Wenn der Wind immer eisiger wird und die Straßen vor Schnee und Glätte glitzern, können Sie entweder die Kälte verfluchen oder die Schönheit bewundern. Als Fahrzeugführer sollten Sie sich aber auf jeden Fall damit auseinandersetzen, wie Sie ihr Auto winterfest machen und welche besonderen Regeln jetzt gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten.
Besondere Bußgelder im Winter zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot | Lohnt sich ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bei eingeschränkter Sichtweite (durch Schneefall) unter 50 m (innerorts) | ||||
Bis 25 km/h | 80 | 1 | Hier prüfen | |
26 – 30 km/h | 100 | 1 | Hier prüfen | |
31 – 40 km/h | 160 | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
41 – 50 km/h | 200 | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 – 60 km/h | 280 | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
61 – 70 km/h | 480 | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 680 | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
... bei eingeschränkter Sichtweite (durch Schneefall) unter 50 m (außerorts) | ||||
Bis 30km/h | 80 | 1 | Hier prüfen | |
31 – 40 km/h | 120 | 1 | Hier prüfen | |
41 – 50 km/h | 160 | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 – 60 km/h | 240 | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
61 – 70 km/h | 440 | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 600 | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
FAQ: Auto winterfest machen
Die Winterreifenpflicht in Deutschland besteht, sobald die Straßen verschneit oder überfroren sind.
Sowohl im Kühler als auch in den Wischanlagen befinden sich Flüssigkeiten, die bei kalten Temperaturen gefrieren. Das Frostschutzmittel verhindert dies und sorgt dafür, dass die Systeme somit einsatzfähig bleiben. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, andernfalls drohen mindestens 10 Euro Verwarnungsgeld. Mit vereisten Scheiben dürfen Sie nicht fahren.
Weitere Ordnungswidrigkeiten, die vorwiegend im Winter relevant sind
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen gefahren | 60 | 1 |
… mit Behinderung | 80 | 1 |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren | 100 | 1 |
… mit Gefährdung | 120 | 1 |
… mit Unfall | 145 | 1 |
Trotz Sichtbehinderung durch Schnee ohne Abblendlicht gefahren (innerorts) | 25 | |
… mit Sachbeschädigung | 35 | |
Trotz Sichtbehinderung durch Schnee ohne Abblendlicht gefahren (außerorts) | 60 | 1 |
… mit Gefährdung | 75 | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 90 | 1 |
Frontscheibe nicht vollständig freigekratzt oder Seiten- bzw. Außenspiegel nicht freigekratzt | 10 | |
Beleuchtungseinrichtungen nicht von Beschmutzung durch Schnee und Eis befreit | 10 | |
… mit Gefährdung | 15 | |
… mit Sachbeschädigung | 35 | |
Auf Strecken mit Schneekettenpflicht ohne Schneeketten gefahren | 20 | |
Motor warmlaufen lassen | 10 |
Wichtige Informationen zum Fahren im Winter
Video: Fahren bei Schnee und Eis
Spezielle Verkehrsregeln im Winter
Inhalt
Bevor Sie Ihr Auto winterfest machen, sollten Sie sich zunächst mit den besonderen Verkehrsregeln auseinandersetzen, die vor allem bei Schnee und Kälte Anwendung finden. Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengestellt:
- Bei zugeschneiten Verkehrsschildern müssen Sie natürlich nicht aussteigen, um zu erfahren, was draufsteht. Sind diese nicht erkennbar, müssen die Autofahrer in der Regel keine Bußgelder oder Ähnliches erwarten, sollten Sie bspw. darauf vorgeschriebene Geschwindigkeitslimits nicht erkennen können. Ausnahmen: Bei ortskundigen Fahrern wird jedoch erwartet, dass sie die Strecke und die darauf geltenden Verkehrsregeln kennen. Auch Vorfahrt- und Stoppschilder müssen beachtet werden, denn diese sind aufgrund ihrer Form unverwechselbar.
