Auto anmelden: Funktioniert das ohne Führerschein?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (45 Bewertungen; 4,76 von 5)
Loading ratings...Loading...

„Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.“ – So steht es in § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Abgesehen von einigen Ausnahmen, wie z. B. Leichtkrafträdern oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, müssen Halter ihr Kfz demzufolge stets anmelden. Aber welche Unterlagen benötigen sie dafür genau? Können sie beispielsweise ein Auto anmelden, ohne einen Führerschein zu besitzen?

FAQ: Auto ohne Führerschein anmelden

Brauche ich einen Führerschein, um ein Auto anzumelden?

Nein. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Halter eines Fahrzeugs bei der Anmeldung nachweisen muss, dass er einen Führerschein hat.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kfz-Zulassung?

Um ein Auto anzumelden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer, den Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) sowie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegen.

Kann ich ein Auto ohne Führerschein versichern?

Ja. Sie benötigen keine Fahrerlaubnis, um eine Versicherung für ein Kraftfahrzeug abschließen zu dürfen.

Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Kfz-Zulassung?

Kann ich ein Auto anmelden, ohne einen Führerschein zu haben?
Kann ich ein Auto anmelden, ohne einen Führerschein zu haben?

Um ein Fahrzeug in Deutschland anzumelden, müssen Sie als Fahrzeughalter zunächst einmal die für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsstelle aufsuchen. Doch kann man nun ein Auto anmelden, ohne einen Führerschein zu haben, oder nicht? Dies können Sie der folgenden Übersicht entnehmen, in der wir die benötigten Unterlagen bei einer Kfz-Zulassung für Sie zusammengefasst haben:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Daraus ergibt sich: Die Frage „Kann man ohne Führerschein ein Auto anmelden?“ ist mit „Ja“ zu beantworten. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeughalter bei der Zulassung eines Kfz nachweisen müssen, dass sie über eine Fahrerlaubnis verfügen. Aber wie verhält sich das Ganze beim Abschließen einer Kfz-Haftpflichtversicherung? Wie gerade beschrieben, können Sie ein Auto so zwar anmelden, aber auch ohne Führerschein versichern?

Kfz anmelden: Versicherungsabschluss ohne Führerschein?

Kann ich ein Auto ohne Führerschein nicht nur anmelden, sondern auch versichern?
Kann ich ein Auto ohne Führerschein nicht nur anmelden, sondern auch versichern?

Wie bereits oben erläutert, können Sie ein Fahrzeug zwar anmelden, ohne über einen Führerschein zu verfügen, allerdings benötigen Sie in jedem Fall einen Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung.

Ohne diese erhält Ihr Fahrzeug in keinem Fall eine Zulassung zum deutschen Straßenverkehr. Doch kann man ohne Führerschein ein Auto versichern? Das Anmelden sowie das Versichern eines Kfz funktioniert beides ohne gültige Fahrerlaubnis.

Sie müssen sich demzufolge weder beim Abschluss einer Versicherung noch bei der darauf folgenden Zulassung eines Kfz Sorgen machen: Sie können ein Auto versichern und anmelden, ohne einen Führerschein Ihr Eigen nennen zu müssen.

Ausnahme: Wann braucht man einen Führerschein, um ein Auto anzumelden?

Normalerweise kann man ein Auto problemlos ohne Führerschein anmelden. Dies funktioniert allerdings in der Regel nur, wenn der gewünschte Fahrzeughalter bereits das 18. Lebensjahr erreicht hat. Ist dieser noch minderjährig, kann er normalerweise auch kein Kfz zulassen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung: Verfügt der betroffene Jungspund über eine Fahrerlaubnis für das Kraftfahrzeug, welches zugelassen werden soll, wie z. B. beim Führerschein mit 17 („Begleitetes Fahren“), kann er eine Kfz-Zulassung vornehmen lassen, obwohl er noch nicht volljährig ist. Seine Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person müssen in diesem Fall jedoch zustimmen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Grundsätzlich können Sie ohne Probleme ein Auto anmelden, ohne einen Führerschein zu besitzen. Lediglich minderjährige potenzielle Fahrzeughalter benötigen eine entsprechende Fahrerlaubnis, um die Anmeldung des gewünschten Kfz vorzunehmen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise