Sie haben Angst vor der ersten praktischen Fahrstunde oder möchten einfach abseits der Fahrschule an Erfahrung und Routine beim Fahren gewinnen? Dann sind Sie nicht der erste Fahrschüler, der sich fragt, ob es nicht einen Platz gibt, auf dem man mit dem Auto das Fahren üben kann – ohne Führerschein und Fahrlehrer versteht sich. Wo es diese Möglichkeit gibt und wo Sie keinesfalls ohne Führerschein das Fahren üben sollten, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
FAQ: Autofahren üben ohne Führerschein
Wie lernt man am schnellsten, mit dem Auto zu fahren?
Normalerweise lernt man das Autofahren am schnellsten, indem man so früh wie möglich an Routine und Sicherheit gewinnt. Dafür ist es logischerweise wichtig, gerade am Anfang häufig mit dem Auto das Fahren zu üben, um die Verkehrsregeln sowie den Umgang mit dem Kfz zu verinnerlichen. Daher sind regelmäßige Fahrstunden essentiell.
Wo kann man ohne Führerschein mit dem Auto das Fahren üben?
Wer außerhalb der Fahrschule mit dem Auto das Fahren üben möchte, kann dafür zum Beispiel einen Verkehrsübungsplatz nutzen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Platz, auf dem Sie kostenpflichtig das Fahren üben können. Diesen Platz dürfen Sie jedoch normalerweise nur mit einer Person aufsuchen, die bereits einen Führerschein hat. Eine weitere Option ist ein privater Parkplatz. Zum Autofahren-Üben ohne Führerschein eignet sich ein solcher jedoch nur, wenn er eingezäunt ist und andere Verkehrsteilnehmer ihn nicht betreten können.
Was kann passieren, wenn sich Fahrschüler einen Platz zum Autofahren-Üben aussuchen, an dem das nicht erlaubt ist?
Sollten Sie beispielsweise ohne Führerschein auf einem Parkplatz das Fahren üben, der für Kunden eines Super- oder Baumarktes vorgesehen ist, machen Sie sich strafbar. Solche Parkplätze zählen – wie der reguläre Straßenverkehr – zum öffentlichen Verkehrsraum. Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) handelt es sich bei solchen Übungsfahrten um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann drohen.
Wo kann bzw. darf man ohne Führerschein das Fahren üben?
Inhalt
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist laut § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ausschließlich mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis zulässig. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, auf öffentlichen Straßen mit dem Auto das Fahren zu üben, wenn Sie als Fahrschüler noch über keinen Führerschein verfügen.
Vorsicht: Auch Parkplätze von Einkaufszentren, Bau- oder Supermärkten zählen zum öffentlichen Verkehrsraum, weshalb das Fahren-Üben auf einem Parkplatz dieser Art ebenfalls nicht erlaubt ist.
Doch wo kann man mit dem Auto das Fahren üben, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen? Und wo können Fahrschüler das Fahren üben, ohne sich strafbar zu machen? Das erklären wir Ihnen im Folgenden:
- Verkehrsübungsplatz: Auf speziellen Verkehrsübungsplätzen können angehende Fahrer häufig schon ab 16 Jahren das Autofahren üben. Einen solchen Platz können Sie allerdings nur nutzen, wenn ein eigener Pkw vorhanden ist und wenn Sie eine Begleitperson dabeihaben, die eine Fahrerlaubnis besitzt. Zudem ist die Nutzung solcher Plätze im Regelfall kostenpflichtig. Die erlaubte Maximalgeschwindigkeit liegt dort häufig bei 30 km/h, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten.
- Privatparkplatz: Auf einem privaten Parkplatz oder Gelände können Sie ebenfalls mit dem Auto das Fahren üben. Dabei sollte es sich jedoch um einen eingezäunten oder einen von Mauern umgebenen privaten Bereich handeln, der vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist und zu dem andere Verkehrsteilnehmer keinen Zutritt haben. Nur in diesem Fall ist das Autofahren-Üben auf einem Parkplatz im Privatbesitz gestattet.
Fahren üben ohne Führerschein: Welche Strafe ist möglich?
Wenn Sie mit dem Auto das Fahren üben und einen Parkplatz von einem Super- oder Baumarkt dafür nutzen, begehen Sie eine Straftat. Das Gleiche gilt, wenn Sie im öffentlichen Straßenverkehr eine Übungsfahrt unternehmen. Dies wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet, woraufhin § 21 StVG zufolge eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig werden kann. Zudem kann es negative Auswirkungen auf den anschließenden Erwerb einer Fahrerlaubnis haben, wenn Sie im Vorfeld bereits einmal ohne Führerschein erwischt wurden.