Auto anmelden, ummelden, abmelden: Wie funktioniert’s?

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Ein neues Auto anmelden, nach einem Umzug das Auto ummelden oder das alte Auto endgültig abmelden – das ist oft leichter gesagt als getan. Damit daraus kein langwieriger Prozess wird, sollten Sie sich vorher informieren, welche Dokumente Sie für eine Kfz-Anmeldung oder -Ummeldung benötigen, welche Gebühren dabei auf Sie zukommen und ob eine Kfz-Anmeldung oder -Abmeldung vielleicht auch online möglich ist.

FAQ: Auto anmelden, ummelden, abmelden

Wie kann ich ein Auto anmelden?

Ein Fahrzeug muss bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt davon ab, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt und ob Sie ein Wunschkennzeichen beantragen. Welche Unterlagen für die Kfz-Zulassung erforderlich sind, erfahren Sie hier.

Wann muss ich ein Auto ummelden?

Ein Auto muss nach einem Umzug bei der Zulassungsbehörde umgemeldet werden. Die Ummeldung ist mit Kosten verbunden, die sich erhöhen, wenn zusätzlich ein Halterwechsel hinzukommt.

Wie muss ich mein Auto abmelden?

Abmelden können Sie ein Auto ebenfalls bei der Zulassungsstelle. Auch hier werden Kosten erhoben und es wird ein Nachweis über den Verbleib bzw. die Verwertung des Altwagens benötigt.

Weitere Informationen zur Um- und Abmeldung vom Auto

Ein neues Auto gekauft – Wie kann ich ein Kfz anmelden?

Bei der Kfz-Zulassung werden Kosten von der Zulassungsbehörde erhoben.
Bei der Kfz-Zulassung werden Kosten von der Zulassungsbehörde erhoben.

Die Zulassungsstelle ist in der Regel der erste Anlaufpunkt, wenn sie ein Auto ummelden, abmelden und auch anmelden wollen. Kaufen Sie sich ein neues Auto, muss das Neufahrzeug immer bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. In jedem Fall brauchen Sie den dazugehörigen Kaufvertrag, da dieser von vielen Ämtern bei der Kfz-Anmeldung verlangt wird. Auch Gebrauchtwagen müssen bei der Zulassungsstelle neu angemeldet werden.

Auto anmelden: Welche Kosten fallen an?

Auto anmelden: Für die Kfz-Zulassung werden einige Unterlagen benötigt.
Auto anmelden: Für die Kfz-Zulassung werden einige Unterlagen benötigt.

Für die Kfz-Anmeldung werden gewisse Kosten von den Kfz-Behörden erhoben, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Das heißt, die Kosten für die Kfz-Zulassung können variieren.

Für die Anmeldung eines Neuwagens zahlen Sie im Durchschnitt 26 Euro. Bei einem Gebrauchtwagen verhält sich das anders. Hier ist der zu zahlende Betrag davon abhängig, ob Sie das gebrauchte Fahrzeug innerhalb oder außerhalb eines Zulassungsbezirks zulassen wollen.

  • Anmeldung innerhalb des Zulassungsbezirks: Melden Sie einen Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirks an, kostet das durchschnittlich 11 Euro. Wechselt hierbei zusätzlich der Halter des Fahrzeugs, kostet das im Durchschnitt 18 Euro.
  • Anmeldung außerhalb des Zulassungsbezirks: Bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens außerhalb des Zulassungsbezirks zahlen Sie durchschnittlich 26 Euro. Kommt hier ein Halterwechsel dazu, zahlen Sie im Durchschnitt 28 Euro.
Achtung: Für Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an, für dieses zahlen Sie nämlich in der Regel bei allen Kfz-Zulassungsbehörden einen Betrag von 10,20 Euro. Die Vorabreservierung eines Wunschkennzeichens kostet Sie 2,60 Euro.

Kfz-Zulassung: Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um das Auto zulassen zu können, sind gewisse Unterlagen einzureichen. Welche das sind, kann auch davon abhängen, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen anmelden. Aber was brauche ich denn zum Auto anmelden?

Neuwagen – Für die-Kfz-Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich.
  • Benötigt werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (hieß früher Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (hieß früher Fahrzeugbrief).
  • Sie benötigen die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) als Nachweis über die bestehende Kfz-Versicherung.
  • Verlangt wird außerdem eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat).
Hinweis für die Anmeldung von Gebrauchtwagen
Sobald ein Fahrzeug schon einmal zugelassen war, zählt es als Gebrauchtwagen. Bei der Zulassung von einem Gebrauchtwagen benötigen Sie außerdem einen Nachweis über die Hauptuntersuchung und über die Abgasuntersuchung.

Kann ich eine Vollmacht für die Kfz-Anmeldung ausstellen?

Kfz-Zulassung: Kann eine Vollmacht für eine andere Person ausgestellt werden?
Kfz-Zulassung: Kann eine Vollmacht für eine andere Person ausgestellt werden?

Sollte es Ihr Terminplan nicht zulassen, können Sie eine andere Person mit der Kfz-Anmeldung beauftragen. Hierfür müssen Sie eine Vollmacht erstellen, die aussagt, dass diese Person in Ihrem Namen die Zulassung des Fahrzeugs ausführen darf. Diese ist übrigens nicht nötig, wenn Sie ein Auto ummelden oder abmelden.

Diese Vollmacht muss mindestens den vollständigen Namen, Anschrift und Unterschrift sowohl des Auftragstellers als auch des Beauftragten und wichtige Angaben zum Fahrzeug enthalten.

