Richtiges Verhalten auf Autobahn und Kraftfahrstraße – Das ist zu beachten!

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Laut Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verfügt Deutschland über ein Autobahnnetz mit einer Länge von fast 13.000 Kilometern. Die Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Land ermöglichen es den Fahrern, besonders schnell von A nach B zu gelangen. Doch welche Verkehrsregeln müssen auf der Autobahn und Kraftfahrstraße beachtet werden?

Bußgeldkatalog für Verstöße auf der Autobahn

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFVerbot
Befahren der Autobahn mit einem nicht motorisierten Fahrzeug10 €
Benutzen der Autobahn mit einem Fahrzeug, dessen Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt weniger als 60 km/h beträgt20 €
Als Fußgänger Autobahn betreten10 €
außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die Autobahn aufgefahren25 €
... mit Gefährdung75 €1
... mit Unfall90 €1
Befahren der Ein- bzw. Ausfahrt einer Autobahn entgegen der Fahrtrichtung75 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfall110 €1
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf dem Seitenstreifen der Autobahn130 €1
... mit Gefährdung160 €1
... mit Unfall195 €1
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn200 €21 Monat
... mit Gefährdung 240 €21 Monat
... mit Unfall290 €21 Monat
Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot, dabei Andere behindert80 €1
... mit Unfall100 €1
Keine Rettungsgasse gebildet, obwohl der Verkehr stockte200 €21 Monat
... mit Behinderung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen240 €21 Monat
... mit Gefährdung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen280 €21 Monat
... mit Unfall320 €21 Monat
Unerlaubtes Befahren der Rettungsgasse240 €21 Monat
... mit Behinderung280 €21 Monat
... mit Gefährdung300 €21 Monat
... mit Unfall320 €21 Monat
In der Ein- oder Ausfahrt der Autobahn gewendet75 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfall110 €1
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn200 €21 Monat
... mit Gefährdung240 €21 Monat
... mit Unfall290 €21 Monat
Rückwärtsfahren auf der durchgehenden Fahrbahn200 €21 Monat
... mit Gefährdung240 €21 Monat
... mit Unfall290 € 21 Monat
Halten auf der Autobahn30 €
... mit Behinderung35 €
Parken auf der Autobahn70 €1
... mit Gefährdung85 €1
... mit Unfall 105 €1
Missachtung der Vorfahrt beim Einfahren auf die Fahrbahn75 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfall110 €1

Bußgeldrechner: Was droht bei Fehlverhalten auf der Autobahn?

Sie haben beim Auffahren auf die Autobahn die Vorfahrt missachtet oder sind an einer verbotenen Stelle aufgefahren und möchten nun wissen, welche Sanktionen auf Sie zukommen? Unser Bußgeldrechner zum Thema Autobahn zeigt Ihnen schnell und einfach, wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob zusätzlich noch die Eintragung von Punkten in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot droht.

FAQ: Regeln auf der Autobahn und Kraftfahrstraße

Wodurch zeichnet sich eine Autobahn aus?

Eine Autobahn hat in der Regel mindestens zwei Fahrspuren für jeweils eine Fahrtrichtung. Rechts davon findet sich meist noch ein Seitenstreifen. Die beiden Fahrtrichtungen sind baulich voneinander getrennt.

Wie schnell dürfen Sie auf der Autobahn fahren?

In Deutschland gibt es für Pkw kein allgemeines Tempolimit auf der Autobahn. Dort, wo keine zulässige Höchstgeschwindigkeit, etwa durch Verkehrsschilder, angegeben ist, dürfen Sie also so schnell fahren, wie Sie möchten. Die empfohlene Richtgeschwindigkeit liegt aber bei 130 km/h. Wohnmobile und Pkw mit Anhänger sowie Lkw dürfen auf der Autobahn maximal 80 km/h fahren.

Welches Bußgeld droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn?

Das kommt darauf an, um wie viel km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Diese Tabelle zeigt, mit welchem Bußgeld Sie rechnen müssen.

Video: Die Kraftfahrstraße und ihre Regeln

Was ist eine Kraftfahrstraße genau und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? Die Antwort gibt es im Video.
Was ist eine Kraftfahrstraße genau und gelten dort besondere Regeln? Die Antwort gibt es im Video.

Weitere Ratgeber zum Fahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Wodurch zeichnen sich Autobahn und Kraftfahrstraße aus?

Geblitzt auf der Autobahn? Neben einem Bußgeld drohen unter Umständen Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.
Geblitzt auf der Autobahn? Neben einem Bußgeld drohen unter Umständen Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.

Zwar sehen sich Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland oft sehr ähnlich, trotzdem gibt es entscheidende Unterschiede zwischen den beiden. Eine Autobahn wird mit dem Verkehrszeichen 330 gekennzeichnet. Es zeigt zwei weiße Fahrbahnen auf blauem Grund. Autobahnen haben in der Regel zwei Fahrbahnen für jede Richtung, die jeweils über mindestens zwei Spuren verfügen. Rechts der Fahrstreifen befindet sich meist noch ein zusätzlicher Seitenstreifen.

