Auto angefahren und Fahrerflucht begangen: Welche Strafe erwartet Sie?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen; 4,02 von 5)
Loading ratings...Loading...

Ob Sie sich nun beim Ausparken bezüglich des Abstands zu einem anderen Fahrzeug verschätzen oder in einer unübersichtlichen Situation den Überblick verloren haben, die Gründe sind vielfältig, weshalb Sie ein Auto angefahren haben. Fahrerflucht steht unter Strafe, deshalb sollten Sie sich lieber nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen. Haben Sie es in der ersten Panik doch getan, verraten wir Ihnen im Folgenden, welche Konsequenzen Ihnen drohen.

FAQ: Auto angefahren und Fahrerflucht begangen – welche Strafe droht?

Wie ist Fahrerflucht definiert?

Um eine Fahrerflucht handelt es sich, wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, ohne eine angemessene Zeit zu warten oder Ihre Personalien feststellen lassen.

Handelt es sich bei einer Fahrerflucht um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat?

Es handelt sich um einen Straftatbestand. Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein parkendes oder ein fahrendes Auto angefahren haben. Fahrerflucht zieht eine Strafe nach sich, kein Bußgeld. Diese kann sich entweder als Geld- oder als Freiheitsstrafe äußern.

Folgt auf die Fahrerflucht immer eine Strafe?

Von einer Fahrerflucht wird ausgegangen, wenn Sie den Unfallort vorsätzlich verlassen. Unter gewissen Umständen ist es allerdings möglich, dass Sie den Unfall gar nicht bemerken. Bestätigt ein Gutachten dies, kommen Sie unter Umständen ohne Strafe davon.

Wann handelt es sich um Fahrerflucht?

Haben Sie ein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen? Welche Strafe kann Ihnen nun drohen?
Haben Sie ein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen? Welche Strafe kann Ihnen nun drohen?

Die Fahrerflucht wird offiziell als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet. Wie der Name schon sagt, liegt ein solches Delikt vor, wenn sich eine Person nach einem Unfall vom Ort des Geschehens entfernt, ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben oder Ihre Personalien feststellen zu lassen.

Unabhängig davon, ob Sie ein fahrendes oder parkendes Auto angefahren haben, kann Fahrerflucht vorliegen. Die Strafe für die Fahrerflucht ist keineswegs nur ein Bußgeld oder Punkte im Fahreignungsregister, sondern eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Grund dafür ist schlicht der, dass es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit handelt. Sie wird dementsprechend im Strafgesetzbuch in § 142 behandelt.

Auto angefahren: Fahrerflucht steht unter Strafe.
Auto angefahren: Fahrerflucht steht unter Strafe.

Wie hoch die Strafe ausfällt, ist auch stets davon abhängig, welcher Schaden an dem anderen Kraftfahrzeug entstanden ist. So ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie, haben Sie ein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen, zur Strafe ins Gefängnis müssen. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, bei dem keine Personen verletzt wurden, werden Sie in der Regel eine Geldstrafe erhalten.

Von den strafrechtlichen Folgen abgesehen, erwarten den geflüchteten Fahrer aber auch noch verkehrsrechtliche Sanktionen. Ein solcher Unfall kann ihm unter Umständen drei Punkte, ein mögliches Fahrverbot und sogar (in besonders schweren Fällen) den Entzug der Fahrerlaubnis einbringen.

Auch für Ihre Versicherung ist ein solcher Fall mitunter relevant. Haben Sie ein Auto angefahren und begingen in der Folge Fahrerflucht, ist eine Strafe auch hier vorprogrammiert. Die Versicherung kann sich nämlich weigern, für die entstandenen Schäden einzutreten oder den Versicherungsschutz ganz aufheben.

Wann droht Ihnen keine Strafe bei einem angefahrenen Auto?

In der Regel wird davon ausgegangen, dass Sie die Fahrerflucht vorsätzlich begehen, um die unangenehmen Konsequenzen, die durch den Unfall auf Sie zukommen würden, zu vermeiden. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie selbst gar nicht bemerken, dass Sie den anderen Wagen touchiert haben. In diesem Falle handelt es sich nicht um eine Straftat, wenn Sie den Unfallort verlassen.