- Nicht nur Sie müssen Ihr Auto winterfest machen, auch die Straßen müssen dem Wetter entsprechend auf Vordermann gebracht werden. Hinsichtlich Streufahrzeugen sollten Sie einige Dinge beachten: Auf der Autobahn muss eine Spur freigemacht werden, um diese passieren zu lassen. Ein angemessener Abstand und rücksichtsvolles Wiederholen wird außerdem bzgl. Streufahrzeugen vorausgesetzt.
- Entsteht an Ihrem Wagen Schaden durch ein Streufahrzeug, haftet der jeweilige Halter. Dem Fahrer muss jedoch ein Verschulden nachgewiesen werden.
- Achtung, wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind: Sollten Sie eine Firma erwischen, die das entsprechende Auto noch nicht winterfest machen ließ, muss sie ihre Kunden darauf nicht hinweisen. Sollten Sie bspw. ohne die entsprechenden Reifen von der Polizei angehalten werden, müssen Sie selbst das Bußgeld zahlen, wie es oben in der Bußgeldtabelle aufgeführt ist.
- Um Ihr Auto nicht an den Winter zu verlieren, sollten Sie bei der Parkplatzsuche aufpassen: Wird der Wagen durch Dachlawinen beschädigt, haftet nicht der Hausbesitzer, sondern der Kfz-Halter. Es wird vorausgesetzt, dass sich jeder Fahrzeugführer über die Gefahr der Dachlawinen bewusst ist und entsprechend vorausschauend handelt.
- Wie oben im Auszug aus dem Bußgeldkatalog erkenntlich, sollten Sie Scheiben und Beleuchtungsanlagen von Schnee und Eis befreien, damit Sie durch erstere das vollständige Sichtfeld nutzen können und letztere ihre volle, vor allem im Winter häufig notwendige Funktion entfalten können.
- Sie können natürlich nicht unaufhörlich Schnee von Ihrem Auto schaufeln. Das wird insbesondere bei der Kontrolle von Parkausweisen berücksichtigt: Der Kontrolleur muss den Schnee von der Frontscheibe wischen, um den dahinterliegenden Parkausweis bzw. die Parkscheibe sehen zu können. Sie selbst trifft keine Schuld, wenn der Parkausweis allein durch den Schnee nicht sichtbar ist.
Weitere Ratgeber für den Winter
Der Wintercheck fürs Auto – eine Checkliste
Sobald es kälter wird und das Wetter sich langsam auch auf den Verkehr und die Straßenverhältnisse auszuwirken beginnt, müssen Kfz-Halter ihr Auto winterfest machen. Unsere Checkliste soll dabei helfen, dies so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu gehört nicht nur, die richtige Winterausrüstung für ihre Auto bereitzustellen und entsprechendes Zubehör à la Eiskratzer u. Ä. zu besorgen. Auch intensive Reinigung und Pflege sind unverzichtbar.
1. Winterreifen – Wann und wie tief?
Es gibt kein genaues Datum, ab dem Sie unbedingt Winterreifen drauf haben müssen oder vor dem Sie sich noch nicht darum kümmern müssen. Vielmehr ist in der StVO in diesem Zusammenhang von winterlichen Wetterverhältnissen die Rede.
Als Orientierung können Sie sich Folgendes merken:
- Die O-Regel: Diese besagt, um Ihr Auto winterfest zu machen, fahren Sie am besten von Oktober bis Ostern mit Winterreifen.
- Temperaturen unter sieben Grad: Spätestens dann sollten Sie sich um entsprechende Reifen kümmern, um Ihr Auto winterfit zu machen.
Dabei sollten Sie beachten: Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt pauschal eine Reifenprofiltiefe von 1,6 mm vor. Experten merken jedoch an, dass im Winter die Reifen nicht auf weniger als 4 mm runtergefahren werden sollten, um das Auto winterfest zu machen – und es auch zu halten.
2. Frostschutzmittel für Kühler und Wischanlagen
Um Ihrem Auto die angemessene Winterausrüstung nicht zu verwehren, darf der Frostschutz für Kühler und Scheibenwischer nicht vergessen werden.
Bei unserem Klima dürften Flüssigkeiten für Temperaturen bis zu minus 25 Grad ausreichend sein.
Die Kontrolle sollte jedoch unbedingt bei kaltem Motor durchgeführt werden, da die Gefahr sonst hoch ist, dass Sie sich verbrühen, während Sie Ihr Auto winterfest machen.
