in der Regel außerdem Baken mit ein bis drei roten Streifen. Hier können Sie sich das Verkehrszeichen ansehen.

Was gilt am Bahnübergang?

Dort haben Schienenfahrzeuge Vorrang. Das Halten und Parken auf dem Bahnübergang ist verboten. Gleiches gilt für einen gewissen Bereich vor und hinter dem Andreaskreuz. Geschlossene Schranken dürfen Sie nicht umfahren.

Kurz und kompakt im Video: Das Andreaskreuz

Worauf müssen Autofahrer beim Andreaskreuz besonders achten? Die Antwort gibt es im Video!
Worauf müssen Autofahrer beim Andreaskreuz besonders achten? Die Antwort gibt es im Video!

Verschiedene Formen von Bahnübergängen: Beschrankt und unbeschrankt

Beschrankter Bahnübergang: Die sich senkenden Schranken weisen darauf hin, dass sich ein Zug nähert.
Beschrankter Bahnübergang: Die sich senkenden Schranken weisen darauf hin, dass sich ein Zug nähert.

An einem Bahnübergang treffen Schiene und Straße, Fuß- oder Radweg auf gleicher Höhe aufeinander. Es wird zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden: Ein beschrankter Bahnübergang wird mit einer Schranke gesichert, wenn ein Zug durchfährt.

Die sogenannten Vollschranken reichen über die gesamte Breite der Straße, während Halbschranken lediglich die Zufahrt zum Bahnübergang sperren. Ein Fahrzeug, welches sich auf den Gleisen befinden sollte, wird von Halbschranken nicht eingeschlossen und könnte in einer Gefahrensituation den Bahnübergang verlassen.


Ein unbeschrankter Bahnübergang hingegen wird, wie der Name schon sagt, nicht durch eine Schranke gesichert. Stattdessen weisen etwa Lichtzeichen- oder Blinklichtanlagen und spezielle Verkehrszeichen, wie etwa das Andreaskreuz, auf den Bahnübergang hin.

Wo welche Art von Bahnübergang zulässig ist, hängt davon ab, wie stark eine Straße befahren wird. Bei starkem Straßenverkehr – hierbei handelt es sich um Straßen, auf denen mehr als 2.500 Kfz pro Tag unterwegs sind – muss eine der folgenden Maßnahmen zur Sicherung ergriffen werden:

Fußgänger sollten die Gleise nur an einem geeigneten Bahnübergang überqueren.
Fußgänger sollten die Gleise nur an einem geeigneten Bahnübergang überqueren.
  • Schranken
  • Lichtzeichen
  • Lichtzeichen mit Halbschranken
  • Lichtzeichen mit Schranken
  • Blinklichter
  • Blinklichter mit Halbschranken

Herrscht schwacher oder mäßiger Verkehr, müssen Bahnübergänge an gewissen Strecken nicht technisch gesichert werden. Stattdessen findet die Sicherung durch das Andreaskreuz statt, welches wir im folgenden Abschnitt näher erklären.

Laut der Bahnübergangsstatistik 2014 gibt es in Deutschland insgesamt 17.509 Bahnübergänge, davon sind etwa 6.600 unbeschrankt. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurde die Anzahl der Bahnübergänge immer weiter reduziert, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Stattdessen wird vermehrt auf Über- oder Unterführungen gesetzt.

Video: Die wichtigsten Verhaltensregeln am Bahnübergang

Welche Verhaltensregeln gelten bei Bahnübergängen?
Welche Verhaltensregeln gelten bei Bahnübergängen?

Woran können Sie einen Bahnübergang erkennen?

Am geläufigsten ist den meisten Autofahrern wohl ein beschrankter Bahnübergang mit Halb- oder Vollschranken. Doch viele weitere Verkehrszeichen weisen auf einen Bahnübergang hin. Allen voran steht hierbei das Andreaskreuz. Es besteht aus zwei weißen, schräg gekreuzten Balken, deren Enden rot gefärbt sind. Das Andreaskreuz (Zeichen 201) besagt, dass Züge Vorrang vor dem restlichen Verkehr haben.

Ein beschrankter Bahnübergang wird durch das Zeichen 150 gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um ein dreieckiges weißes Schild mit rotem Rahmen. Auf weißem Grund ist ein Zaun zu erkennen. Ein unbeschrankter Bahnübergang hingegen ist am Zeichen 151 zu erkennen. In Form und Farbe gleicht es dem Zeichen 150, allerdings ist hier ein Zug auf weißem Grund abgebildet.

