Wer auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss stets die Augen offen halten: Verkehrsschilder spielen eine wichtige Rolle bei der Regelung des Verkehrs. Sogenannte Zusatzschilder sorgen dafür, dass ein bestimmtes Verkehrszeichen beispielsweise nur von gewissen Kraftfahrzeugen oder in einem festgelegten Zeitraum beachtet werden muss. Das Kammergericht musste jüngst darüber urteilen, wann sich ein Fahrer auf Augenblicksversagen beim Zusatzschild „Bei Nässe“ berufen kann.
Augenblicksversagen: Dank einfacher Fahrlässigkeit das Fahrverbot umgehen
Augenblicksversagen bei Nässe: Wurde das Zusatzschild übersehen oder nicht?
Vom sogenannten Augenblicksversagen wird im Verkehrsrecht gesprochen, wenn eine Person im Straßenverkehr kurzfristig unaufmerksam war und deshalb einen Verstoß begangen hat. So kann etwa von Augenblicksversagen ausgegangen werden, wenn ein Autofahrer innerorts zu schnell war, weil er das Ortseingangsschild übersehen hat und für ihn auch sonst nicht zu erkennen war, dass er sich in einer geschlossener Ortschaft befand.
Wird dies nachgewiesen, kann die zuständige Behörde davon absehen, ein Fahrverbot zu erteilen.
Diese Chance witterte auch ein Mann, der geblitzt wurde, als er zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. Auf der Strecke galt eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die jedoch nur bei Nässe eingehalten werden musste. Der Mann gab an, dass er das entscheidende Zusatzschild zwar gesehen, jedoch angenommen habe, dass es bei den herrschenden Straßenverhältnissen nicht gültig war.
Das Gericht urteilte jedoch, dass kein Augenblicksversagen beim Zusatzschild „Bei Nässe“ vorlag (KG Berlin, Az.: 3 Ws (B) 30/19 – 122 Ss 14/19). Der Fahrer habe es nämlich erkannt, er war in dem Moment also aufmerksam und achtete auf seine Umgebung. Er hatte lediglich falsch über die Wetterverhältnisse geurteilt. Eine Minderung der Sanktionen sah das Gericht damit als nicht gerechtfertigt an.
Welche Sanktionen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Missachten Sie das Zusatzschild „Bei Nässe“ und begehen deshalb eine Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen Sie damit rechnen, bald einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Welche Sanktionen anfallen, hängt davon ab, um wie viel km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattfand.
Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.