Bei Kraftfahrzeugen ist der Wertverlust gerade in den ersten fünf Jahren enorm. Zwar flaut dieser dann deutlich ab, doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, an welchem es wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht, ein altes Kfz für die Hauptuntersuchung fit zu machen. Wird der Wagen dann nicht mehr genutzt, müssen Sie sich mit der Kfz-Entsorgung beschäftigen. Wo Sie ein Auto verschrotten lassen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Auto verschrotten
Die Verschrottung von einem Auto kann auf einem sogenannten Wertstoffhof erfolgen. Es handelt sich dabei um Betriebe, die speziell für die Autoentsorgung zugelassen sind. Zudem müssen Händler den Wagen zurücknehmen, wenn Sie diesen nicht wesentlich verändert haben (zum Beispiel durch umfangreiche Umbauten bzw. Tuning).
Ein Auto zu verschrotten, erscheint immer dann sinnvoll, wenn es wirtschaftlich keinen Sinn ergeben würde, eine Autoreparatur durchzuführen. Das kann zum Beispiel nach einem Unfall oder auch bei einer anstehenden Hauptuntersuchung der Fall sein.
Bei einer Rückgabe an den Händler fallen für die Autoentsorgung keine Kosten an. Bringen Sie das Fahrzeug selbst zu einem Wertstoffhof, so wird in aller Regel eine Grundgebühr im niedrigen dreistelligen Bereich fällig. Allerdings werden die Kosten reduziert oder können ganz entfallen, wenn der Wagen noch einen kleinen Restwert hat.
Wann ist eine Autoverschrottung nötig?
Inhalt
Nach einer schwerwiegenden Kollision im Straßenverkehr kommt es nicht selten vor, dass die Fahrzeuge danach ein wirtschaftlicher Totalschaden sind. Das bedeutet, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnen würde, da die Reparaturkosten den Restwert des Wagens deutlich übersteigen würden.
Gerade, wenn es sich um ältere Wagen handelt, stellt sich oft die Frage, ob überhaupt noch ein Restwert vorhanden ist. Das ist auch der Fall, wenn das Fahrzeug ein Alter erreicht hat, mit welchem es ohne aufwändige Reparaturen nicht mehr durch den TÜV kommt.
In den beiden genannten Fällen bleibt als einzige Option meist, das Auto verschrotten zu lassen. Für eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung des Kfz ist der Fahrzeughalter verantwortlich.
Wo Sie ein Auto verschrotten lassen können
Grundsätzlich haben Sie zwei Optionen, wenn Sie ein Auto verschrotten lassen wollen. Die erste ist, den Wagen an den Hersteller zurückzugeben. Dieser ist verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen und sich dann um die Entsorgung zu kümmern.
Allerdings gibt es auch Fälle in denen eine Rücknahme vom Hersteller ausgeschlossen ist. Das ist laut § 3 Absatz 4 Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) zum Beispiel möglich, wenn
- der Wagen zuletzt nicht in der EU zugelassen war,
- er weniger als einen Monat zugelassen war, bevor die Stilllegung erfolgte,
- dieser bereits als Ersatzteillager herhalten mussten (wichtige Komponenten nicht mehr vorhanden sind),
- zusätzliche Abfälle zur Karosserie hinzugefügt wurden oder
- dessen Fahrzeugbrief verändert wurde.
Wenn Sie aus den genannten Gründen das Fahrzeug nicht beim Hersteller entsorgen lassen können, müssen Sie ggf. auf einen Wertstoffhof zurückgreifen. Es muss sich dabei um einen anerkannten Betrieb handeln, wie in § 4 Absatz 1 AltfahrzeugV definiert ist:
Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Auto verschrotten: Welche Kosten Sie einplanen müssen
Wie hoch die Kosten ausfallen, wenn Sie ein Auto verschrotten lassen, lässt sich nicht pauschal beziffern. Ein Hersteller muss den Wagen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, unentgeltlich zurücknehmen und sich um die Entsorgung kümmern.
Beauftragen Sie eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen anerkannten Demontagebetrieb, fällt meist eine Gebühr im niedrigen dreistelligen Bereich an. Diese kann sich erhöhen, wenn der Betrieb das Fahrzeug direkt bei Ihnen abholt. In einigen Fällen kann die Gebühr allerdings entfallen, wenn das Fahrzeug noch einen Restwert hat.
Interessant: Hat der Betrieb die Pkw-Entsorgung erfolgreich durchgeführt, erhalten Sie einen sogenannten Verwertungsnachweis. Mit diesem können Sie das Kfz bei der Zulassungsbehörde endgültig abmelden.