Andreaskreuz mit rotem Blinklicht: Fahrzeuge und Fußgänger müssen warten.
Andreaskreuz mit rotem Blinklicht: Fahrzeuge und Fußgänger müssen warten.

Des Weiteren weisen Lichtzeichen bzw. Warn- und Blinklichter auf einen Bahnübergang hin. Auch akustische Warnsignale sind mancherorts verbreitet. Außerdem gibt es die sogenannten Baken. Diese werden in gewissen Abständen vor einem Bahnübergang angebracht.

Eine Bake hat ein bis drei rote Streifen, wovon jeder für einen Abstand von 80 Metern zum Bahnübergang steht. Eine Bake mit zwei Streifen weist demnach darauf hin, dass sich der Bahnübergang in 160 Metern Entfernung befindet.

Laut den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG) ist in Deutschland ein Bahnübergang an einer Eisenbahnstrecke, auf der Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h verkehren, unzulässig.

Regelungen der Straßenverkehrsordnung zum Bahnübergang

Was Verkehrsteilnehmer unbedingt zum Verhalten an einem Bahnübergang wissen müssen, ist § 19 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt, dass Schienenfahrzeuge an folgenden Stellen Vorrang haben:

  • Auf Bahnübergängen, die über Feld-, Fuß-, Rad- oder Waldwege führen
  • Auf Bahnübergängen, die mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet sind
  • In Hafen- und Industriegebieten.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVO gilt außerdem, dass Fahrzeuge vor dem Andreaskreuz und Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang warten müssen, wenn

  1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
  2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
  3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
  4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
  5. ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.

Des Weiteren müssen Personen und Fahrzeuge in bestimmten Situationen vor einem Bahnübergang, an welchem Züge keinen Vorrang haben, warten. Dies ist der Fall, wenn ein Bahnbediensteter sie mit einer roten Leuchte oder einer weiß-rot-weißen Fahne zum Halten auffordert. Wichtig ist außerdem, dass die Scheinwerfer von Fahrzeugen, die vor einem Bahnübergang warten, keinen anderen Verkehrsteilnehmer blenden.

Parken vor dem Andreaskreuz – Welche Regeln gelten hier?

Für das unrechtmäßige Parken vor einem Andreaskreuz wird ein Bußgeld fällig.
Für das unrechtmäßige Parken vor einem Andreaskreuz wird ein Bußgeld fällig.

Ein Bahnübergang ist auch beim Halten und Parken zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass Kfz-Fahrer innerorts fünf Meter vor und hinter einem Andreaskreuz nicht parken dürfen.

Wenn das Andreaskreuz verdeckt würde, dürfen Sie innerorts außerdem nicht zehn Meter vor bzw. hinter dem Schild parken und halten. Außerorts gelten verschärfte Regeln: Hier gilt das Parkverbot 50 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz.

Auch das Halten auf einem Bahnübergang ist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO verboten. Achten Sie deshalb stets darauf, dass Sie bei stockendem Verkehr vor dem Bahnübergang stehen bleiben. Dies ist auch in § 19 Abs. 3 StVO festgelegt.

Laut aktuellem Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen, wenn Sie fünf Meter vor bzw. hinter einem Andreaskreuz parken. Für das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Bahnübergang wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig, welches sich um 10 Euro erhöht, wenn dies mit einer Behinderung einherging.

Video: Anhalten am Bahnübergang

In welchen Situationen muss man am Bahnübergang anhalten?
In welchen Situationen muss man am Bahnübergang anhalten?

Wichtige Tipps für das Verhalten am Bahnübergang

Die folgenden grundsätzlichen Regeln sollten Sie an einem Bahnübergang unbedingt beachten:

  • Fußgänger und Radfahrer sollten Gleise nur an ausgewiesenen Bahnübergängen überqueren.
  • Vor allem an unbeschrankten und technisch nicht gesicherten Bahnübergängen sollten Sie stets mit verminderter Geschwindigkeit heranfahren.
  • Konzentrieren Sie sich außerdem voll auf die Situation, damit Sie eventuelle Warnsignale wahrnehmen können. Stellen Sie Gespräche ein und drehen Sie das Radio leiser, damit Sie Signaltöne oder einen sich nähernden Zug auch hören.
  • Kein Verkehrsteilnehmer sollte versuchen, einen Bahnübergang noch vor einem herannahenden Zug zu überqueren.
  • Sie sollten nie versuchen, geschlossene Halbschranken zu umfahren.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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