Das Verkehrszeichen 330 weist auf eine Autobahn hin.
Das Verkehrszeichen 330 weist auf eine Autobahn hin.

Im Regelfall trennt ein Mittelstreifen die beiden Fahrbahnen voneinander. Schutzplanken oder -wände sorgen dafür, dass ein Fahrzeug bei einem Unfall nicht auf die andere Fahrbahn gerät. Eine Kraftfahrstraße – häufig auch Schnellstraße genannt – sieht oft ähnlich aus, wird jedoch mit dem Verkehrszeichen 331 markiert.

Dieses zeigt ein weißes Fahrzeug in Frontansicht auf blauem Grund. Im Gegensatz zu Autobahnen gibt es jedoch auch Kraftfahrstraßen, die über keine bauliche Trennung der Fahrbahnen verfügen.

Während Fußgänger eine Kraftfahrstraße an dafür vorgesehenen Stellen, etwa entsprechenden Ampelanlagen, überqueren dürfen, ist das Betreten der Autobahn verboten. Des Weiteren können Kraftfahrstraßen auf gleicher Ebene gekreuzt werden, Autobahnen jedoch nicht.

Schon gewusst? Am 6. August 1932 wurde die erste deutsche Autobahn, die von Köln nach Bonn führte und etwa 20 Kilometer lang war, vom damaligen Kölner Bürgermeister Konrad Adenauer eröffnet. Sie besteht heute als A 555 immer noch.

Weitere Informationen über bestimmte Straßenarten

Grundlegende Regeln für das Fahren auf der Autobahn

§ 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zu entnehmen, welche Verkehrsregeln auf der Autobahn und Kraftfahrstraße in Deutschland zu beachten sind. Zunächst dürfen diese besonderen Straßen nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 60 km/h liegt. Außerdem dürfen Fahrzeug und Ladung eine Höhe von vier Metern sowie eine Breite von 2,55 Metern nicht überschreiten. Eine Ausnahme gilt für Kühlfahrzeuge, die maximal 2,60 Meter breit sein dürfen.

Möchten Sie die Autobahn verlassen, ist dies nur an bestimmten Stellen erlaubt.
Möchten Sie die Autobahn verlassen, ist dies nur an bestimmten Stellen erlaubt.

Des Weiteren ist gesetzlich festgelegt, dass Sie auf eine Autobahn nur an einer gekennzeichneten Anschlussstelle einfahren dürfen, während die Einfahrt auf eine Kraftfahrstraße an Kreuzungen oder Einmündungen möglich ist. Auch das Ausfahren ist genau geregelt.

Sie dürfen eine Autobahn nur an Stellen verlassen, die durch eine Ausfahrttafel und bzw. oder durch das Pfeilzeichen ausgewiesen sind. Die Ausfahrt von einer Kraftfahrstraße ist nur dort erlaubt, wo auch die Einfahrt zugelassen ist, nämlich an Einmündungen und Kreuzungen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt hat. Fahren Sie also auf eine Autobahn, dürfen Sie erst dann von der Beschleunigungsspur auf die eigentliche Fahrbahn wechseln, wenn dort ausreichend Platz ist.

Des Weiteren dürfen Sie weder auf der Autobahn noch auf der Kraftfahrstraße wenden oder rückwärts fahren. Zudem ist das Halten, auch auf dem Seitenstreifen, verboten.

Wann gilt das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn?

Vom Rechtsfahrgebot auf der Autobahn kann in bestimmten Fällen abgesehen werden.
Vom Rechtsfahrgebot auf der Autobahn kann in bestimmten Fällen abgesehen werden.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das sogenannte Rechtsfahrgebot. Dieses ist in § 2 Abs. 2 der StVO festgehalten. Dort heißt es, dass Personen in allen Situationen, nicht nur beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit, möglichst weit rechts fahren müssen. Diese Regelung gilt demnach auch auf der Autobahn.

Viele Autofahrer ärgern sich, wenn ein sogenannter „Mittelspurschleicher“ die Autobahn blockiert und andere Fahrer am schnelleren Vorankommen hindert.

Doch nicht immer ist das beständige Fahren auf der mittleren Spur verboten. § 7 Abs. 3c StVO enthält nämlich eine Ausnahmeregelung. Dort heißt es:

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.

Ist also ab und zu ein Fahrzeug auf der rechten Spur unterwegs, dürfen Fahrer durchgängig auf der mittleren Spur bleiben. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass es zu weniger gefährlichen Spurwechseln kommt. Doch wie genau ist nun das „hin und wieder“ aus dem Gesetzestext zu verstehen?

Hierfür gibt es leider in Deutschland keine exakten gesetzlichen Vorgaben. Als Richtwert können Sie jedoch den folgenden nehmen: Ist davon auszugehen, dass Sie bei gleichbleibender Geschwindigkeit mehr als 20 Sekunden auf der rechten Spur bleiben könnten, so ist ein Spurwechsel nötig.

Mehr über Mittelspurschleicher erfahren Sie auch in diesem Video:

Welche Bußgelder drohen Mittelspurschleichern?
Welche Bußgelder drohen Mittelspurschleichern?