Viele Zulassungsbehörden stellen außerdem auf ihren Internetseiten ein Formular für die Vollmacht der Kfz-Zulassung bereit. Der Bevollmächtige muss seinen eigenen Personalausweis sowie den des Vollmachtgebers entweder im Original oder in Kopie vorlegen, sowie alle erforderlichen Dokumente.

Nach dem Umzug – Wie kann ich mein Kfz ummelden?

Ein Umzug ist oft schon stressig genug, dabei darf aber nicht vergessen werden, dass auch das Auto umgemeldet werden muss, denn die Ummeldung ist in Deutschland Pflicht. Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach dem Umzug nicht rechtzeitig ummelden, zahlen Sie laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 15 Euro.

Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen Sie Ihr Auto unverzüglich ummelden. Eine wirkliche Frist gibt es demnach nicht, aber die Behörde kann entscheiden, nach welchem Zeitraum ohne erfolgte Autoummeldung ein Bußgeld verhängt wird.

Bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks können Sie außerdem parallel zur Adressänderung im Personalausweis die Ummeldung des Kfz im Einwohnermeldeamt vornehmen lassen.

Kfz-Ummeldung wegen Umzug und Halterwechsel – Welche Kosten erwarten mich?

Auto ummelden: Bei einem Umzug in Deutschland ist das Pflicht.
Auto ummelden: Bei einem Umzug in Deutschland ist das Pflicht.

Wenn Sie ein Auto ummelden, werden außerdem Kosten erhoben. Auch diese sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Für die Kfz-Ummeldung bezahlen Sie im Durchschnitt 26 Euro, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht wechselt.

Kommt zur Ummeldung ein Halterwechsel hinzu, kostet das durchschnittlich 29 Euro.

Ummeldung des Kfz – Welche Unterlagen benötige ich?

Wollen Sie ihr Auto ummelden, müssen dafür alle offenen Gebühren und Auslagen beglichen sein, die mit einer früheren Kfz-Zulassung im Zusammenhang stehen. Außerdem muss die Kfz-Steuer vollständig bezahlt sein. Welche Unterlagen Sie für eine Autoummeldung benötigen, hängt davon ab, ob das Kennzeichen gewechselt werden soll oder nicht.

Ohne Kennzeichenwechsel:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • eVB-Nummer
  • Nachweise über AU und HU

Mit Kennzeichenwechsel:

Hier benötigen Sie alle Dokumente, die auch für Kfz-Ummeldung ohne Kennzeichenwechsel erforderlich sind. Zusätzlich benötigen Sie hier ein SEPA-Lastschriftmandat und bestehende Kennzeichen.

Bei reiner Adressänderung: Ziehen Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks um und müssen daher nur Ihre Adresse ändern, benötigen Sie dazu nur den Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Eine schriftliche Vollmacht ist für die KFZ-Ummeldung notwendig, wenn Sie eine andere Person in Ihrem Namen mit der Autoummeldung beauftragen. Dabei gelten dieselben Regeln wie bei der Vollmacht für die Kfz-Zulassung.

Das alte Auto in den Ruhestand schicken – Wie kann ich ein Kfz abmelden?

Auch die Abmeldung eines Kfz können Sie bei jeder Zulassungsbehörde durchführen. Wollen Sie ein Auto abmelden, werden folgende Unterlagen benötigt, um eine Stilllegung des entsprechenden Fahrzeugs durchzuführen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nummernschilder des alten Kfz


Bei einer endgültigen Abmeldung des Kfz brauchen Sie außerdem einen Nachweis darüber, wie Ihr Fahrzeug verwertet wurde, bzw. eine Erklärung, wo das Fahrzeug nach der Abmeldung verbleibt. In der Regel müssen Sie keine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung ausstellen, wenn eine andere Person diese für Sie durchführen soll.

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, werden Kosten erhoben, die von Behörde zu Behörde variieren. Für die Abmeldung von kreiszugehörigen Fahrzeugen zahlen Sie im Durchschnitt 7 Euro und für die Abmeldung von auswärtigen Fahrzeugen durchschnittlich 10 Euro.

Achtung: Prüfen Sie vor Ihrem Gang zur Kfz-Zulassungsbehörde, ob sie alle notwendigen Dokumente vorlegen können. Sind die Unterlagen nicht vollständig, kann auch keine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung des Kfz erfolgen. Ein zweiter Besuch bei der Zulassungsbehörde kann zusätzliche Gebühren verursachen.

Kann ich mein Auto auch online anmelden oder abmelden?

Auto abmelden: Auch online möglich?
Auto abmelden: Auch online möglich?

Wenn Sie keine Lust auf lange Wartezeiten haben, können Sie Ihr Kfz auch online anmelden und abmelden. So sollen Wartezeiten in der Kfz Zulassungsstelle verringert werden. Seit 2015 gibt es das i-Kfz-System, das die Kfz-Zulassung und -Abmeldung online ermöglicht.

Seit 2015 vergibt die Kfz-Zulassungsbehörde zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 einen verdeckten Sicherheitscode, den Sie benötigen, um Ihr Auto online an- oder abzumelden.

Sie benötigen dazu außerdem einen Personalausweis mit Onlinefunktion und ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Zudem können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren. Bei der Online-Anmeldung muss das gewünschte Kennzeichen bereits reserviert worden sein, hierbei gilt eine Reservierungsfrist von einem Jahr. Die Anmelde- und Abmeldegebühr liegt bei 6,10 Euro. In Zukunft soll auch die Kfz-Ummeldung online möglich sein.

Für mehr Informationen, wie Sie Ihr Auto online abmelden können, klicken Sie hier.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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