B196-Erweiterung im Führerschein: Was dürfen Sie damit fahren?

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Im Jahr 2020 kam es zu einer neuen Regelung im Verkehrsrecht, die wohl von vielen Kraftfahrern freudestrahlend begrüßt wurde: Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen seitdem auch leichte Motorräder fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen. Zuvor war dies nur mit einem A1-Führerschein gestattet. Nun reicht es aus, sich die Schlüsselzahl B196 im Führerschein eintragen zu lassen. Informationen dazu finden Sie hier.

Video: Alle Infos zur B196-Erweiterung

Im Video finden Sie Informationen rund um die Schlüsselzahl B196 im Führerschein.
Im Video finden Sie Informationen rund um die Schlüsselzahl B196 im Führerschein.

FAQ: Schlüsselzahl B196

Was sind die Voraussetzungen für die B196-Eintragung?

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Schlüsselzahl B196 beantragen zu können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ich interessiere mich für die Erweiterung B196. Was darf ich damit genau fahren?

Befindet sich in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl B196, dürfen Sie die gleichen Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen führen wie mit der Führerscheinklasse A1. Dazu gehören Krafträder (inklusive Beiwagen), die mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS) ausgestattet sind. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf einen Wert von 0,1 kW/kg jedoch nicht übersteigen.

Gilt die Schlüsselzahl B196 auch im Ausland?

Nein, die Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein hat im Ausland keinen Bestand, da es sich dabei um eine nationale Ziffer handelt. Daher dürfen Sie mit der B196-Erweiterung laut Gesetz nur im Inland leichte Motorräder steuern.

Schlüsselzahl B196: Die Voraussetzungen

Schlüsselzahl B196: Wie viel PS dürfen Sie damit fahren?
Schlüsselzahl B196: Wie viel PS dürfen Sie damit fahren?

Kraftfahrer, die sich die Erweiterung B196 im Führerschein eintragen lassen möchten, müssen im Vorfeld gewissen Voraussetzungen gerecht werden. Um welche es sich dabei genau handelt, ist in § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Demzufolge müssen die folgenden Punkte gegeben sein:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Teilnahme an einer Fahrschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theoriestunden und fünf praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten)

Nicht selten wird diese Schulung in der Fahrschule als B196-Intensivkurs angeboten. Haben Sie diesen erfolgreich hinter sich gebracht, erhalten Sie eine Bescheinigung darüber, die Sie innerhalb eines Jahres bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle einreichen müssen. Bei dem Antrag auf B196 ist kein Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs notwendig, da Sie bereits über die Klasse B verfügen und diese beiden Sachen daher normalerweise schon eingereicht haben, als Sie den Autoführerschein beantragt haben.

Achtung: Sollten Sie allein mit der B196-Bescheinigung Motorrad fahren, ohne die Eintragung der Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein vorgenommen zu haben, begehen Sie eine Straftat! Schließlich gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis, worauf gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen kann.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Schlüsselzahl B196 fahren?

Welche Kfz Sie genau fahren dürfen, nachdem Sie den B196-Schnellkurs absolviert und die Eintragung der Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein veranlasst haben, definiert ebenfalls die Fahrerlaubnis-Verordnung. In § 6b Absatz 1 FeV steht dazu Folgendes:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. […]“

Mit der Schlüsselzahl B196 im Führerschein dürfen Sie die gleichen Kfz fahren wie mit der Klasse A1.
Mit der Schlüsselzahl B196 im Führerschein dürfen Sie die gleichen Kfz fahren wie mit der Klasse A1.

Daraus ergibt sich: Haben Sie an der B196-Schulung teilgenommen und sich die Schlüsselzahl eintragen lassen, dürfen Sie mit den gleichen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein wie mit einem A1-Führerschein.

Doch Achtung: Auch wenn Sie damit die gleichen Kfz wie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 steuern dürfen, können Sie mit der Erweiterung B196 nicht auf die Klasse A2 erweitern.

Dazu wäre es notwendig, zunächst einmal einen Führerschein der Klasse A1 auf dem üblichen Weg zu erwerben und das Ganze mit einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung abzuschließen. Bei der Fahrschulung für die Eintragung B196 in der Fahrschule ist dies schließlich nicht der Fall, weshalb eine Erweiterung damit auch nicht möglich ist.

Welche Kosten kann die B196-Erweiterung verursachen?

Was die Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein kosten kann, ist pauschal nicht zu beziffern. Dies ist darin begründet, dass jede Fahrschule in Deutschland das Recht dazu hat, ihre Preise selbst festzulegen. Daher können allein die Kosten pro Theorie- und praktischer Fahrstunde regional stark variieren.

Die Gebühr, die Sie bei der Führerscheinstelle für den Antrag auf die Schlüsselzahl B196 im Führerschein entrichten müssen, liegt in der Regel zwischen 23 und 29 Euro. Benötigen Sie gegebenenfalls ein neues Foto, welches den biometrischen Vorgaben entspricht, sollten Sie auch die Kosten dafür nicht außer Acht lassen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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