Wer nun jedoch glaubt, er müsse, nachdem er ein Auto angefahren hat, für Fahrerflucht keine Strafe fürchten, indem er behauptet, den Unfall nicht bemerkt zu haben, kann schwer enttäuscht werden. Das Gericht kann in einem solchen Fall nämlich ein Gutachten in Auftrag geben, aus dem hervorgeht, ob der Zusammenstoß bemerkt wurde oder nicht.

Wie sollten Sie sich bei einem Unfall verhalten?

Sie haben ein parkendes Auto angefahren? Ohne Fahrerflucht fällt die Strafe deutlich geringer aus.
Sie haben ein parkendes Auto angefahren? Ohne Fahrerflucht fällt die Strafe deutlich geringer aus.

Wenn Sie ein Auto angefahren haben, sollten Sie vor allem Ruhe bewahren und sich vor Augen halten, dass ein solcher Unfall kein Beinbruch ist und im Grunde jedem passieren kann, der bspw. unter Zeitdruck steht oder mit den Gedanken kurzzeitig woanders weilt. Meist hält sich der entstandene Schaden an beiden Fahrzeugen in Grenzen und sofern keine Personen zu Schaden gekommen sind, fallen die Konsequenzen weniger drastisch aus, als Sie im ersten Schockmoment vielleicht vermuten.

Das unerlaubte Verlassen des Unfallorts hat hingegen deutlich gravierendere Auswirkungen für Sie. Es gibt also keine Veranlassung dafür, nachdem Sie ein Auto angefahren haben, die Fahrerflucht der Strafe für den Parkunfall vorzuziehen.

Wer einen Unfall verursacht oder ein anderes Kfz angefahren hat, muss bei einem Blechschaden nicht zwangsläufig die Polizei einschalten. Erst wenn ein Personenschaden vorliegt, sind Sie verpflichtet, den Verkehrsunfall zu melden. Wird die Polizei verständigt, kümmert diese sich um die Feststellung der Personalien und protokolliert die Aussagen der Zeugen. Erst wenn die Beamten das Ok geben, dürfen Sie den Unfallort verlassen. Verschwinden Sie vorher, nachdem Sie ein Auto angefahren haben, zieht Fahrerflucht die entsprechende Strafe nach sich.

Regeln Sie die Angelegenheit ohne Polizei, ist es Ihre Aufgabe, dem Geschädigten Ihre Personalien zu geben, damit der Schaden über Ihre Versicherung abgewickelt werden kann. Dies ist natürlich unproblematisch, wenn sich der andere Fahrzeughalter an oder in seinem Auto befindet. Oftmals hält er sich jedoch nicht in der Nähe seines Wagens auf. Wie reagieren Sie dann korrekt?

Melden Sie der Polizei zu spät, dass Sie ein Auto angefahren haben. liegt Fahrerflucht vor. Die Strafe wird aber verringert.
Melden Sie der Polizei zu spät, dass Sie ein Auto angefahren haben. liegt Fahrerflucht vor. Die Strafe wird aber verringert.

Wer z. B. beim Ein- oder Ausparken ein stehendes Fahrzeug angefahren hat und der Geschädigte nicht auffindbar ist, muss eine angemessene Zeitspanne verstreichen lassen und auf diesen warten. Wie lange die Wartezeit zu veranschlagen ist, hängt von der Schwere des Unfalls und der jeweiligen Tageszeit ab. In der Regel sollte zwischen 20 und 60 Minuten gewartet werden, nachdem Sie ein Auto angefahren haben, um Fahrerflucht und Strafe zu vermeiden.

Hinweis: Ein hinter den Scheibenwischer geklemmter Zettel mit Ihren Personalien reicht nicht aus, damit Sie sich nicht der Fahrerflucht schuldig machen.

Ist der andere Fahrer innerhalb dieser Zeit nicht erschienen, dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen – allerdings nur, wenn Sie sofort zur Polizei fahren, damit diese den Unfall aufnehmen kann. Fahren Sie nach einem Bagatellschaden zunächst nach Hause, weil Sie noch unter Schock stehen oder in Panik sind, bleiben Ihnen 24 Stunden, um den Vorfall noch zu melden. Sie müssen sich dann zwar trotzdem für die Fahrerflucht verantworten, aber die Strafe wird etwas abgemildert.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise