Einen ausländischen Führerschein umschreiben in Deutschland – So geht’s!

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Wer als Führerscheininhaber mit dem Auto in den Urlaub nach Deutschland fahren möchte, kann damit fürs Erste unbegrenzt durch die Bundesrepublik tuckern. Praktisch wird es jedoch umständlicher, wenn der Betroffene seinen ordentlichen Wohnsitz hierher verlegen möchte. Dann muss der Kfz-Führer seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

FAQ: Ausländischen Führerschein umschreiben

Wann muss ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Stammt Ihre Fahrerlaubnis nicht aus einem EU- oder einem EWR-Staat, verliert dieser nach sechs Monaten in Deutschland seine Gültigkeit und muss umgeschrieben werden.

Was, wenn ich nur ein etwa Jahr in Deutschland bin?

Wenn Sie nur bis zu zwölf Monate befristet in Deutschland wohnen, können Sie eine Verlängerung der sechsmonatigen Frist beantragen und müssen dann evtl. Ihren Führerschein nicht umschreiben lassen.

Was kostet es, den ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen?

Das Umschreiben eines EU- oder EWR-Führerscheins kostet etwa 35 Euro, bei einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat belaufen sich die Kosten auf etwa 42,60 Euro.

Wie kann ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Dazu wenden Sie sich an die örtliche Führerscheinstelle, die Sie über alle notwendigen Schritte aufklärt. Diese hängen von dem Ausstellungsland der Fahrerlaubnis ab, möglicherweise ist eine erneute Prüfung gefragt.

Es kommt darauf an, aus welchem Land der Führerschein stammt

Ausländischer Führerschein:   In Deutschland ist das Umschreiben in manchen Fällen verpflichtend.
Ausländischer Führerschein: In Deutschland ist das Umschreiben in manchen Fällen verpflichtend.

Nicht in jedem Fall ist die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis notwendig. Wurde Ihr Führerschein in der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (dazu gehören Liechtenstein, Norwegen und Island) ausgestellt, ist dies nicht unbedingt notwendig, auch wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

Einen ordentlichen Wohnsitz haben Sie typischerweise in jenem Land, in dem Sie mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen.

Diese Regelung ist im Paragrafen 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verankert. Es kann bei dieser Regelung jedoch zu Ausnahmen bzgl. Bus- und Lkw-Klassen kommen, bei denen Sie Ihren Führerschein aus dem Ausland doch umschreiben müssen. Darüber hinaus können Sie Ihren ausländischen EU-Führerschein auch freiwillig umschreiben lassen.

Umschreibung: Ausländischer Führerschein aus der EU oder aus Staaten des EWR

Einen ausländischen EU-Führerschein müssen Sie in der Regel nicht umschreiben.
Einen ausländischen EU-Führerschein müssen Sie in der Regel nicht umschreiben.

Grundsätzlich gilt: Auch wenn Sie den ausländischen Führerschein nicht umschreiben lassen müssen, dürfen Sie dennoch nur Kfz im Umfang seiner Berechtigung führen. Es gilt also auch Führerscheinauflagen und ggf. limitierte Berechtigungen des Führerscheins aus dem Ausstellerland zu beachten (bspw. nur mit Brille fahren oder kein Motorrad fahren). Werden diese Berechtigungen überschritten, begehen Sie nach Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […].

Die Umschreibung eines ausländischen EU-Führerscheins gestaltet sich wesentlich einfacher, als wenn Sie einen Nicht-Eu-Führerschein umschreiben lassen wollen. In der Regel müssen Sie lediglich persönlich zum Termin bei der zuständigen Behörde (in der Regel Fahrerlaubnisbehörde des Bezirks) erscheinen und die erforderlichen Unterlagen mitbringen.

Diese bestehen normalerweise aus den folgenden Dokumenten:

  • ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
  • Personalausweis oder Pass
  • EU-Führerschein aus dem ausländischen Ausstellungsland und eine zusätzliche Kopie davon

Wollen Sie einen ausländischen EU-Führerschein umschreiben lassen, der Sie zum Fahren von Lkw oder Bussen berechtigt (C- und D-Klassen), benötigen Sie in der Regel noch spezielle weitere Unterlagen. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden, wenn Sie einen Auslandsführerschein umschreiben lassen möchten.

Umschreibung: Ausländischer Führerschein aus den Drittstaaten

Bevor Sie Ihren Auslandsführerschein umschreiben müssen, haben Sie sechs Monate Zeit.
Bevor Sie Ihren Auslandsführerschein umschreiben müssen, haben Sie sechs Monate Zeit.

Wie bereits erwähnt ist es etwas komplizierter, den ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, wenn dieser in einem Drittstaat ausgestellt wurde. Sind Sie nur kurzfristig in Deutschland unterwegs, reicht auch ihr internationaler Führerschein – umschreiben müssen Sie den nicht. Melden Sie allerdings Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik an, haben Sie ab diesem Zeitpunkt sechs Monate Zeit, bis Ihre Fahrerlaubnis aus dem Ausland nicht mehr gültig ist.

Ausnahme: Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein nicht umschreiben lassen, wenn Sie nur bis zu zwölf Monate befristet in Deutschland sind. Dann können Sie eine Verlängerung der sechs-Monats-Frist beantragen.

Andernfalls, wollen Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben und sind Nicht-EU-Bürger, müssen Sie womöglich eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, um einen deutschen Schein zu erhalten. Ein Besuch bei der Fahrschule ist jedoch nicht vorgeschrieben. Der Führerscheininhaber muss also selbst wissen, wann er für die Prüfung bereit ist.

Sollte Ihre Fahrerlaubnis aus einem Land stammen, in dem die EU-einheitlichen Mindeststandards für einen solchen Fahrtest sichergestellt sind, kommen Sie womöglich um die Fahrprüfung herum. Das ist der Fall, wenn zwischen Deutschland und dem Ausstellungsland ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen besteht. Dies gilt jedoch häufig nur für bestimmte Führerscheinklassen.

Welche Länder für welche Klassen ein Abkommen schlossen, diese Informationen können Sie in Anlage 11 zu Paragraf 31 der FeV nachlesen, wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben möchten.

Ausländischer Führerschein: Was das Umschreiben kosten kann

Ausländischer Führerschein: Das Umschreiben verursacht leider Kosten.
Ausländischer Führerschein: Das Umschreiben verursacht leider Kosten.

Die Umschreibung ausländischer Führerscheine erfordert einigen bürokratischen Aufwand und ist daher kostenpflichtig.

  • Den ausländischen EU-Führerschein umschreiben zu lassen (bzw. aus dem EWR), kostet in der Regel etwa 35 Euro.
  • Die Umschreibung, wenn die ausländische Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Land kommt, kostet etwa 42,60 Euro.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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