B-Verstoß in der Probezeit: Das kommt auf Sie zu

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Nachdem sie eine Fahrerlaubnis erworben haben, befinden sich Fahranfänger zunächst einmal zwei Jahre lang in der sogenannten Probezeit. Diese Regelung gilt bereits seit 1986. In dieser Zeit drohen Führerscheinneulingen härtere Sanktionen, wenn sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen. In diesem Ratgeber klären wir, welche Zuwiderhandlungen als B-Verstöße klassifiziert werden und welche Folgen ein B-Verstoß in der Probezeit nach sich zieht.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

Ein B-Verstoß ist eine weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eines Fahranfängers in der Probezeit.

Welche Konsequenzen hat ein B-Verstoß?

Ein einzelner B-Verstoß hat keine Konsequenzen. Leisten sich Fahranfänger zwei solcher Regelmissachtungen, werden die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Ergeben zwei B-Verstöße einen A-Verstoß?

Ja, zwei B-Verstöße werden als ein A-Verstoß gewertet. Beispiele für B-Verstöße finden Sie hier.

Video: A- und B-Verstöße beim Führerschein auf Probe

Was hat es mit A- und B-Verstößen auf sich? Die Antwort gibt’s hier im Video.
Was hat es mit A- und B-Verstößen auf sich? Die Antwort gibt’s hier im Video.

Wann liegt ein B-Verstoß vor?

Welche Konsequenzen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?
Welche Konsequenzen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Während der Probezeit werden Regelmissachtungen in zwei Gruppen aufgesplittet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Verstöße)

In der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nachzulesen, welche Ordnungswidrigkeiten als A- bzw. als B-Verstoß angesehen werden. Damit Sie sich zumindest ein grobes Bild davon machen können, stellen wir Ihnen nun eine Auflistung einiger Verstöße der Kategorie B zur Verfügung:

Überziehen Sie den TÜV um mehr als acht Monate, begehen Sie einen B-Verstoß.
Überziehen Sie den TÜV um mehr als acht Monate, begehen Sie einen B-Verstoß.
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen: Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Reifen vor. Halten Sie sich als Fahranfänger in der Probezeit nicht daran und sind mit abgefahrenen Reifen unterwegs, liegt ein B-Verstoß vor. Sie müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie die Winterreifenpflicht missachten.
  • Parken auf Autobahn oder Kraftfahrstraße: Stellen Sie Ihr Auto ordnungswidrig auf einer Autobahn oder einer Kraftfahrstraße ab, haben Sie ebenfalls einen B-Verstoß begangen. Hier drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt.
  • Überziehen der Hauptuntersuchung: Schieben Sie es als Führerscheinneuling über acht Monate vor sich her, mit Ihrem Kfz beim TÜV vorstellig zu werden, und sind trotzdem im öffentlichen Straßenverkehr damit unterwegs, werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch hier haben Sie sich einen B-Verstoß in der Probezeit geleistet.
  • Keine oder falsche Absicherung eines liegengebliebenen Kfz mit zusätzlicher Gefährdung: Wer beispielsweise aufgrund einer Panne mit seinem Auto liegenbleibt und sich weigert, es vorschriftsgemäß abzusichern bzw. dabei falsch vorgeht und dadurch eine Gefährdung verschuldet, begeht einen B-Verstoß. Die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog bestehen in der Regel aus einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt.
  • Mitnahme von Kindern im Auto entgegen der Vorschriften: Die seit 2006 europaweit vorgeschriebene Anschnallpflicht sieht nicht nur vor, dass Sie während der Fahrt einen Gurt anlegen, sondern auch, dass Sie sicherstellen, dass Kinder dem nachkommen, wenn Sie sich in Ihrem Kfz befinden. Tun Sie dies nicht, liegt ein B-Verstoß vor. Sie erhalten bei einem nicht angeschnallten Kind ein Bußgeld von 60 Euro, bei mehreren Kindern sind es 70 Euro. In beiden Fällen droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis mit wesentlicher Einschränkung der Verkehrssicherheit: Waren Sie mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs, obwohl die jeweilige Betriebserlaubnis erloschen war und die Sicherheit im Verkehr wurde dadurch beeinträchtigt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt rechnen. Es handelt sich auch hierbei um einen B-Verstoß.
  • Verstöße gegen die vorgeschriebene Ladungs­sicherung: Als B-Verstoß wird es ebenfalls angesehen, wenn Sie in der Probezeit nicht dafür sorgen, dass die Ladung in Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß verstaut ist. Verzichten Sie darauf, sie so „zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen […]“ kann (§ 22 Absatz 1 StVO), müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg einstellen, wenn Sie dadurch Andere gefährdeten. Kam es sogar zu einem Unfall, erhöht sich der zu zahlende Betrag auf 75 Euro; der Punkt bleibt bestehen.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Hierzu zählt beispielsweise das unerlaubte Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. Schließlich werden Rettungsfahrzeuge dadurch behindert. Dieser B-Verstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

Können Straftaten als B-Verstöße angesehen werden?

Nicht immer muss es sich bei einem B-Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Manche B-Verstöße werden als Straftaten angesehen, die entsprechend nach dem Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert werden. Laut der Anlage 12 der FeV kann dies bei einer fahrlässigen Körperverletzung, einer fahrlässigen Tötung oder sonstigen Straftaten, die in Bezug zum Straßenverkehr stehen und nicht als A-Verstöße zu werten sind, der Fall sein.

Darüber, ob eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung in Kategorie A oder B einzuordnen ist, entscheidet stets die Schwere des jeweiligen Verstoßes. Nicht das Endergebnis der Tat an sich ist maßgeblich, sondern vielmehr die unerlaubte Handlung an sich. Dies beweist: Auch wenn ein B-Verstoß stets als weniger schwerwiegend bezeichnet wird, kann es sich dabei trotzdem um eine Straftat handeln.

Wie wirken sich B-Verstöße auf den Führerschein aus?

In der Probezeit kommen auf Fahranfänger nicht nur die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, wie es bei Kraftfahrern ist, die schon länger über eine Fahrerlaubnis verfügen. Vielmehr müssen sie mit weiteren Folgen rechnen, wenn sie sich entgegen dem Verkehrsrecht verhalten. Bei einem B-Verstoß ist dies allerdings noch nicht der Fall.

Ist der Führerschein schon nach einem B-Verstoß weg?
Ist der Führerschein schon nach einem B-Verstoß weg?

Erst zwei B-Verstöße bringen probezeitrelevante Maßnahmen mit sich. Diese bestehen aus einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Die Kosten dafür werden dem auffällig gewordenen Führerscheinneuling auferlegt. Beging dieser erst einen B-Verstoß und im Anschluss einen Verstoß der Kategorie A, muss er übrigens mit den gleichen Konsequenzen rechnen.

Wenn Sie sich als junger Autofahrer in der bereits verlängerten Probezeit zwei weitere B-Verstöße zuschulden kommen lassen, müssen Sie sich auf eine schriftliche Verwarnung einstellen. Hinzu kommt die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Ob Sie dem nachkommen, liegt jedoch allein in Ihrem Ermessen, die Teilnahme ist freiwillig.

Ändern Sie Ihr Verhalten auch danach nicht und begehen nicht nur einen B-Verstoß, sondern erneut gleich zwei, ist das Maß endgültig voll und die frischerworbene Fahrerlaubnis wird entzogen. Dieser Schritt geht mit einer Sperrfrist einher, die mindestens sechs Monate andauert. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es Ihnen in der Regel nicht erlaubt, einen neuen Führerschein zu beantragen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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