Ausländischer Führerschein – Wann und wie ist er gültig und was, wenn nicht?

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Wer nach Deutschland reist, um dort kurz- oder langfristig Zeit zu verbringen, wird früher oder später vor der Frage stehen: „Inwiefern ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland eigentlich gültig?“ Wir wollen im Folgenden über alles aufklären, was Sie über Ihren Führerschein aus dem Ausland wissen müssen.

FAQ: Ausländischer Führerschein

Welcher ausländische Führerschein ist in Deutschland unbegrenzt gültig?

Wurde Ihre Fahrerlaubnis in einem EU-Land oder in einem EWR-Staat ausgestellt, ist dieser in Deutschland unbegrenzt gültig.

Wie lang ist ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Land bzw. einen Nicht-EWR-Staat gültig?

Für gewöhnlich können Sie damit noch sechs Monate in Deutschland fahren. Voraussetzung ist, dass Sie ebenfalls einen gültigen internationalen Führerschein vorzeigen können. Danach müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen.

Wie funktioniert das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins?

Dies ist abhängig vom Ausstellungsland. Mit manchen Ländern besteht ein Anerkennungsabkommen, bei anderen ist evtl. eine theoretische und/oder eine praktische Prüfung notwendig.

Was, wenn ich meinen ausländischen Führerschein nicht umschreibe?

Fahren Sie mit einer ungültigen Fahrerlaubnis, kann dies den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllen und eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Weitere Informationen über ausländische Führerscheine

Wann ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt?

Manchmal berechtigt ein ausländischer Führerschein zum Fahren in Deutschland - wann und wann nicht, das erfahren Sie hier.
Manchmal berechtigt ein ausländischer Führerschein zum Fahren in Deutschland – wann und wann nicht, das erfahren Sie hier.

Ganz einfach haben Sie es, wenn Ihre Fahrerlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Ist das der Fall, berechtigt Ihr ausländischer Führerschein Sie dazu, sich zeitlich und räumlich unbegrenzt mit Ihrem Kfz im deutschen Straßenverkehr zu bewegen. Das Gleiche gilt für ausländische Führerscheine, die aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stammen. Dazu gehören Norwegen, Liechtenstein und Island. Zu seiner unbegrenzten Gültigkeit gehört auch der Umstand, dass Sie diesen ausländischen Führerschein nicht übersetzen lassen müssen.

Sie haben einen EU-Führerschein? Als Ausländer in Deutschland müssen Sie sich bzgl. des Fahrens um nichts mehr kümmern.
Sie haben einen EU-Führerschein? Als Ausländer in Deutschland müssen Sie sich bzgl. des Fahrens um nichts mehr kümmern.

Anders sieht es aus, wenn Ausländer einen Führerschein aus einem Land besitzen, das weder in der EU noch zu den Staaten des EWR zählt. Bei vorübergehenden Aufenthalten (wenn Sie weniger als sechs Monate in Deutschland sind) können Sie aber häufig noch Ihre herkömmliche Erlaubnis vorzeigen.

Voraussetzung ist, dass Sie einen gültigen nationalen Führerschein oder internationalen Führerschein (nur anerkannt in Verbindung mit den ursprünglichen nationalen Schein)

  • entweder nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr 1926,
  • dem Übereinkommen über den Straßenverkehr 1968 oder
  • dem über Straßenverkehr von 1949

vorzeigen können. Ein ausländischer Führerschein erfordert auch keine Übersetzung, wenn ein internationales Dokument dafür ausgestellt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie sich doch um einen Übersetzer für Ihre Fahrerlaubnis aus dem Ausland kümmern, wenn Ihr ausländischer nationaler Führerschein

  • nicht in deutscher Sprache verfasst ist oder
  • nicht dem Anhang 6 des 1986er Übereinkommens über den Straßenverkehr entspricht.
Sollten Sie jedoch Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlagern wollen, d. h. länger als ein halbes Jahr hier verbringen und ein Kfz fahren wollen, dann benötigt Ihr ausländischer Führerschein die Anerkennung durch deutsche Behörden. Eine entsprechende Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis ist dann erforderlich.

Auch wenn Ihr ausländischer Führerschein Sie zum Fahren berechtigt: Das müssen Sie in Deutschland beachten!

Ausländischer Führerschein: Die Gültigkeit besteht nur für jene Kfz-Klassen, die auch im Ausstellungsland gefahren werden dürfen.
Ausländischer Führerschein: Die Gültigkeit besteht nur für jene Kfz-Klassen, die auch im Ausstellungsland gefahren werden dürfen..

Ein ausländischer Führerschein besitzt die Gültigkeit, die er auch in seinem Ausstellungsland besitzt. Das bedeutet, dass alle Auflagen und Beschränkungen, die dort für die Fahrerlaubnis gelten, auch in Deutschland eingehalten werden müssen. Wurde in Ihrem Heimatland ein Fahrverbot für Sie verhängt, müssen Sie sich auch hierzulande daran halten. Haben Sie ursprünglich nur einen Pkw-Schein gemacht, dürfen Sie auch in Deutschland keinen Lkw und kein Motorrad fahren.

Wollen Sie am deutschen Verkehr teilnehmen, dann gilt auch für Sie das deutsche Verkehrsrecht. Das bedeutet nicht nur, dass Sie sich an die deutschen Verkehrsregeln halten müssen.

Sollte Ihr ausländischer Führerschein für Kfz-Klassen ausgestellt sein, für die Sie in Deutschland noch nicht alt genug sind, dürfen Sie diese Kfz auch nicht führen, bis Sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben.

Ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland umschreiben lassen

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kann sich relativ einfach, unter Umständen aber auch recht aufwendig gestalten – je nachdem, aus welchem Land die Erlaubnis stammt. Wenn Ihr ausländischer Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat stammt, ist dieser Schritt nicht notwendig – das originale Dokument besitzt, so wie es ist, Gültigkeit.

Sollte dem nicht so sein, müssen Betroffene für die Anerkennung und Umschreibung möglicherweise eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen. In der Regel werden jedoch keine erneuten Lernstunden gefordert, der Prüfling muss demnach selbst entscheiden, wann er für die Fahrt mit dem Prüfer bereit ist.
Manchmal gibt es für einen Führerschein aus dem Ausland ein Anerkennungsabkommen zwischen dem Ausstellungsland und Deutschland.
Manchmal gibt es für einen Führerschein aus dem Ausland ein Anerkennungsabkommen zwischen dem Ausstellungsland und Deutschland.

Es gibt jedoch auch einige Staaten, mit denen ein Anerkennungsabkommen besteht. Das wird geschlossen, wenn das jeweilige Land die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung nachweislich einhält. In diesem Fall können Betroffene auf die Tests verzichten. Ihr ausländischer Führerschein wird von den Behörden ohne Weiteres umgeschrieben.

Beachten Sie jedoch, dass dieses Abkommen nicht für alle Führerscheinklassen besteht. Ausnahmen stellen bspw. häufig Lkw und Bus dar. Mit welchen Ländern der Bund besteht und für welche Kfz-Klassen er gilt, diese Informationen sind im Anhang 11 zu Paragraf 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gelistet.

Muss Ihr ausländischer Führerschein umgeschrieben werden, wenden Sie sich an die für Ihren Bezirk zuständige Fahrerlaubnisbehörde. In der Regel müssen Sie einen Termin machen, zu dem Sie persönlich erscheinen und spezielle Unterlagen mitbringen müssen.

Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen wollen, dann müssen Sie nicht die erste Zeit den Straßen fernbleiben, während die Umschreibung Ihres Dokumentes noch nicht durch ist. Ab dem Termin Ihrer Wohnsitzanmeldung haben Sie eine sechsmonatige Frist, in welcher Ihr ausländischer Führerschein noch gilt.

Ausländischer Führerschein abgelaufen? Das kommt auf Sie zu!

Sie haben eine sechsmonatige Frist, bevor Ihr ausländischer Führerschein abgelaufen ist.
Sie haben eine sechsmonatige Frist, bevor Ihr ausländischer Führerschein abgelaufen ist.

Sollten Sie die sechsmonatige Übergangsfrist, die im vorigen Absatz erwähnt wurde, verpassen und Ihr ausländischer Führerschein läuft dann ab, dürfen Sie auch kein Kfz mehr führen. Tun Sie das trotzdem und werden dabei erwischt, machen Sie sich mehr als nur einer Ordnungswidrigkeit strafbar.

Erwarten Sie jetzt als Sanktion einen Bußgeldbescheid, der Ihnen vielleicht ein saftiges Bußgeld und ein paar Punkte in Flensburg verhängt, dann haben Sie sich leider verschätzt. Vielmehr machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) schuldig. Dieses Gesetz setzt folgende Strafe fest:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […].

Ist die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis aus dem Ausland an sich abgelaufen, können Sie das Dokument auch in Deutschland nicht einfach umschreiben und somit wieder gültig machen.

Dass Ihr ausländischer Führerschein gültig sein muss, das ist nicht nur eine deutsche Formalität, sondern gilt auch für Ihre Sicherheit. Sollten Sie nämlich mit einem abgelaufenen Dokument einen Unfall bauen und auf die Kfz-Versicherung angewiesen sein, dann hat diese das Recht, die Leistungen zu verweigern bzw. im Nachhinein das Geld zurückzuverlangen.

Ausländischer Führerschein, um die MPU zu umgehen?

Weil ein ausländischer EU-Führerschein in Deutschland anerkannt ist, wollen einige damit die MPU z. B. wegen Alkohol umgehen.
Weil ein ausländischer EU-Führerschein in Deutschland anerkannt ist, wollen einige damit die MPU z. B. wegen Alkohol umgehen.

In manchen Fällen wollen Betroffene einen Führerschein im EU-Ausland erwerben, weil sie hoffen, somit der MPU in Deutschland zu entgehen.

Wurden Sie nämlich in Ihrem Heimatland zum umgangssprachlich benannten Idiotentest verdonnert, können Sie Ihre Fahrerlaubnis erst zurück erlangen, wenn Sie diesen bestanden haben.

Der Gedanke dahinter: Ein ausländischer EU-Führerschein ist schließlich auch unbegrenzt in Deutschland möglich. Und ein anderes Land hat in manchen Fällen großzügigere Vorschriften und erfordert keine MPU, um den Schein zu erhalten.

Weil damit jedoch ein regelrechter „Führerscheintourismus“ entstand, gab es hierzu mittlerweile einige Urteile, die diese Vorgehensweise weniger schmackhaft und sehr viel unsicherer erscheinen lassen.

Die Folge: Gemäß einer „neuen“ (vollständig seit 2013 gültig) EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein) ist es EU-Ländern nun nicht mehr erlaubt, eine Fahrerlaubnis auszustellen, wenn dem Antragsteller in einem anderen Land wegen eines Verkehrsdeliktes diese entzogen wurde.

Darüber hinaus ist es mittlerweile auch nach Ausstellung eines EU-Dokuments häufig möglich, bei begründeten Zweifeln die Rechtmäßigkeit desselben zu überprüfen und im Ernstfall auszusetzen. Ein ausländischer Führerschein stellt somit nicht länger eine sichere Alternative zur MPU dar.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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