Auto angefahren und einen Zettel hinterlassen: Ist das erlaubt?

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Die Parkplatzsuche stellt vor allem in Großstädten eine Herausforderung dar. Häufig verschwenden Autofahrer dabei kostbare Zeit und die Parklücken sind teilweise so eng, dass beim Rangieren sogar ein anderes Auto Schaden nehmen kann. Besonders Fahrer, die in Eile sind, beschließen daher, nachdem sie ein Auto angefahren haben, einen Zettel zu hinterlassen, anstatt auf den Besitzer zu warten. Doch ist dieses Vorgehen nach einem Unfall überhaupt erlaubt oder drohen Sanktionen?

FAQ: Auto angefahren und einen Zettel hinterlassen

Ist es erlaubt, einen Zettel zu hinterlassen und weiterzufahren, nachdem ich ein Auto angefahren habe?

Nein, eine solche Vorgehensweise ist auch nach einem Unfall beim Parken nicht gestattet. Es erfüllt in der Regel den Tatbestand der Fahrerflucht, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen und sich im Anschluss aus dem Staub zu machen.

Welche Strafe kann eine Fahrerflucht nach sich ziehen?

Gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann eine Fahrerflucht mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert werden. Ahndungen aus dem Verkehrsrecht können noch dazu kommen.

Wie sollte ich mich eigentlich verhalten, nachdem ich ein Auto angefahren habe?

Welches Vorgehen vorgeschrieben ist, nachdem Sie ein anderes Auto beschädigt haben, erfahren Sie hier.

Auto angefahren und einen Zettel hinterlassen: Liegt Fahrerflucht vor?

Sie haben ein Auto angefahren? Einen Zettel zu hinterlassen, ist keine gute Idee.
Sie haben ein Auto angefahren? Einen Zettel zu hinterlassen, ist keine gute Idee.

Viele Kraftfahrer denken sich nichts dabei, nachdem sie ein Auto angefahren und einen Zettel hinterlassen haben. Schließlich ermöglichen sie so dem Besitzer des beschädigten Kfz, sich bei ihnen zu melden und das Ganze im Anschluss telefonisch zu klären. Diese Annahme ist jedoch schlichtweg falsch.

Schließlich reicht bereits ein heftiger Windstoß aus, um den Zettel wegzuwehen, und der Betroffene bleibt auf dem entstandenen Schaden sitzen. Aus diesem Grund handelt es sich nach einem Parkrempler, trotz Zettel am Auto, um Fahrerflucht, wenn Sie danach einfach weiterfahren. § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) zufolge liegt in diesem Fall eine Straftat vor.

Im ersten Absatz des genannten Paragraphen heißt es:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß [sic] er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß [sic] jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es handelt sich um Fahrerflucht, wenn ein Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen wird, nachdem ein anderes Auto beschädigt wurde.
Es handelt sich um Fahrerflucht, wenn ein Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen wird, nachdem ein anderes Auto beschädigt wurde.

Haben Sie also ein Auto angefahren und einen Zettel hinterlassen, anstatt zu warten, bis der Besitzer auftaucht, können eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren auf Sie zukommen. Die Höhe der Strafe bemisst sich in der Regel nach der Schwere des entstandenen Schadens. Wichtig: Neben den gerade genannten Konsequenzen aus dem Strafrecht kann ein solches Fehlverhalten zusätzlich verkehrsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis liegen hier im Bereich des Möglichen.

So verhalten Sie sich nach einem Parkrempler richtig

Um die Ahndungen aufgrund einer begangenen Fahrerflucht zu vermeiden, die drohen, wenn Sie ein Auto angefahren und einen Zettel hinterlassen haben, sollten Sie sich die folgenden Punkte zu Herzen nehmen:

  • Warten Sie eine angemessene Zeit lang auf den Besitzer, wenn Sie ein Auto angefahren haben, anstatt einen Zettel zu hinterlassen. Hier sind in etwa 20 bis 60 Minuten denkbar.
  • Lässt sich der betroffene Fahrzeugbesitzer nach dieser Zeitspanne immer noch nicht blicken, sollten Sie die Polizei über den Vorfall informieren.

Natürlich haben Sie auch die Option, den Parkrempler bei der Polizei zu melden, ohne die genannte Zeitspanne abzuwarten. Die Beamten teilen Ihnen die weiteren Schritte dann normalerweise per Telefon mit. Auch wenn viele Fahrer meinen, ihren guten Willen bewiesen zu haben, indem sie, nachdem sie ein Auto angefahren haben, einen Zettel hinterlassen, sollten sie auf eine solche Vorgehensweise verzichten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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