Verstoßen Fahrer gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn und behindern dabei andere Verkehrsteilnehmer, droht nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg. Kommt es infolge des Verstoßes zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 100 Euro.

So bilden Sie eine Rettungsgasse auf der Autobahn

Bei einem Stau ist es äußerst wichtig, eine Rettungsgasse auf der Autobahn zu bilden.
Bei einem Stau ist es äußerst wichtig, eine Rettungsgasse auf der Autobahn zu bilden.

Im Jahr 2016 kam es auf den Autobahnen in Deutschland laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates zu fast 21.2000 Verkehrsunfällen mit Personenschaden. In solchen Situationen ist es für die Verletzten wichtig, dass ihnen so schnell wie möglich geholfen wird. Aus diesem Grund müssen Fahrzeugführer bei einem Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden. Diese ermöglicht es den Rettungskräften, den Unfallort innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.

Viele Auto- und Lkw-Fahrer sind jedoch unsicher, wie sie sich verhalten müssen. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Die Rettungsgasse wird grundsätzlich zwischen der linken Spur der der recht danebenliegenden Spur gebildet. Dabei ist es egal, über wie viele Spuren die Autobahn insgesamt verfügt. Bei einer vierspurigen Autobahn müssen also die Fahrzeuge, die sich auf der linken Spur befinden, möglichst weit nach links fahren. Alle anderen Fahrzeuge auf den restlichen drei Spuren müssen nach rechts ausweichen.

Seit Oktober 2017 müssen Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, mit höheren Bußgeldern rechnen: Statt wie zuvor 20 Euro werden nun mindestens 200 Euro fällig. Des Weiteren drohen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall, steigen die Bußgelder auf maximal 320 Euro an, weiterhin kommt es zu einem einmonatigen Fahrverbot.

Weitere Informationen zum Fahren auf ausländischen Autobahnen

Auf der Autobahn: Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?

Bei guten Verhältnissen wird auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.
Bei guten Verhältnissen wird auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.

Weltweit ist Deutschland als das Land mit den Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen bekannt. Viele träumen davon, ihr Fahrzeug einmal richtig ausfahren zu können. Doch wie schnell darf man nun wirklich auf der Autobahn fahren?

Auf den Autobahnen in Deutschland wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Eine allgemein für die Autobahn gültige Geschwindigkeit gibt es jedoch nicht, auch wenn häufig ein allgemeines Tempolimit gefordert wird. Auf vielen Abschnitten der Autobahnen, etwa an gefährlichen Stellen oder dort, wo ein hohes Verkehrsaufkommen festzustellen ist, sind Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten.

Die Höchstgeschwindigkeit von Lkw auf der Autobahn liegt bei 80 km/h. Dieses Tempolimit gilt auch für Pkw, Wohnmobile und Zugmaschinen mit Anhänger. Diese Regeln greifen nicht nur auf der Autobahn, sondern auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen begrenzt sind.

Es gibt jedoch auch Fahrzeuge, die auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße maximal 60 km/h schnell sein dürfen. Hierzu zählen:

  • Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,
  • Zugmaschinen mit zwei Anhängern und
  • Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen.
Denken Sie daran: Die in der StVO angegebenen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und anderen Verkehrswegen gelten nur bei günstigen Umständen. Bei schlechter Sicht, Regen, Nebel oder Glätte ist die Geschwindigkeit natürlich dementsprechend anzupassen.

Erlaubte Geschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße

Auch bei einer auf der Autobahn begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung wird nach inner- und außerorts unterschieden.
Auch bei einer auf der Autobahn begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung wird nach inner- und außerorts unterschieden.

Im Gegensatz zur Autobahn gelten auf der Kraftfahrstraße die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen, die § 3 der StVO zu entnehmen sind.

Ausnahmen bestehen natürlich, wenn entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt sind, die beispielsweise das schnellere Fahren erlauben.

Ausnahmen bestehen bei Kraftfahrstraßen, die über eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen verfügen sowie bei solchen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Dort gelten bezüglich der Geschwindigkeit die gleichen Regeln wie für die Autobahn.

Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn geahndet?

Eine auf der Kraftfahrstraße oder Autobahn begangene Geschwindigkeitsüberschreitung wird genauso behandelt wie andere Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung. Den folgenden Tabellen können Sie entnehmen, wie hoch die jeweilige Geldbuße ausfällt und ob Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen, wenn Sie zu schnell auf der Autobahn unterwegs waren.

Bußgeldtabelle: Mit dem PKW außerorts zu schnell gefahren

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
außerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h40 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h60 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h150 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €11 Monat*Hier prüfen **
41 - 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Bußgeldtabelle: Innerorts zu schnell gefahren

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
innerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h50 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h70 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h115 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h180 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Beachten Sie: Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass, wenn sie auf einer innerstädtischen Autobahn geblitzt werden, dies als innerörtlicher Verstoß gewertet werden kann. Diese Entscheidung fällte das Kammergericht Berlin im Jahr 2011 (AZ 3 W S (B) 158/04). Möchten Sie wissen, wie hoch das Bußgeld in Ihrem Fall ausfallen wird, können Sie dazu einen Bußgeldrechner verwenden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise

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