Damit der Straßenverkehr geregelt bleibt, ist das Aufstellen von Verkehrszeichen unerlässlich. Für Sie als Verkehrsteilnehmer ist es wichtig, dass Verkehrsschilder sowohl einfach verständlich als auch gut erkennbar sind. Damit dies gewährleistet wird, gibt es für die Aufstellung von Verkehrszeichen bestimmte Richtlinien. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei der Aufstellung von Verkehrszeichen berücksichtigt werden muss und welche Rolle die Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Aufstellung und Anordnung von Verkehrszeichen spielt.
FAQ: Aufstellung von Verkehrszeichen – Richtlinien
Verkehrsschilder müssen grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind.
Die Paragraphen 39 bis 42 der StVO befassen sich mit Verkehrszeichen. In den Paragraphen 40 bis 42 wird das Aufstellen von Verkehrszeichen durch die StVO geregelt. Für Gefahren-, Vorschrifts-, und Richtzeichen gelten z. T. unterschiedliche Regelungen, die Sie hier nachlesen können.
Sofern nichts anderes festgelegt ist, regeln laut § 44 StVO die Straßenverkehrsbehörden das Aufstellen von Verkehrsschildern im jeweiligen Ort. Dabei gibt ihnen § 45 StVO vor, wo und unter welchen Bedingungen sie Verkehrsschilder aufstellen dürfen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Aufstellung von Verkehrszeichen: Die Richtlinien
Inhalt
Verkehrsschilder sind immer am rechten Fahrbahnrand aufzustellen und zwar so, dass Sie die Zeichen als Straßenverkehrsteilnehmer gut erkennen können. Weiterhin sind beim Verkehrsschilderaufstellen auch gewisse Abstände zur Fahrbahn und zum Boden einzuhalten. Festgelegt wird die Aufstellung von Verkehrszeichen durch die StVO in den Paragraphen 40 bis 42.
Verkehrszeichen aufstellen geschieht natürlich nicht willkürlich. Jedes Verkehrsschild hat seine eigene Bedeutung und muss in einem dafür passenden Bereich platziert werden. Entsprechend gibt es für die Zuständigkeit zur Aufstellung von Verkehrszeichen Richtlinien.
Aber wer entscheidet über das Aufstellen von Verkehrszeichen? Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen sind laut StVO die Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Ortschaften, Städte oder Landkreise. Dies wird in § 44 StVO festgelegt, § 45 StVO regelt darüber hinaus die Orte und Bedingungen an bzw. unter denen die Behörden das Recht haben, Straßenschilder aufzustellen.
Verkehrszeichen aufstellen: Diese Vorschriften gelten laut StVO
Wie muss ein Straßenschild aufgestellt sein? Das ist nicht völlig pauschal zu beantworten. Es gibt in Deutschland drei übergeordnete Arten von Verkehrszeichen. Diese unterteilen sich in Gefahrzeichen, Vorschriftenzeichen und Richtzeichen. Für alle drei Arten gibt es aufgrund Ihrer unterschiedlichen Funktionen Vorschriften, die in § 40 ff. StVO geregelt sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Paragraphen und Regelungen:
- Gefahrzeichen → § 40 StVO: Gefahrzeichen weisen Sie auf eine Gefahrenstelle hin und verlangen erhöhte Aufmerksamkeit. Um in ausreichender Entfernung vor dem Gefahrenbereich warnen zu können, muss das Verkehrsschild nach § 40 Abs. 2 außerorts 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Bei geringerer Entfernung kann sie auf einem Zusatzzeichen angezeigt werden. Innerorts stehen Gefahrzeichen kurz vor der gefährlichen Stelle.
- Vorschriftzeichen → § 41 StVO: Hier werden Ge- oder Verbote angeordnet, denen Sie im Normalfall umgehend Folge leisten müssen. Aus diesem Grund geschieht die Aufstellung der Verkehrsschilder meistens direkt an der jeweiligen Stelle. Mitunter können Behörden diese Verkehrsschilder auch vorher aufstellen, dann muss ein Zusatzzeichen auf den Abstand zur entsprechenden Stelle hinweisen.
- Richtzeichen → § § 42 StVO: Richtzeichen dienen in erster Linie dazu, den Verkehr durch Ihre Vorgaben und Hinweise zu erleichtern. Theoretisch ist es auch ihnen möglich, Ge- oder Verbote anzuordnen. Auch hier gelten zur Aufstellung dieser Verkehrszeichen die Richtlinien, dass das Richtzeichen an Ort und Stelle aufgestellt werden muss. Wollen Behörden die Verkehrsschilder weiter vorne aufstellen, muss der Abstand zur jeweiligen Stelle mit einem Zusatzzeichen ausgeschildert werden.