3. Lang lebe (hoffentlich) die Batterie!
Auch die Batterie muss winterfest gemacht werden, denn die kalte Jahreszeit kann sich schnell auch auf ihr Gemüt auswirken. Wenn Sie Ihr Auto dem Wintercheck unterziehen, sollten Sie demnach auch einen Blick auf die Batterie werfen.
4. Winterfeste Türdichtungen mit viel Pflege
Auch die Türdichtung am Auto sollten Sie winterfest machen. Friert diese zu und wird vom Fahrer dann gewaltsam aufgerissen, kann es zu einem dauerhaften Schaden kommen. Vorbeugen können Sie auch hier durch Reinigung und durch Pflege mit entsprechenden Mitteln. Solche können u. a. Fettstifte oder Silikon sein, welche die empfindlichen Gummilappen geschmeidig halten und ein Zufrieren verhindern.
5. Der Blick aufs Motoröl
Befällt der Frost zunehmend Ihr Auto, ist auch ein Blick in die Ölwanne vonnöten, um das Fahrzeug winterfest zu machen.
Mit zunehmender Kälte verdickt sich dort die Flüssigkeit, und die Ölreste, die sich über das Jahr angesammelt haben, sind dabei auch nicht förderlich. Sie sollten daher vor der eisigen Jahreszeit überprüfen, ob Sie neues Motoröl benötigen.
Wenn Sie mit einem harten Winter rechnen, könnten Sie zudem überlegen, ob Sie sich spezielles Winteröl besorgen möchten – das ist etwas dünnflüssiger und damit für das Kfz im Winter schonender.
6. Beleuchtungsanlagen checken für die volle Leuchtkraft
Insbesondere in der dunklen Jahreszeit sind saubere und funktionierende Beleuchtungsanlagen am Auto von großer Wichtigkeit im Straßenverkehr. Um Ihr Auto winterfest zu machen, sollten Sie daher auch die Lichter am Fahrzeug einer gründlichen Inspektion unterziehen und im Zweifelsfall eine Werkstatt daraufschauen lassen, ob sie auch voll funktionsfähig sind.
Video zur Schneekettenpflicht: Wann gilt sie?
Tipps zur richtigen Einlagerung von Oldtimern für den Winter finden Sie auf dieser Seite.
Moin
Wenn jeder der ein Fahrzeug in Betrieb nimmt sich vor der Fahrt auch davon überzeugt das die Beleuchtung eine Rolle spielt
und nicht ganz unwichtig ist um auch gesehen zu werden und nicht wie viele Möchtegern Kraftfahrzeugführer nur fahren und sich nicht drum kümmern das die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist wenn nicht Mal eine Abfahrtkontrolle zu viel
“ Zeit “ kostet . Ich persönlich habe mehr als genug drauf hingewiesen dass nur z.B. mit einen kaputten Licht oder ausgefallenden Bremslicht gefahren wird kam öfters die Antwort keine Zeit oder bin im Stress etc.
Beobachten könnte ich auch das die Polizei es nicht ahndet weil es Schreibkram bedeutet.
Da sollte man Mal ansetzen und den jährlichen Beleuchtung Steyr zur Pflicht werden lassen.
Interessant, dass es kein bestimmtes Datum gibt, zu dem man Winterreifen drauf haben muss. Ich mache es persönlich immer nach eigenem Gefühl. Mein Autoservice schickt mir auch immer Erinnerungskarten.
Ich habe mich in diesem Jahr selbst um den Wechsel auf Winterreifen gekümmert. Nachdem ich Ihren Artikel gelesen habe, bin ich mir nicht sicher, ob die Reifenprofiltiefe noch den Vorschriften entspricht. Ich werde mir einen Autoservice suchen und hier mein kleines Auto auf Winterfestigkeit testen lassen.
Jetzt, dass der Winter hart gekommen ist, hatte ich vor, winterfeste Türdichtungen zu machen. Dafür werde ich schauen, wo ich am besten eine Erzeugung von Gummiteilen finde, um mein Auto richtig winterfest zu machen. Vielen Dank für die hilfreichen Tipps, die werde ich mir bestimmt merken.