Auffahrunfall: Welches Bußgeld wird dafür fällig?

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Auffahrunfälle zählen zu den häufigsten Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen, denn ein Moment der Unachtsamkeit genügt oftmals schon, damit es kracht. Nachdem sich der erste Schreck gelegt hat, fragen sich die Beteiligten dann oftmals, ob und in welcher Höhe bei einem Auffahrunfall ein Bußgeld anfällt. Die Antworten darauf erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldtabelle Unfall

VerstoßBußgeld in EuroPunkte
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht30
nach dem Unfall den Verkehr nicht gesichert bzw. bei Bagatellen Straße nicht geräumt30
mit Sachbeschädigung35
Beseitigen von Unfallspuren noch bevor die Polizei diese begutachten konnte30
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB3
Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB3
Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB3
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB3

Bußgeldrechner Unfall

FAQ: Bußgeld nach einem Auffahrunfall

Kommt es nach einem Auffahrunfall immer zu einem Bußgeld?

Nein, ob Sanktionen verhängt werden, hängt vom Unfallgeschehen und der Schuldfrage ab.

Welche Sanktionen können drohen?

Die möglichen Sanktionen reichen von Bußgeldern ab 30 Euro über Punkte bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen.

Wovon ist die Höhe der Sanktionen abhängig?

Die Art des Verstoßes bestimmt, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung vorliegt. Dies definiert dann auch welche Sanktionen verhängt werden und wie hoch diese ausfallen.

Müssen Sie nach einem Auffahrunfall die Polizei verständigen?

Müssen Sie nach einem Auffahrunfall Bußgeld bezahlen oder zieht dieser noch weitere Konsequenzen nach sich?
Müssen Sie nach einem Auffahrunfall Bußgeld bezahlen oder zieht dieser noch weitere Konsequenzen nach sich?

Nach dem Auffahrunfall sollten Sie versuchen, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle sichern, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Weiterhin sollten Sie prüfen, ob jemand verletzt wurde und gegebenenfalls einen Krankenwagen rufen. Bedenken Sie, dass bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden zwingend die Polizei zu informieren ist.

Liegt hingegen lediglich ein Blechschaden vor, ist es den Unfallbeteiligten überlassen, ob Sie die Polizei einschalten wollen oder nicht. Viele entscheiden sich dagegen, um bei einem Auffahrunfall einen Bußgeldbescheid mit dem drohenden Bußgeld zu vermeiden. Auch wenn es keine Pflicht ist, kann es durchaus hilfreich sein, die Beamten hinzuziehen, damit der Schaden von offizieller Seite dokumentiert wird. Zudem können sie zwischen den Unfallgegnern vermitteln, sollten die Emotionen bei diesen hochkochen.

Wer ist verantwortlich für den Auffahrunfall?

Ist lediglich ein Blechschaden zu beklagen, wird meist nur ein Bußgeld beim Auffahrunfall verhängt.
Ist lediglich ein Blechschaden zu beklagen, wird meist nur ein Bußgeld beim Auffahrunfall verhängt.

Welche Sanktionen Sie nach einem Unfall erwarten, hängt natürlich maßgeblich von der Schuldfrage ab. Wer unschuldig in einen Auffahrunfall gerät, muss Bußgeld oder weitere Sanktionen natürlich nicht fürchten. Allerdings ist es nicht immer einfach festzustellen, welche der Unfallpartei sich in der jeweiligen Situation falsch verhalten hat.

Nach wie vor nehmen die meisten Verkehrsteilnehmer an, dass stets derjenige die Schuld am Auffahrunfall trägt, der auf das andere Fahrzeug aufgefahren ist. Das stimmt so allerdings nicht. Auch der Vordermann kann den Verkehrsunfall durch sein Fehlverhalten (z. B. abruptes Abbremsen an einer Ampel ohne ersichtlichen Grund) heraufbeschworen haben, sodass ihm zumindest eine Teilschuld zugewiesen werden kann.

Trifft Sie keine Schuld an dem Auffahrunfall, kommt übrigens die gegnerische Versicherung für den Ihnen entstandenen Schaden auf.

Bußgeld bei einem Auffahrunfall

Welche Sanktionen nach einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall auf Sie zukommen, lässt sich pauschal nicht beantworten, da hier stets die Umstände im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, um festzustellen, ob eine Ordnungswidrigkeit der anschließenden Karambolage zugrunde lag.

Liegt lediglich ein Unfall mit Sachbeschädigung vor, würden 35 Euro als Bußgeld für das Auffahren gegen Sie verhängt. Davon abgesehen, gäbe es keine weiteren Sanktionen wie Punkte oder Fahrverbote. Für die entstandenen Schäden tritt dann Ihre Versicherung ein.

Bei einem Personenschaden nach einem Auffahrunfall wird kein Bußgeld fällig. Hier drohen schwerwiegendere Strafen.
Bei einem Personenschaden nach einem Auffahrunfall wird kein Bußgeld fällig. Hier drohen schwerwiegendere Strafen.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Auffahrunfall ohne Personenschaden recht geringe Sanktionen vor. Anders sieht die Sache allerdings aus, sollten Personen zu Schaden gekommen sein. In einem solchen Fall kann es unter Umständen auch ratsam sein, sich von einem Anwalt beraten bzw. vertreten zu lassen.

Was passiert aber, wenn man Ihnen nach einem Auffahrunfall fahrlässige Körperverletzung vorwirft? Ein Bußgeld reicht dann als Sanktion nicht aus, denn es handelt sich um einen Straftatbestand. Es wird also ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Wie genau hier die Strafe ausfällt, hängt maßgeblich von der Schwere des Unfalls und den Verletzungen des Unfallopfers ab. Hat es nur leichte Verletzungen davongetragen, müssen Sie oftmals eine Geldstrafe zahlen und Schadensersatz leisten, wobei letzterer in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen wird. Für fahrlässige Körperverletzung kann allerdings auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.

Angenommen, Sie waren während der Fahrt mit dem Handy beschäftigt und konnten, weil Sie abgelenkt waren, nicht mehr rechtzeitig bremsen. Dann könnte nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro gegen Sie verhängt werden. Zusätzlich würden Sie zwei Punkte erhalten und den Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Dies gilt wohlgemerkt nur, wenn keine Person verletzt wurde. Es ist allerdings schwierig nachzuweisen, dass Sie am Steuer das Handy benutzt haben.

In der Probezeit wird bei einem Auffahrunfall meist ein Verwarnungsgeld fällig, wenn keine weiteren Delikte strafverschärfend hinzukommen. Hat eine Ordnungswidrigkeit der Kategorie B zum Unfall geführt, hat ein einzelner B-Verstoß noch keine weiteren Auswirkungen auf die Probezeit. In diesem Fall bleibt es für den Auffahrunfall bei einem Verwarn- bzw. Bußgeld. Liegt ihm hingegen ein A-Verstoß (z. B. eine Alkoholfahrt) zugrunde, kann sich die Probezeit bspw. auf insgesamt vier Jahre verlängern. Wird dem Fahranfänger fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, hat er im Übrigen dieselben Sanktionen zu erwarten wie erfahrene Kraftfahrer.

Gründe für Auffahrunfälle im Video

Was kann zu Auffahrunfällen führen? Diese Frage wird im Video näher beleuchtet.
Was kann zu Auffahrunfällen führen? Diese Frage wird im Video näher beleuchtet.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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